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Organtransplantation: Nächstenliebe oder Mord?

Harald Stollmeier am 5. April 2012

Organentnahme ist Mord. Das jedenfalls behaupten einige katholische Lebensrechtler und warnen vor der Ausschlachtung von Patienten, die eigentlich gerettet werden könnten, aus rein kommerziellen Motiven. Wahr ist: Nicht schon allein das Leid der Menschen, die auf ein Spenderorgan hoffen, rechtfertigt die Organtransplantationen. Wahr ist aber auch: Wenn Kritiker unter Berufung auf fragwürdige Einzelfälle behaupten, Organverpflanzungen seien ethisch unzulässig, dann machen sie es sich nicht nur wesentlich leichter als Papst und Kirche – sie berufen sich auch zu Unrecht auf Papst und Kirche für ihr pauschales Urteil.

Der Deutsche Bundestag ändert das Transplantationsgesetz: Aus der Zustimmungslösung wird eine Entscheidungslösung. Inhaltlich gilt zwar nach wie vor, dass nur Menschen Organe entnommen werden, deren ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Aber alle Erwachsenen in Deutschland werden künftig regelmäßig befragt, und die Intention der Befragung ist klar. Kritiker sind alarmiert.

Einige katholische Publizisten halten Organtransplantationen für unvereinbar mit dem katholischen Bekenntnis, manche halten sie sogar für Mord. Selbst der Papst habe seine früher zustimmende Haltung relativiert. Ist das wahr? Muss man als Katholik gegen Organtransplantationen sein?

Im Katechismus der Katholischen Kirche von 1993 (Katechismus 2296) steht zwar „Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar“, aber weiter heißt es: „…, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.“

Das heißt: Organtransplantationen sind unter bestimmten Bedingungen sittlich erlaubt, und Organspende ist unter diesen Bedingungen ein Akt der Nächstenliebe. Im Kern der Bedingungen steht neben der echten Freiwilligkeit der Entscheidung des Spenders das Verbot der direkten Herbeiführung seines Todes. Nur „ex cadavere“, ergänzt Papst Bendedikt XVI., dürfen Organe entnommen werden.

Für einige katholische Publizisten und z. B. den katholischen Fundamentaltheologen Josef Schuhmacher entzieht diese Bedingung der gesamten heutigen Transplantationsmedizin die Grundlage. Denn für sie kann mit dem Tod des Spenders nur der vollständige Tod gemeint sein, der nicht vorliegt, solange das Herz noch schlägt. Schlägt das Herz aber nicht mehr und wird der Körper nicht mehr mit Sauerstoff versorgt, so sterben auch die einzelnen Organe – mit der Folge, dass sie nicht mehr verpflanzt werden können. Wie kann, fragen diese Kritiker, ein Mensch tot sein, dessen Organe noch leben?

Das deutsche Transplantationsgesetz sieht als Lösung dieses Dilemmas die strikte Anwendung des Hirntodkriteriums an: Ein hirntoter Mensch kann lebende Organe spenden. Zwar wenden die Kritiker ein, das Hirntodkonzept sei direkt zu diesem Zweck formuliert worden. Aber damit ist es noch nicht in der Sache widerlegt.

Wie tot ist denn ein Mensch, der die Bedingungen des Hirntodes erfüllt? Ist er lebendig, so dass die Entnahme lebenswichtiger Organe Mord ist? Oder ist Hirntod gleich Tod? Diese Frage ist tatsächlich entscheidend, eigentlich nicht nur für die Haltung von Katholiken.

Für Papst Benedikt XVI. muss diese Frage auf der Höhe der Wissenschaft beantwortet werden; das „ex cadavere“ in seinem Vortrag vor einem Kongress der Päpstlichen Akademie für das Leben im November 2008 ist eine Aufforderung zur Diskussion, nicht ihr vorweggenommenes Ergebnis. Dafür spricht auch, dass der Papst im selben Vortrag ausdrücklich auf die vielen Menschen hinweist, die auf ein Spenderorgan warten.

