Verkehrte Fronten beim Abtreibungsrecht

Harald Stollmeier am 18. September 2011

Buchbesprechung: Caroline Stollmeier, Freiheit heißt leben und leben lassen

Manche Phänomene sind so selbstverständlich, wie man sie hinnimmt. Moralblog-Redakteurin Caroline Stollmeier, selbst seit einigen Jahren im Einsatz für das Lebensrecht ungeborener Kinder, fragte sich eines Tages nach dem Sinn der politischen Zuordnung von „Pro life“ (rechts) und „Pro Choice“ (links). In ihrer neuen Denkschrift mit dem Untertitel „Lebensentfaltung durch Lebenserhaltung“ findet sie überraschende Alternativen.

Die Auseinandersetzungen um das Thema Abtreibung sind in Deutschland wie in den USA durch verhärtete Fronten gekennzeichnet. Caroline Stollmeier kritisiert an diesen leidenschaftlichen Auseinandersetzungen, dass sie mit den Nöten und Bedürfnissen der Frauen in Schwangerschaftskonflikten oft nicht viel zu tun haben. An den verhärteten Fronten selbst kritisiert sie deren Verlauf.

„Abtreibungsgegner sind in der Regel politisch eher konservativ“, schreibt Stollmeier, und Abtreibungsbefürworter  verortet sie politisch links und von feministischen Strömungen beeinflusst. Und wenn diese aufeinandertreffen, findet ein konstruktiver Dialog „in der Regel nicht statt.“

„Bei genauerem Hinsehen“, schreibt Stollmeier, „können die jeweiligen Positionen und konkreten Vorstellungen aber vielleicht überraschen.“ Das beweist ein genaueres Hinsehen in die Texte der herausragenden Feministin Simone de Beauvoir, deren Urteil über Schwangerschaftsabbrüche ebenso differenziert wie einfühlsam ist und die eine Abtreibung nicht etwa als erstrebenswertes Recht der Frau sondern als bedrückende Folge ihrer Unterdrückung beschreibt.

Ganz genau hingesehen hat Caroline Stollmeier bei einem Aufsatz der  amerikanischen Autorin, Feministin und Friedensaktivistin Mary Meehan aus dem Jahr 1980:  Sie hat ihn übersetzt und publiziert ihn im Rahmen ihrer Denkschrift erstmals in deutscher Sprache.

Mary Meehan, Veteranin der Kämpfe gegen den Vietnamkrieg, versteht sich als links. Als sie sich später in der Lebensrechtsbewegung engagiert, findet sie plötzlich die Mehrheit ihrer Weggefährten auf der anderen Seite.  Sie fühlt sich „nicht wohl dabei“, aber sie sieht keine andere Wahl.

„Uns treibt … der Glaube daran, dass bedingungsloser Respekt vor dem menschlichen Leben uns zwingt, gegen Abtreibungen, Todesstrafe, Sterbehilfe und Krieg zu sein. Wir sind nicht der Ansicht, dass wir uns den Luxus erlauben oder das Recht herausnehmen sollten, einige Formen des Tötens zu akzeptieren und andere abzulehnen.“

Für Mary Meehan „war das traditionelle Merkmal der Linken immer der Schutz von Benachteiligten, Schwachen und Armen. Das ungeborene Kind ist von allen Menschen der Hilfloseste und benötigt noch mehr Schutz als die armen Farmpächter, die geistig Behinderten oder die Bootsflüchtlinge auf dem offenen Meer.“

Punkt für Punkt, von der Rangordnung der Menschenrechte über die Beobachtung, dass privilegierte Schichten legale Abtreibungen als Mittel betrachten, Unterschichten und Einwanderer zu dezimieren, bis hin zum Dammbruch-Argument bereitet Meehan ihre Schlussfolgerung vor: „Zur Rettung der ungeborenen Kinder und zur Rettung ihres eigenen Gewissens sollte die Linke gegen Abtreibungen sein.“

Die Denkschrift Freiheit heißt leben und leben lassen von Caroline Stollmeier, 20 Seiten, 4,80 Euro, ist 2011 im Choros Verlag, Kempen, erschienen.

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Sarah Diehl: Abortion Democracy – Abtreibungen in Polen und Südafrika

Caroline Stollmeier am 15. September 2011

Ein Recht auf Abtreibung? Wie es in Polen und im Vergleich dazu in Südafrika steht, beleuchtet die Filmemacherin Sarah Diehl in ihrer Dokumentation „Abortion Democracy“ aus dem Jahr 2008. Gezeigt wurde der Film kürzlich vom „Düsseldorfer Aufklärungsdienst“ und der gbs. In der anschließenden Diskussionsrunde mit Sarah Diehl traten erstaunliche Ansichten zutage.

Zuerst zum Film: Sarah Diehl nimmt sich Zeit für Interviews mit interessanten Menschen. Abtreibungsärztinnen, Feministinnen und von Abtreibung betroffene Frauen kommen zu Wort. Jede für sich beleuchtet die Probleme authentisch, denen sie täglich begegnet.

In Südafrika wurde in den 1990er Jahren die Gesetzgebung dahingehend verändert, dass Abtreibungen jetzt nahezu ausnahmslos legal sind. Dennoch ist diese Gesetzgebung dem medizinischen Personal immer noch teilweise unbekannt oder die Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen und Kliniken weigern sich schlichtweg aus Gewissensgründen Abtreibungen durchzuführen. Wie Sarah Diehl erläutert, sind in der südafrikanischen Gesellschaft Vergewaltigungen, Inzest und sexuelle Gewalt gegenüber Frauen sehr häufig. In Folge dessen kommt es zu zahlreichen ungewollten Schwangerschaften. Darüber hinaus ist das Wissen um Verhütungsmittel sowie deren Verfügbarkeit wenig vorhanden. Außerdem gehört die Durchführung von Abtreibungen anscheinend nicht standardmäßig zur Ausbildung von Gynäkologen und anderem medizinischen Personal in Südafrika.

Viele Frauen wünschen sich eine Abtreibung als Lösung für ihre Probleme und treffen dann auf die Widerstände der Gesellschaft und des Gesundheitswesens. Wie Sarah Diehl angibt, bringt das viele Frauen dazu, mit ungeeigneten Methoden selbst eine Abtreibung durchzuführen, was schlimme gesundheitliche Folgen haben kann.

In Polen hingegen sind etwa im gleichen Zeitraum Abtreibungen nahezu verboten worden, obwohl dort vorher relativ liberal mit dem Thema umgegangen wurde. In Polen gibt es aber immer noch viele Ärzte, die wissen, wie man eine Abtreibung durchführt. Und wenn ungewollt schwangere Frauen abtreiben möchten, dann finden sie in Zeitungen und auf Plakaten entsprechende Ärzte, die gegen Zahlung großer Summen eine Abtreibung anbieten, obwohl dies verboten ist.

Die gezeigten Frauenrechtsaktivistinnen in beiden Ländern beklagen, dass zulasten der Frauen Politik mit dem Thema Abtreibung gemacht wird und dass die Religiosität der Machthaber eine unrühmliche Rolle dabei spielt. Ein bisschen zu kurz kommt dabei die Beleuchtung der gesellschaftlichen Probleme vor allem in Südafrika. Denn hier scheint es eher das Selbstverständnis der Männer im willkürlichen Umgang mit den Frauen zu sein als die Religion, das dazu führt, dass Frauen unterdrückt werden und in letzter Konsequenz Abtreibungen einfordern.

Eine junge Frau aus Kapstadt berichtet, dass sie nach einer Vergewaltigung schwanger und daraufhin von ihrer Familie aus dem Haus geworfen wurde. Seitdem lebt sie auf der Straße und schläft nachts unter der Rolltreppe in einem Einkaufzentrum, ständig in der Furcht vor einer erneuten Vergewaltigung. Sie sagt, dass sie sich verzweifelt eine Abtreibung wünscht, aber niemanden finden könnte, der ihr dabei hilft. Gleichzeitig wägt sie ab, dass sie ihrem Kind nichts außer einem Leben auf der Straße bieten könnte und als allein erziehende Mutter niemals einen Job finden wird.

Die Gegenüberstellung der von der Rechtslage stark abweichenden gesellschaftlichen Realitäten in Polen und Südafrika ist ernüchternd, wenn nicht sogar bedrückend. Insofern ist „Abortion Democracy“ ein wertvoller Dokumentarfilm. Der Versuch, die beobachteten Missstände zu erklären, gelingt nicht in vollem Umfang und ist womöglich von vornherein zu sehr religionsfixiert.

Vielleicht hätte es dem Film auch gut getan, wenn wenigstens vereinzelt über die Abtreibung als Lösung hinausgedacht würde; das vorgestellte Vergewaltigungsopfer wird nach einer Abtreibung wohl kaum wieder in ihre Familie aufgenommen werden. Bemerkenswert ist übrigens, dass selbst bei dieser bedauernswerten jungen Frau anklingt, dass sie die Abtreibung weniger stark wünschen würde, wenn sie bessere Umstände für ein Leben mit ihrem Kind hätte.

Das ungeborene Kind bleibt in „Abortion Democracy“ vollkommen außen vor. In der anschließenden Diskussionsrunde sagte Sarah Diehl: „Man muss zwischen einem Fötus und einem Baby unterscheiden. Ich finde es unverantwortlich, den Frauen einzureden, dass der Fötus schon ein Kind sei.“ Diese Ansicht war anscheinend Konsens unter den anwesenden Humanisten. Als Beleg wurden philosophische Studien zitierte, nach denen es einen Wendepunkt etwa um die 20. Schwangerschaftswoche gäbe, ab dem nicht nur die Interessen der Mutter, sondern auch die des Ungeborenen zu berücksichtigen seien. Der Einwand einer Teilnehmerin, dass menschliches Leben aus naturwissenschaftlicher Sicht mit der Befruchtung der Eizelle beginnt, wurde geradezu niedergebrüllt.

Ein Teilnehmer warf den Gedanken auf, dass die Frauen in der Rückschau am Ende ihres Lebens die Abtreibung bereuen könnten. Daraufhin erhob eine andere Teilnehmerin unter zustimmendem Gemurmel aus den Reihen die Stimme, dass sie aus eigener Erfahrung sagen könnte, dass man eine Abtreibung nicht bereut. Zugegeben, diese Dame gehörte nicht zu den jüngsten Besuchern der Veranstaltung. Aber sie schien dennoch weit entfernt vom Ende ihres Lebens zu sein.

Das Fazit des Films und die Meinung der meisten Diskussionsteilnehmer war, dass Bigotterie und Heuchelei insbesondere der Vertreter der katholischen Kirche viel Elend über die Frauen in Polen, in Südafrika und im Grunde in der ganzen Welt bringen. Dadurch lässt sich vielleicht der Enthusiasmus erklären, mit dem die Humanisten die kirchliche Weltanschauungen angreifen, zu widerlegen suchen und ständig danach trachten, die religiösen Gefühle anderer Menschen mit Füßen zu treten. Dieses Verhalten ist jedoch sehr erstaunlich, das sie mit ihrer Energie vermutlich viel mehr erreichen könnten, wenn sie diese für ihre guten Ideen von beispielsweise Menschenrechten einsetzen würden.

Immerhin, sofern man in dieser Runde überhaupt einen Konsens bemerken konnte, dann schien er darin zu bestehen, dass keine Frau gerne abtreibt und eine Abtreibung immer nur der allerletzte Ausweg sein kann. Aber auch in diesem Punkt lässt sich einwenden, dass man mit der Energie, die man im Kampf für ein Recht auf Abtreibung verwendet, vielen Frauen besser helfen und eine gangbare Alternative zur Abtreibung aufzeigen könnte.