Es wäre deshalb zumindest voreilig, aus dem Brief des Prälaten Dr. Georg Gänswein an den Münchner Arzt Dr. Gero Winkelmann auf eine neuerdings restriktive Haltung des Papstes zu Organtransplantationen zu schließen. In diesem Brief teilt Prälat Gänswein mit, der Organspendeausweis des Heiligen Vaters sei mit seiner Wahl zum Papst „ipso facto“ ungültig geworden und eine Berufung darauf folglich nicht mehr statthaft.

Aber ungültig geworden ist der Organspendeausweis aus zwei Gründen, die mit der Frage der Organspende selbst gar nichts zu tun haben: Erstens ist es völkerrechtlich ausgeschlossen, dass das Staatsoberhaupt eines souveränen Staates den Gesetzen eines anderen Staates unterliegt. Zweitens gelten für den Umgang mit dem Leichnam eines Papstes strenge Regeln, die u. a. mit Reliquientheologie zu tun haben und die Abgabe von Organen ausschließen.

Während Heinz-Josef Algermissen, der Bischof von Fulda, in einer persönlichen Stellungnahme in der Tagespost im März 2012 Unbehagen gegenüber dem Hirntodkriterium äußert und (zu Recht!) auf die Notwendigkeit gründlicher Aufklärung der Organspender und ggf. ihrer Angehörigen hinweist, ist die offizielle Haltung der Deutschen Bischofskonferenz zum Hirntodkriterium und zum deutschen Transplantationsgesetz zustimmend.

Als durchaus repräsentativ dafür wird man den Vortrag von Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 24. Juni 2011 betrachten dürfen (S. 3-4): Für Weihbischof Losinger ist das Hirntodkriterium nach sorgsamer Abwägung „ein hinreichend sicheres Kriterium der Todesfeststellung […], das mit der ärztlichen Pflicht zur Lebenserhaltung und dem Tötungsverbot vereinbar ist“ – obwohl es „in der Tat“ aus pragmatischen Rücksichten auf die Erfordernisse der Transplantationsmedizin formuliert wurde.

Wem die Deutsche Bischofskonferenz nicht katholisch genug ist, den mag beruhigen, dass auch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2008 den Hirntod ausdrücklich als „Tod des Individuums“ anerkennt (S. 22): „Das Gehirn ist tot und das Funktionieren der anderen Organe wird direkt oder indirekt durch künstliche Mittel aufrechterhalten. Dieser Zustand ergibt sich einzig und allein durch die Anwendung moderner medizinischer Technologien und, von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann er nur für eine begrenzte Zeit aufrechterhalten werden.“

Das bedeutet: Bei korrekter Anwendung des Hirntodkriteriums ist die Explantation von Organen aus Sicht der katholischen Kirche zulässig. Insbesondere ist sie kein Mord.

Kritiker sollten deshalb unterscheiden zwischen der ethischen Zulässigkeit der Organtransplantation bei Vorliegen klar formulierter Bedingungen – die man jedenfalls nicht im Einklang mit dem Lehramt bestreiten kann – und der Frage, ob diese Bedingungen im Einzelfall oder auch im jeweils geltenden Gesetz erfüllt sind.

Die Päpstliche Akademie der Wissenschaften nimmt es dabei mit dem Hirntod ganz genau (S. 22): „Dass Hirntod den Begriff ‚Tod’ einschließt, mag ein zentrales Problem bereiten, aber innerhalb neurologischer Kreise (mit wenigen Ausnahmen) wird anerkannt, dass sich Hirntod durch etwas Essentielles von allen anderen schweren Dysfunktionen des Gehirns unterscheidet, die Änderungen im Bewusstsein umfassen (z.B. Koma, Vegetativer Zustand oder Minimaler Bewusstseins Zustand). Wenn die Kriterien für Hirntod nicht erfüllt sind, dann ist die Grenze zwischen Tod und Leben nicht überschritten, gleich wie schwer oder irreversibel die Hirnschädigung auch sein mag.“

Damit bewegt sich die Akademie auf der bereits von Papst Johannes Paul II. in seinem Vortrag beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung am 29. August 2000 in Rom vorgegebenen Linie. In diesem Vortrag weist Papst Johannes Paul II. darauf hin, „daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als „moralische Gewißheit“ bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.”