 

Abortion Democracy by Sarah Diehl

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Eltern und Kinder: Selbstverständlichkeiten im Wandel

Harald Stollmeier am 30. August 2011

Ein Konstanzer Unternehmen will spätestens im Frühjahr 2012 ein Verfahren auf den Markt bringen, mit dem eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei Embryonen schon in der 10. Schwangerschaftswoche sicher festgestellt werden kann. Untersucht wird dabei nur das Blut der Mutter.  Die heute übliche Fruchtwasseruntersuchung mit ihrem ca. fünfprozentigen Risiko einer Fehlgeburt wird dann überflüssig. Spätabtreibungen wegen Trisomie 21 dürften damit bald der Vergangenheit angehören – weil die Abbrüche dann einfach früher stattfinden.

Tatsächlich dürfte die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche wegen Trisomie 21 sogar steigen, weil dann auch Eltern einen Test vornehmen lassen, die heute auf die Fruchtwasseruntersuchung wegen des Risikos einer Fehlgeburt verzichten. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, dem Hersteller dieser Tests mit wachsender Zahl überprüfbarer Faktoren märchenhafte Gewinne vorauszusagen – welche Eltern wollen denn nicht bestätigt bekommen, dass es ihrem Baby gut geht?

Lebensrechtler brauchen sich keine Illusionen zu machen: Sobald das funktioniert, wird es zur Selbstverständlichkeit. Ob auch die Entfernung von Embryonen mit unerwünschten Eigenschaften zur Selbstverständlichkeit wird, das ist eine andere Frage.

Ich frage mich, was wohl mein am 25. August 1924 im Alter von 61 Jahren verstorbener Ururgroßvater Bernard Evers aus Etteln bei Paderborn dazu sagen würde. In seinem Testament verfügte er unter anderem: „Meine Tochter Maria ist kränklich und bedarf der Pflege. Das Haus und das ganze Vermögen ist verpflichtet, dieselbe bis zu ihrem Ende in gewissenhafter und anständiger Pflege und Kleidung zu halten und eine standesmäße Beerdigung ihr zuteil werden zu lassen …“

Dorothea Evers geb. Nillies und Bernard Evers, vermutlich in ihrem Garten in Etteln

Dorothea Evers geb. Nillies und Bernard Evers, vermutlich in ihrem Garten in Etteln

Bernhard Evers war kein übermäßig moderner Mensch. Er war ein wohlhabender Ackerwirt, Mitglied der dörflichen Oberschicht, römisch-katholisch und ein strenger Vater. So streng, dass er dem Heiratswunsch seiner Tochter Elisabeth (deren Urenkel ich bin) massiven Widerstand entgegensetzte, weil ihm der junge Johann Isermann zu arm und auch sonst wohl nicht geeignet erschien. Erst nach der Geburt meiner Großtante Dorothea am 29. April konnte Elisabeth am 10. Juni 1914 den Vater des Kindes heiraten. Der Groll des Vaters klingt noch im Testament nach: “Meine Tochter Elisabeth … hat kein Recht mehr auf Forderungen.” So regelt man das unter westfälischen Dickschädeln.

Damals war es selbstverständlich, dass ein Vater auf die Gattenwahl seiner zwanzigjährigen Tochter entscheidend Einfluss nahm. Ebenso selbstverständlich war es offensichtlich, für behinderte Kinder angemessen zu sorgen.

Die heute übliche größere Freiheit von Töchtern bei der Wahl ihres Ehemannes ist in meinen Augen ein Fortschritt. Sie ist die Konsequenz des christlichen Eheverständnisses (und des bürgerlichen), für das die Freiwilligkeit des Eheversprechens unabdingbar ist.

Ist der Verlust des gesellschaftlichen Einvernehmens über die Verantwortung für behinderte Kinder einfach die Kehrseite der Medaille? Muss ich das eine hinnehmen, wenn ich das andere bejahe? Bernard Evers mag das befürchtet haben, und eingetreten ist ja beides.

Logisch zwingend ist das aber nicht. Das belegt schon die Kombination von Behindertenermordung und Heiratsverboten im Nationalsozialismus. Logisch zwingend ist tatsächlich das Gegenteil: Die Achtung der freien Gattenwahl von Frauen einerseits und des Lebensrechts behinderter Kinder andererseits wurzeln beide in der Überzeugung, dass alle Menschen gleich viel wert sind. Ich hoffe deshalb, dass auch noch meine Enkel in der Verfügung bezüglich meiner Urgroßtante Maria etwas Anderes sehen werden als  eine Einschränkung der selbstverständlichen Freiheit des Hoferben, seine unnütze Schwester einfach zu verjagen.

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Aus Gründen der historischen Gerechtigkeit folgt unten der vollständige Text des Testaments, das mir in einer beglaubigten Abschrift vorliegt.

Das Testament von Bernard Evers

Abschrift.

Eröffnet am 15. Oktober 1924 auf dem Gerichtstage in Alfen.

Gez. Schulze,

Amtsgerichtsrat.

Mein letzter Wille für den Fall meines Todes.

§ 1.

Als Vermögensübernehmer (Erben) mit allen Mobilien und Immobilien, mit allen Aktiven und Passiven setze ich meinen Sohn Johannes ein.

§ 2.

Meine Tochter Elisabeth, jetzt verheiratete Isermann, hat ihr Kindesteil erhalten und hat kein Recht mehr auf Forderungen.

§ 3.

Mein Sohn Wilhelm hat ebenfalls volle Abfindung erhalten.

§ 4.

Meine Tochter Maria ist kränklich und bedarf der Pflege. Das Haus und das ganze Vermögen ist verpflichtet, dieselbe bis zu ihrem Ende in gewissenhafter und anständiger Pflege und Kleidung zu halten und eine standesmäße Beerdigung ihr zuteil werden zu lassen und außer dem Beerdigungsamt im ersten Jahre nach dem Tode wenigstens 2 hl. Messen nachlesen zu lassen.

§ 5.