Auch andere Kriterien sind für die ethische Zulässigkeit der Organtransplantation unverzichtbar. Dazu gehört die vollständige Freiwilligkeit der Spende, die bei einer reinen Widerspruchslösung übrigens auch für Weihbischof Losinger (S. 6) nicht gewährleistet ist. Diese Freiwilligkeit setzt die vollständige Aufklärung der Beteiligten ebenso voraus, wie sie kommerzielle Interessen ausschließt. Wer seine Organe aus wirtschaftlicher Not spendet, der tut es nicht vollständig freiwillig.

Entscheidend ist und bleibt aber die strikte Einhaltung des Hirntodkriteriums und insbesondere die Frage: Ist gewährleistet, dass vor einer Organentnahme gründlich und korrekt geprüft wird, ob der Hirntod (vollständig und unwiderruflich!) wirklich vorliegt? Können Inhaber eines Organspendeausweises sicher sein, dass ihre Spendereigenschaft ihnen bei bewusstloser Einlieferung ins Krankenhaus nicht zum Nachteil gereicht?

Das deutsche Transplantationsgesetzt schreibt hierzu u. a. zwei Untersuchungen durch voneinander unabhängige und an der Organentnahme unbeteiligte Ärzte vor, die noch dazu umfassend dokumentiert werden müssen. „Wegen der strengen gesetzlichen Bestimmungen zur Hirntoddiagnostik“, sagt die Geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation Dr. Ulrike Wirges, „wird kein Mensch so gut auf Lebensspuren untersucht wie ein möglicher Organspender“ ( Siehe NOVITAS. Das Magazin für Versicherte und Freunde der Novitas BKK, Nr. 1/März 2012, S. 17).

In der Tat: Ein Arzt, dem die Manipulation eines Hirntodprotokolls nachgewiesen würde, wäre in jeder Hinsicht erledigt. Hinzu kommt: In einem solchen Fall müssten zwei Ärzte gemeinsame Sache machen und darüber hinaus sicherstellen, dass Krankenschwestern und Krankenpfleger entweder nichts bemerkten oder nichts verrieten.

Das schließt dennoch nicht aus, dass beruflicher Erfolgsdruck unsensiblen Umgang mit Angehörigen, honorarorientierte Moralaufweichungen und sogar kriminelles Verhalten hervorrufen kann. Es gibt dagegen keine Garantie. Wollte man aber deshalb die gesamte Tranplantationsmedizin abschaffen, so würde man nicht nur das Kind mit dem Bade ausschütten. Man dürfte sich auch als Gesunder im Grunde überhaupt nicht mehr zum Arzt wagen.

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Wie Lämmer unter den Wölfen

Harald Stollmeier am 24. März 2012

Rezension: Eva-Maria Kolman, Pakistan. Christen im Land der Taliban. München 2012

Als Mitglied einer Delegation des katholischen Hilfswerks  KIRCHE IN NOT bereiste Eva-Maria Kolmann im November 2011 Pakistan und hatte Gelegenheit, genau hinzusehen. Ihr tagebuchartiger Bericht macht die Situation der ungefähr 1,2 Millionen katholischen Christen in einem der gefährlichsten Länder der Welt erfahrbar. Gemeinsam mit Eva-Maria Kolmann begegnet der Leser Christen von atemberaubendem Lebensmut.

Schwester Daniela Baronchelli in der Buchhandlung der Paulusschwestern in Karatschi hat eine Polizeirazzia hinter sich. Schwester Timothy Villaram hat einen schweren Bombenanschlag auf die Kathedrale von Lahore überlebt. Die 26-jährige Nähschülerin Asia zieht ihre Kinder in einem der Slums von Karatschi groß. Bischof Andrew Francis von Multan kann nicht ohne Polizeieskorte aus dem Haus gehen. Schwester Nazreen Daniels in Rawalpindi betreut Frauen, die vergewaltigt wurden. Der 9-jährige Samir aus Lahore wurde kurz vor seiner Erstkommunion entführt, konnte aber entkommen.

Die Christen in Pakistan sind eine stark benachteiligte, oft bedrohte Minderheit. Der Islam, der sie umgibt, wird dem Leser nicht pauschal sympathisch. Dabei hat er viele Gesichter (S. 77): „Es gibt in Pakistan Muslime, die an Weihnachten ihre Festtagskleidung anziehen, um mit ihren Kindern in einer Kirche eine Krippe anzuschauen, und es gibt andere, die selbst ihre moderateren Glaubensgeschwister töten.“

Eva-Maria Kolmanns Buch löst widerstreitende Empfindungen aus. Eine ist Zorn über das Unrecht, das Christen widerfährt (Hindus übrigens auch). Eine zweite ist Scham darüber, dass uns deutschen Christen so wenig klar ist, wie gut wir es haben. Eine dritte ist Freude darüber, dass es KIRCHE IN NOT immer wieder gelingt, den katholischen Christen in Pakistan zu helfen, durch Unterstützung für Kirchenbauten aber auch durch weniger sichtbare Taten. Die letzte ist: Dankbarkeit. Denn das Glaubenszeugnis von Menschen wie Shahbaz Bhatti, dem Minister für Minderheiten, der am 2. März 2011 wegen seines Einsatzes gegen das bösartige pakistanische Blasphemiegesetz ermordet wurde, kann auch unseren Glaubensmut stärken.

Eva-Maria Kolmans Pakistan. Christen im Land der Taliban ist kostenlos bei KIRCHE IN NOT zu beziehen. Eine Spende für die Arbeit von KIRCHE IN NOT in Pakistan ist es aber wert.

Bischof Max John Rodrigues von Hyderabad erzählt Kindern von Jesus. Bild: KIRCHE IN NOT

Bischof Max John Rodrigues von Hyderabad erzählt Kindern von Jesus.

(Bild: KIRCHE IN NOT)

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Wie kommt es, dass Glaube gelingt?

Harald Stollmeier am 24. Februar 2012

Rezension: Elmar Nass, Vison Mensch – Mission Hoffnung. Glauben, der wieder gewinnt, Paderborn 2012

Umfragen zufolge wollen Hunderttausende von Menschen in diesem Jahr aus der römisch-katholischen Kirche austreten. In dieser Situation sagt der Aachener Domvikar Elmar Nass Nein zu Rezepten wie Resignation, Jesus „light“ und der Konzentration auf eine Elitekirche. Stattdessen weist er nach, dass Glaube in einer immer weltlicher werdenden Welt gewinnen und Menschen aller Milieus erreichen kann. „Unsere Vision ist es“, schreibt Nass, „dass der Ruf Christi einen Inhalt hat, den alle Menschen verstehen können.“

Auf den ersten Seiten klingt Vision Mensch – Mission Hoffnung wie ein Fachbuch für Spezialisten. Wer sich davon nicht abschrecken lässt, begegnet am Ende der dritten Seite dem alten Priester am Waldrand, den der Verfasser selbst als Jugendlicher zu seinem Mentor wählte. Von da an wird klar: Mission ist weniger eine Frage der Lehre als vielmehr eine der Begegnung.

Anschließend widerlegt Nass ebenso verständlich wie fundiert die wichtigsten Argumente gegen den Glauben und beschreibt die wichtigsten Argumente für ihn, bevor er zum wissenschaftlichen und menschlichen Kern seiner Mission Hoffnung vorstößt: der systematischen, zweistufigen Befragung einer Gruppe junger Erwachsener, die sich zu ihrem Glauben bekennen und dem Autor berichten, wie sie ihren Glauben als Jugendliche erlebten, wie er sich beim Erwachsenwerden veränderte, was er für sie heute bedeutet und wie sie ihn in ihrer Zukunft sehen.

Daraus arbeitet der Autor persönliche Glaubensprofile heraus und ermittelt individuelle Kernphänomene wie „Glauben und ich gehören zusammen, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind“ (Tom V., 28) oder „Mich motiviert der Auftrag, den Gott mir mit auf den Weg gegeben hat.“ (Susanne M. 43).