Meine Töchter Theresia, Anna und Franziska sollen bei einer etwaigen Zustandekunft, sei es Verheiratung oder sonstiger Selbständigmachung folgende Aussteuer erhalten:
1. Zwei vollständige Betten, nämlich 2 anderthalbschläfrige Bettstellen, Matratzen, Unterbetten und Oberbetten, je 2 Kissen, 12 Bettücher, 12 Bett- und Kissenbezüge und 12 weiße Kissenbezüge, 2 Bettspreiten.
2. Einen Waschtisch mit Waschservice, zwei Konsolen, ferner entweder einen zweitürigen Kleiderschrank, der zugleich als Wäscheschrank dient oder einen eintürigen Kleider- und Wäscheschrank extra.
3. Ein Sofa, 6 Stühle, 1 Tisch und ein Büffet (Glasschrank für Porzellan), 1 Nähmaschine.
4. Ein Küschenschrank und 2 Brettstühle,
5. An Leibwäsche, 3 Dutzend leinene Hemde, ½ Dutzend Nachtjacken, ½ Dutzend Unterhosen, 2 Dutzend leinene und 1 Dutzend Damast – Handtücher, 1 Dutzend Trockentücher, 6 Paar Strümpfe, 1 seidenes Kleid, 1 wollenes und 1 Waschkleid, 1 Dutzend Schürzen, ½ Dutzend Tischtücher und ½ Dutzend Servietten.
6. An Porzellan: 1 Eßservice für 6 Personen, 1 Kaffeeservice, 6 weiße Tassen mit 12 kleinen Tellern, 1 Dutzend Eß- und Teelöffel, Gabeln und Messer und 1 Suppenlöffel.
7. Eine gute Milchkuh.
8. Außerdem eine Barabfindung in der Höhe von 3000 Mark Vorkriegszeit.

Falls eine oder alle drei Töchter wegen Kränklichkeit oder einem sonstigen vernünftigen Grunde nicht selbständig wird, so muß ihnen Unterkunft, Kleidung und Kost im Hause gewährt werden aber gegen angemessene Mitarbeit.

§ 6.

Als Testamentsvollstrecker bestimme ich meinen Schwager, den Pfarrer Johannes Nillies; falls derselbe ablehnt oder nicht kann, alsdann meinen Schwager Hermann Nillies in Alfen.

Etteln, den 20. Dezember 1923.

gez. Bernard Evers.

Vorstehende Abschrift übersenden wir mit dem Bemerken, dass Herr Pfarrer Johannes Nillies das Amt als Testamentsvollstrecker angenommen hat.

A.A.

Unterschrift

Justizbüro-Assistent.

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Triff den Heiligen Geist im Netz

Caroline Stollmeier am 10. August 2011

Einer der coolsten und gleichzeitig friedlichsten Orte im Internet ist die Onlinekapelle der Steyler Missionare. Dorthin kann man kommen, um bei leiser Musik zu beten, seine Sorgen zu teilen und Anteil am Leben anderer Menschen zu nehmen. Wer möchte, zündet eine virtuelle Kerze an, bevor er wieder geht.

Die Kapelle ist dem Teil der Steyler Unterkirche von St. Michael genau nachempfunden, in dem der Heilige Arnold Janssen beigesetzt ist. Klickt man auf den Sarkophag oder auf die Bilder, erhält man weitere Informationen, beispielsweise über das Leben des Ordensgründers; und das in bereits sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Niederländisch, Spanisch, Französisch und Polnisch; als nächste Sprachen sind Indonesisch und Chinesisch geplant.

Die Idee zur Onlinekapelle ist Pater Manfred Krause SVD bei einem Schützenfest in seiner Heimatgemeinde gekommen, als er einmal mehr mit den Wünschen von Menschen konfrontiert wurde, die zwar am Grab des Heiligen Arnold Jansen beten wollten, denen aber die Reise nach Steyl in der niederländischen Stadt Venlo zu beschwerlich ist. Gemeinsam mit einigen jungen Leuten machte er sich darauf hin an die Gestaltung der Onlinekapelle.

Wie in der echten Unterkirche kann man seine Gebetsanliegen in ein Buch schreiben und darauf vertrauen, dass der Richtige sie lesen und berücksichtigen wird. „Die Menschen machen immer wieder die Erfahrung, dass ihre Gebete erhört werden“, sagt Pater Krause, „und jeden Mittwoch drucken wir die neuen Seiten aus dem Buch aus, legen sie während unseres Abendgebetes in der Unterkirche auf den Altar und beten für die Anliegen aus der Onlinekapelle.“

Seit die Onlinekapelle am 1. Januar 2011 mit einem Segensgebet feierlich online gegangen ist, wurden bereits 22.500 Kerzen angezündet. Sie zeugen von Hoffnung, Liebe, Trauer und Glaube. In der Steyler Onlinekapelle spürt man ein bisschen den Heiligen Geist, denn inzwischen sind viel mehr als nur zwei oder drei in Seinem Namen dort versammelt…

 

Kerze anzünden

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1000plus fordert den Abtreibungsausstieg – jetzt!

Caroline Stollmeier am 5. August 2011

Der neue Mikrozensus 2010 zeigt wieder einmal auf, wie erschreckend es um den Nachwuchs steht: Vor 10 Jahren gab es noch 2,1 Millionen Kinder mehr in unserem Land. Addiert man hingegen die Zahl der im gleichen Zeitraum offiziell gemeldeten Abtreibungen kommt man auf über 2,5 Millionen.

„Trotz aller Evidenz: Schon das Nachdenken darüber, ob es vielleicht einen Zusammenhang geben könnte zwischen chronischem Kindermangel einerseits und gigantischen Abtreibungszahlen andererseits ist tabu. Aber nicht für uns“, sagt 1000plus-Projektleiter Kristijan Aufiero.

In den letzten Jahren wurde viel veröffentlicht über den Kindermangel und unsere demographischen Probleme. „Offenbar fällt dabei niemandem auf, dass viele der fehlenden Kinder eigentlich da waren, aber nicht zur Welt gekommen sind. Die eigentliche Frage heißt daher nicht ‚warum bekommen die Leute keine Kinder mehr?’, sondern ‚warum treiben so viele Schwangere ab?’“, so Aufiero.

Die Beraterinnen von 1000plus haben eine genaue Vorstellung davon, warum Frauen abtreiben. „Der mit Abstand häufigste Grund, den die betroffenen Frauen nennen, heißt ‚Er will das Kind nicht’. Neben Beziehungsproblemen, sind der ‚falsche Zeitpunkt’ und die massive Überlastung vieler Frauen, die insgesamt drei häufigsten Motive für einen ‚Abtreibungswunsch’“, erläutert Aufiero, „allein: Keine Frau wünscht sich einen Schwangerschaftskonflikt und keine Frau treibt gerne ab. Was diese Schwangeren sich eigentlich wünschen, sind Problemlösungen und andere, nämlich bessere Umstände. Umstände, unter denen sie sich freimütig für ihre Babys entscheiden könnten, die sie unter ihren Herzen tragen.“

Im vergangenen Jahr haben über 70% aller Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung gezogen hatten, sich schließlich doch für ihr Baby entscheiden können, nachdem sie bei 1000plus beraten worden sind und ein konkretes, individuelles und mit ihnen zusammen erarbeitetes Hilfsangebot bekommen haben.

„Ein Bruchteil der Ausgaben für ‚Abwrackprämie’, ‚Bankenschutzschirm’ oder ‚Eurorettungsfonds’ würde ausreichen, um in Deutschland flächendeckend die Beratung und Hilfe zur Verfügung zu stellen, die nötig ist, damit sich viele tausend Frauen im Schwangerschaftskonflikt doch für ihre Babys entscheiden“, weiß Aufiero und hofft zaghaft, dass aufgrund der „atemberaubenden Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung ihren fundamentalen Positionswechsel in Sachen Kernenergie vollzogen hat, eine ganz andere, viel wesentlichere Kehrtwende möglich ist: der Abtreibungsausstieg.“

 

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Auch die Wutbürger aus der neuen 1000plus-Kampagne fordern jetzt auf Plakaten und Aufklebern: „ABTREIBUNGSAUSSTIEG JETZT!“

  

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Damnatio Memoriae

Harald Stollmeier am 24. Juli 2011

Norwegen gedenkt seiner Toten. Die Massenmedien der westlichen Welt, und vielleicht nicht nur diese, diskutieren die Motive des Mörders und die mögliche Mitverantwortung der Gruppen und Überzeugungen, auf die sich dieser beruft. Mir wird dabei schlecht.

Denn wer wehrlose Menschen ermordet, ist in erster Linie ein Feigling. Keine Überzeugung kann solche Taten im Geringsten rechtfertigen, auch die richtigste nicht. Und kein feiger Mörder verdient es, dass sein Name und sein Foto um die Welt gehen.

Ich habe den Namen des Mörders gelesen. Schreiben werde ich ihn nicht. Nie.

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Duisburger Integrationspreis für Gülseren Gümüs

Harald Stollmeier am 15. Juli 2011

Gülseren Gümüs, die Gründerin des Güldeste Wohltätigkeitsvereins e. V., erhielt am 8. Juli aus der Hand von Novitas BKK-Vorstand Reiner Geisler den zum zweiten Mal vergebenen Duisburger Integrationspreis der Novitas BKK – als Auszeichnung für ein Leben im Dienst anderer Menschen. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und steht unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters von Duisburg.

Reiner Geisler überreicht Gülseren Gümüs den Duisburger Integrationspreis. Bild: Novitas BKK/MvdB

Reiner Geisler überreicht Gülseren Gümüs (Mitte) den Duisburger Integrationspreis. Bild: Novitas BKK/MvdB

“Duisburg ist reich an Menschen, die ihre Talente wegen unvollkommener Integration weder ausschöpfen noch einbringen können“, erklärte Reiner Geisler in seiner Laudatio, „wenn alle diese Menschen begreifen, was sie können, und ihr Können in unserer Stadt entfalten, dann wird unsere Stadt reich. Und das werden wir dann Menschen wie Gülseren Gümüs verdanken.“

Mit ihrem Verein organisiert Gülseren Gümüs unter anderem eine Theaterwerkstatt, eine Lese- und Schreibwerkstatt und eine Hausaufgabenbetreuung für Kinder sowie einen Kreativkreis für Frauen. Ihr Engagement hilft behinderten und nichtbehinderten Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und trägt zu einer besseren Lebensqualität in Duisburgs Stadtteil Hochfeld bei.

„Integration kann nicht verordnet werden“, erklärte Oberbürgermeister Adolf Sauerland, „Integration muss gelebt werden. Gülseren Gümüs tut das in beispielhafter Weise. Und die Novitas BKK trägt mit ihrem eigenen Engagement für Migranten ebenso wie mit dem von ihr gestifteten Duisburger Integrationspreis dazu bei.“

Gülseren Gümüs, deren 2011 in türkischer Sprache erschiene Autobiographie Engel duvari bereits die zweite Auflage erlebt,stellte in einem Vortrag die vielseitige Arbeit von Güldeste vor und wertete ihre Ehrung als Ermutigung: „Ich werde für die Kinder, für die Menschen und für Duisburg weiterarbeiten, so lange meine Kraft reicht.“

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Peter Singer und das Lebensrecht

Harald Stollmeier am 5. Juli 2011

Nicht jeder, der Peter Singer bejubelt, hat seine Praktische Ethik gründlich gelesen: Seine Widerlegung der meistgenutzten Argumente für die ethische Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (Praktische Ethik, Reclam, S. 177-195) müsste auch hartgesottene Abtreibungsbefürworter nachdenklich machen. Denn für Peter Singer ist der menschliche Embryo von Anfang an ein Mensch.

Leider nützt das dem Embryonen wenig, weil Singer anschließend feststellt, dass dieser noch keine Person sei, sondern von seinem Bewusstsein her noch hinter einem Fisch und erst recht einem Huhn zurückbleibe. Und nur Personen will Singer den vollen Schutz der Menschenrechte zugestehen. Die Abtreibung eines zwölf Wochen alten Embryonen ist für Singer deshalb nicht an sich ein Unrecht.

Dabei geht es nicht nur um Menschen mit Behinderungen: Es geht um alle – kein Wunder, dass Lebensrechtler auf den Namen Singer mit einem reflexartigen Sprung in den Schützengraben reagieren.

Vielleicht ist es eine gute Idee, stattdessen einmal zu prüfen, wie sich die konsequente Anwendung der Anschauungen Singers auf die Realität in Deutschland auswirken würde. Dann gäbe es nämlich erheblich weniger Schwangerschaftsabbrüche als heute, weil Singer auch die Auswirkungen einer Abtreibung auf andere Betroffene berücksichtigt. Es gäbe deshalb wahrscheinlich nur noch Schwangerschaftsabbrüche, die beide Eltern wirklich wollen. Abbrüche wegen Trennungsdrohung seitens des Vaters (der mit Abstand häufigste Abtreibungsgrund) oder wegen vermeidbarer Probleme der Mutter in Schule, Ausbildung und Beruf sind nämlich Paradebeispiele für präferenzutilitaristische Katastrophen.

Es gibt also mildernde Umstände: Bei konsequenter Anwendung der Regeln Singers würde die Welt per Saldo besser, nicht schlechter. Denn die meisten der Diagnosen, die heute in Deutschland Abtreibungen wegen Behinderung begründen, vor allem das Down-Syndrom, lassen den Personenstatus der betroffenen Menschen unberührt. Sie sind für Singer zwar wie alle Schwangerschaftsabbrüche an sich wertneutral, aber es gibt für sie keine besondere Rechtfertigung. Anders ist das allerdings bei Anenzephalie.

All dies gilt schon bei einer uneingeschränkten Anerkennung von Singers Anschauungen. Um einen besseren Schutz ungeborener Menschen zu begründen, bedürfte  es einer Weiterentwicklung – die vielleicht möglich ist. Der katholische Philosoph Josef Bordat weist darauf hin, dass Singer das Potenzial der Ungeborenen nicht angemessen berücksichtigt, und in dieser Beobachtung steckt Potenzial.

Denn genaugenommen begnügt sich Singer mit der Widerlegung von Argumenten zur Wahrscheinlichkeit der Entwicklung und zur Einmaligkeit des genetischen Codes. Im Übrigen geht er mit dem Potenzial eines Embryonen, zur „Person“ zu werden, wie mit einem Lottoschein um.

Vielleicht liegt es an der Momentaufnahme: Es kann sein, dass ein Embryo zum Zeitpunkt X die von Singer geforderten Personeneigenschaften nicht besitzt und dass seine statistische Chance, sie zu erwerben, gering genug ist, um dem Embryonen den vollen Schutz der Menschenrechte zu verweigern.

Aber kein Mensch existiert nur in einem Moment. Unser Leben ist von Anfang an ein Prozess. Das heißt: Wenn wir ein Bild betrachten, dürfen wir nicht vergessen, dass es ein Ausschnitt aus einem abendfüllenden Film ist.

Es ist nicht in erster Linie eine Frage der Wahrscheinlichkeit, ob aus einem Embryonen ein Baby und später ein erwachsener Mensch wird: Es ist eine Frage des bereits laufenden Prozesses, in dessen Verlauf standardmäßig eine Person entsteht. Und es ist ein Unterschied, ob man Ergebnisse vergleicht oder Prozesse in verschiedenen Stadien ihres Ablaufs.

Auch mit dieser Erweiterung des Singerschen Personenbegriffs (die Singer sich erst noch zu Eigen machen müsste) bliebe eine Lücke zwischen der präferenzutilitaristischen und der christlichen Sicht. Aber sie ist viel kleiner, als Lebensrechtler fürchten und Abtreibungsfans glauben – so klein, dass zwischen der christlichen Forderung, jeden Menschen von der Empfängnis an zu schützen, und der präferenzutilitaristischen Zulässigkeit der Tötung oder zumindest Nichtrettung eines Menschen ohne Personeneigenschaft in der Praxis gar kein Unterschied mehr zu bleiben braucht. Denn wenn man wirklich sicher sein will, dass ein bestimmter Mensch gar keine Chance hat, sich zur Person zu entwickeln, dann gibt man ihm wenigstens eine.

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Abtreibung – ein neues Menschenrecht?

Caroline Stollmeier am 2. Juli 2011

Ist Abtreibung ein neues Menschenrecht – in Deutschland, in Europa, in der Welt?

Dazu gab es hochkarätige theoretische Auseinandersetzungen, beeindruckende praktische Veranschaulichung und einige ermutigende Ausblicke beim gemeinsamen Symposium der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), der Christdemokraten für das Leben (CDL) und der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL), das am 1. Juli 2011 in Köln stattfand.

Angesichts vermeintlich sinkender Abtreibungszahlen und niedriger Geburtenraten in Deutschland könnte man meinen, Abtreibung sei hier kein Thema mehr. Aber das stimmt nicht. Beispielsweise das Verbot der Gehsteigberatung in München und Freiburg sowie die kontrovers diskutierten Äußerungen des Kölner Erzbischofs Joachim Kardinal Meisner in der „Zeit“ haben das Thema erst kürzlich wieder in das Licht der Öffentlichkeit gerückt.

Ob es aus europäischer Sicht ein Recht auf Abtreibung gibt, erläuterte Prof. Dr. iur. Katharina Pabel. Insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat bereits Entscheidungen dazu treffen müssen. Hier handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, die auf Beschwerde einzelner Bürger erwachsen sind. Keinesfalls darf man also von einer Normkontrolle durch den Europäischen Gerichtshof ausgehen. Die Argumentation bei der Abwägung von Rechten lässt sich jedoch unter Umständen verallgemeinern. In den Staaten der Menschenrechtskonvention besteht keine Einigkeit darüber, ab welchem Zeitpunkt schützenswertes Leben beginnt. Deshalb gesteht der Europäische Gerichtshof den Mitgliedsstaaten einen weiten Beurteilungsspielraum in Fragen der Abtreibung zu. Aus keiner Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hervor, dass es ein Recht auf Abtreibung gebe. 

Maria Grundberger, Hebamme, Mutter und seit 11 Jahren aktiv in der Gehsteigberatung, teilte ihre Erfahrungen und gab tiefe Einblicke zum Verständnis von Betroffenen in Schwangerschaftskonflikten. Die Diskussion um die Gewissensfreiheit der Betroffenen kann sie nicht nachvollziehen. „Diese Frauen sind überhaupt nicht frei“, sagt sie, „die sind verzweifelt, die sind in Not, aber die sind überhaupt nicht frei.“  Und das resultiert daraus, dass alle Frauen, die sie getroffen hat, mit dem Konflikt überfordert waren, den Konflikt einfach nicht mehr ausgehalten haben und Angst hatten.

Auch von gängigen Abtreibungsverfahren erzählte Maria Grundberger, teilweise aus eigener Erfahrung, die sie während ihrer Klinikzeit gemacht hat. Bei der Spätabtreibung beispielsweise wird ein bestimmtes Gel auf den Muttermund gebracht, das Wehen auslöst. Oder die Schwangere bekommt ein bis zwei Tabletten, die ebenfalls Wehen auslösen. Damit wird der Geburtsvorgang eingeleitet. Zwei Tage kann es dann bis zur Geburt dauern. Kurz vorher wird der Schwangeren noch ein Medikament verabreicht, das eigentlich dafür da ist Frauen bei Komplikationen nach der Geburt vor dem Verbluten zu retten. Dieses Medikament bewirkt ein starkes Krampfen der Gebärmutter. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Kind bei einer Spätabtreibung auch auf jeden Fall tot geboren wird. Die dadurch ausgelösten Hirnblutungen seien noch beim Neugeborenen deutlich sichtbar, sagt Maria Grundberger. Nicht wenige Teilnehmer der Veranstaltung mussten während Maria Grundbergers Vortrag mit den Tränen kämpfen.

Der Kinderarzt Dr. med. Peter Liese MdEP erläuterte welche Rolle das Europaparlament und die Kommission bei der Diskussion um Abtreibungen spielen. Er berichtete davon, dass es dem Zusammenschluss der christlichen Parteien in Europa gelungen sei, sich gemeinsam auf den Grundsatz zu einigen, dass eine Abtreibung nie als Lösung des Problems einer ungewollten Schwangerschaft anzusehen ist. Das Subsidiaritätsprizip führt außerdem dazu, dass es kein europäisches Recht auf Abtreibung gibt. Er appelliert an die Lebensrechtsbewegung, sich nicht entmutigen zu lassen. Für Europaabgeordnete gebe es beispielsweise keinen Fraktionszwang, so dass es sich lohnen könnte vor wichtigen Entscheidungen zu ihnen Kontakt aufzunehmen.

Peter Liese betonte, dass die im Moment in Deutschland diskutierte Präimplantationsdiagnostik (PID) keine Abtreibungen verhindern kann, wie manchmal behauptet wird. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass es eine nennenswerte Zahl von Abtreibungen nach PID gäbe, sagte er. Im Übrigen war er sich sicher, dass die bevorstehende PID-Entscheidung in Deutschland ausstrahlende Wirkung auf die USA und andere Länder habe, die insbesondere wegen der nationalsozialistischen Vergangenheit einen besonders sensiblen und richtungweisenden Umgang Deutschlands mit der Thematik erwarten.

Als persönliche Botschaft gab Peter Liese den Veranstaltungsteilnehmern noch die Empfehlung auf den Weg, beim Thema Abtreibung nicht nur an Zahlen, Demografieentwicklung, Fachkräftemangel und Rentenversicherungssysteme zu denken. „Das ungeborene Kind hat ein Recht auf Leben. Nur aus diesem Grund müssen wir es schützen“, betonte er.

Alexandra Linder M. A. räumte mit Irrmeinungen der weltweiten Bevölkerungspolitik auf. In der Regel geht man davon aus, dass zuerst die Bevölkerungsexplosion in der „Dritten Welt“ eingedämmt werden muss und dass dann der wirtschaftliche Aufschwung verbunden mit mehr Wohlergehen für alle folgen würde. Dazu wird oft der einfache Zugang zu Verhütungsmitteln und Abtreibungen gefordert (was fälschlicherweise oft auch noch als gleichwertig angesehen wird). Alexandra Linder hingegen betonte, dass es in keinem Fall bisher belegt werden konnte, dass dieser Mechanismus tatsächlich greift. Dies verdeutliche sie unter anderem am Beispiel Bangladesch. Dort wird seit mehr als 30 Jahren in großem Stil heimlich abgetrieben. Dadurch wurde die Geburtenrate auf annähernd westliches Niveau gesenkt. Dennoch ist Bangladesch immer noch eines der ärmsten Länder der Welt, von Wirtschaftsaufschwung durch Bevölkerungsrückgang keine Spur.

Angeblich stirbt jährlich immer noch eine unvorstellbar große Zahl von Frauen an illegalen und deshalb verpfuschten Abtreibungen. Alexandra Linder sagte, dass diese Zahlen schlicht unhaltbar sind, denn sie widersprechen sich und sind durch nichts begründet. Sie vermutet handfeste Interessenpolitik dahinter und belegte, dass insbesondere Länder mit strikten Abtreibungsgesetzen die niedrigste Müttersterblichkeit aufweisen.

Alexandra Linder verfügt über großes Insiderwissen aus der professionellen Abtreibungsindustrie. Häufig steckten bei entsprechenden Organisationen zumindest ursprünglich eugenische Motive hinter den Forderungen nach Verhütungsmitteln und nach Abtreibungen. „Denen geht es nicht mehr darum, ab wann menschliches Leben geschützt werden soll“, sagt sie, „darüber sind die längst hinaus. Es geht nur noch darum, wie man möglichst viele Abtreibungen möglichst effizient machen kann ohne, dass es jemand merkt.“

Die „Profiabtreiber“, wie Alexandra Linder sie nennt, sind mächtig und haben insbesondere durch die Unterstützung der Pharmaindustrie beträchtliche Geldmittel zur Verfügung. Dennoch haben sie noch nicht so viel erreicht, wie sie sich wünschen würden. Die einzigen ernstzunehmenden Gegner seien in den Augen der Profiabtreiber die katholische Kirche und die Lebensrechtler.

Prof. Dr. theol. Peter Schallenberg analysierte, warum Lebensrechtler für die unbedingte Begründung des Rechts auf Leben eintreten und welche Ziele sie dabei verfolgen. „Gott ist nicht Buch geworden, Gott ist Mensch geworden“, sagte er. Und betonte, dass der Einsatz für den Schutz Ungeborener keinesfalls nur religiös begründet ist, sondern ein ethischer Grundsatz, der auch unabhängig von Religion konsensfähig sein müsste.

 

 

Referenten

Die Referenten des ALfA-, CDL- und JVL-Sympossiums “Abtreibung – ein neues Menschenrecht?” am 1. Juli 2011 in Köln

(Fotos: Caroline Stollmeier)

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Gegen maßlose Gewalt hilft nur maßvolle Gewalt

Harald Stollmeier am 1. Juli 2011

Buchbesprechung: Herbert Pribyl (Hg.),Terrorismus – eine apokalyptische Bedrohung?

Terrorismus kann man nur dann erfolgreich bekämpfen, wenn man dabei nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet. Bevor man ihn mit dem rechten Maß bekämpfen kann, muss man ihn korrekt definieren und richtig verstehen, aus historischer, politikwissenschaftlicher, psychologischer und philosophischer Sicht. Außerdem muss man die eigenen Werte richtig verstehen, und die Grenzen, die diese dem eigenen Handeln auferlegen.

Es muss eine der interessantesten akademischen Tagungen des Jahrzehnts gewesen sein, als sich zu diesem Zweck im März 2009 vierzehn Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen aus Deutschland, Österreich und Ungarn unter der Leitung von Prof. DDr. Herbert Pribyl an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz versammelten, unter ihnen mit  Peter Gridling vom Österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auch ein ausgewiesener Praktiker.

Entsprechend lesenswert ist das seit 2010 in Buchform vorliegende Ergebnis dieser Tagung, obwohl über eine befriedigende Definition von Terrorismus offenbar kein Einvernehmen erzielt worden ist. Am genauesten scheint es Manfred Spieker zu treffen, der unter Berufung auf Herfried Münkler den Terrorismus als eine Kommunikationsstrategie auffasst, die ohne Massenmedien keine Erfolgsaussicht hätte (S. 123f.).

Wie schon das Titelbild nahelegt, werden die Anschläge vom 11. September 2001 als Zäsur diskutiert. Herbert Pribyl (S. 163f.) setzt die Zäsur früher, nämlich mit dem Ende des Kalten Krieges an und beobachtet seit 1990 erstens zunehmende Angriffe auf Unschuldige und zweitens das Streben nach hohen Opferzahlen.

Terrorismus ist heute ein fast ausschließlich islamistisches Phänomen. Das ist zwar auch eine Folge des Imperialismus und des Nahostkonflikts. Ein pauschaler Argwohn gegen alle monotheistischen Religionen im Sinne von Jan Assmanns „mosaischer Unterscheidung“  ist bei näherem Hinsehen (Jakob Mitterhöfer, S. 87-100) ebensowenig angebracht wie ein Freispruch für den Islam.

Der Erlanger Islamwissenschaftler Jörn Thielmann (S. 101-120) legt überzeugend dar, dass sowohl der dramatische Unterschied zwischen dem Islam und den übrigen monotheistischen Religionen als auch das Problem mit islamistisch begründeter Gewalt nicht im Inhaltlichen liegen. Nicht was im Koran steht ist das Problem, sondern die in der islamischen Welt vorherrschende Anschauung, der Koran sei direkt und unmittelbar Gottes Wort. Diese Anschauung verhindert die historisch-kritisch gebotene Einordnung der blutrünstigsten Koranpassagen in einen längst überwundenen Zusammenhang und damit ihre Widerlegung als Rechtfertigung terroristischer Gewalt (S. 107f.).

Terrorismus ist ein schweres Übel; man darf ihn mit Gewalt bekämpfen, vielleicht sogar einen Krieg gegen den Terrorismus führen. Dennoch warnen mehrere der Autoren eindringlich vor einer Überschätzung der Möglichkeiten dieses Krieges (Stefan Lakonig, S. 256f.) und vor einer Unterschätzung der Kosten und Folgen (Bernhard Adamec, S. 263-277).

Herbert Pribyl (S. 163-176) und, noch schärfer, Josef Spindelböck (S. 177-197) fordern die Anwendung strenger sittlicher Kriterien im Kampf gegen Terrorismus und Terroristen, insbesondere der Lehre vom „gerechten Krieg“, schließlich vor allem rechtsstaatliches Vorgehen und internationale Zusammenarbeit. Josef Spindelböcks Schlusswort zu seinem eigenen Aufsatz hätte sich gut als Schlusswort für das gesamte Buch geeignet: „Nur ein Tätigwerden im Namen des staatlichen und weltweiten Gemeinwohls ist bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gerechtfertigt, nicht aber die Durchsetzung eigener Interessen und Machtansprüche.“

Das Buch Terrorismus – eine apokalyptische Bedrohung ist 2010 im Be&Be-Verlag, Heiligenkreuz erschienen und u. a. im Online-Klostershop zum Preis von 15,90 Euro erhältlich.

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