Als Ergebnis der Auswertung trägt Elmar Nass Konsequenzen für die Arbeit in den Kirchengemeinden vor:

- Reflexion über den eigenen Glauben anregen

- Erkennbar kirchliches Profil in der Kinder- und Jugendarbeit zeigen

- Die Jugendpastoral als Alternative zum Alltag gestalten

- Kerngruppen zur Bewährung des Glaubens gründen und begleiten

- Alte und kranke Menschen zum Glaubenszeugnis befähigen

- Bewährte Kerngruppen intensiv und dauerhaft begleiten

- Tiefgründige Vielfalt der Glaubensphänomene bekannt machen

- Eine milieuübergreifende Pastoral der Persönlichkeit profilieren

Elmar Nass lehrt an der Universität Bonn Christliche Gesellschaftslehre. Zugleich hat er nie aufgehört, Priester und Seelsorger zu sein und sich die Fähigkeit bewahrt, ganz normalen Menschen zuzuhören. Vielleicht ist das der Grund, warum er die Instrumente der wissenschaftlichen Sozialforschung nicht auf Krisen und Niederlagen anwendet sondern auf Menschen, deren Leben (und Glauben) gelingt.

Vision Mensch – Mission Hoffnung von Elmar Nass hat das Zeug zum definitiven Handbuch für Missionare. Das Buch macht Mut und kann erklären, warum.

Vision Mensch – Mission Hoffnung (128 S.) ist im Ferdinand Schöningh Verlag erschienen und kostet 16,90 Euro.

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Christenverfolgung: Mehr als nur Streit um ein Wort

Harald Stollmeier am 4. Februar 2012

Die Zahl der in Nigeria von der muslimischen Sekte Boko Haram ermordeten Christen ist inzwischen vierstellig. Die Ankündigung der Sekte, alle Christen in Nigeria zu töten, gilt Beobachtern wie dem katholischen Philosophen Josef Bordat als hinreichend, um eine Christenverfolgung zu erkennen. Thomas Seiterich sieht es in Publik-Forum anders: Es gehe um Verteilungskämpfe – die Religion sei nicht die Ursache des Mordens. Deckungsgleich argumentiert Ruprecht Polenz (CDU), immerhin Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages.

Während Seiterich den Boko-Haram-Massenmorden eine Gebetskampagne von Open Doors für Christen in Ägypten gegenüberstellt und den Eindruck begünstigt, er bewerte beides gleich, verdient der Außenpolitiker Polenz, dass man ihn ernst nimmt – und mit ihm sein Argument, das letztlich lautet: Die Bezeichnung „Christenverfolgung“ lenkt von den Ursachen ab.

Bei näherem Hinsehen wird rasch klar: Die Opfer der Morde werden gezielt anhand ihrer Religion ausgewählt. Diese Menschen werden ermordet wegen des Glaubens, den sie mit Josef Bordat, Ruprecht Polenz und Thomas Seiterich gemeinsam haben. Und sie sind unschuldig: Es gibt keine Belege dafür, dass die christlichen Opfer ihrerseits vergleichbare Gewalt angewendet hätten, insbesondere nicht als Angreifer. Insofern ist es zweifellos eine Christenverfolgung.

Der Grund allerdings, aus dem die Mörder zur Waffe greifen, ist wohl nicht religiöser Art. Hinzu kommt, dass Boko Haram auch friedfertige Muslime ermordet. Deshalb ist es sozusagen keine dogmatische Christenverfolgung. Das ist insofern eine gute Nachricht, als man dann, wenigstens langfristig, etwas machen kann. Es ist bedeutsam, ob die Mörder sich zu Recht oder zu Unrecht auf den Koran berufen (in diesem Fall mit Sicherheit zu Unrecht), denn dann haben sie eine Wahl.

„Wenn wir diese schrecklichen Taten auf ihre religiöse Komponente reduzieren“, warnt Ruprecht Polenz im Dialog mit Moralblog, „dann gießen wir Öl ins Feuer, statt den bedrohten Christen zu helfen.“ Gefragt, wie man helfen kann, macht er auf die völkerrechtlichen Voraussetzungen aufmerksam: „Hier ist erstens die Regierung in Nigeria und zweitens die Afrikanische Union gefordert. Effektiver Schutz durch Intervention von außen würde neben einer entsprechenden Anforderung durch die nigerianische Regierung ein Mandat der UN voraussetzen.“

Zugegeben: Man kann nicht einfach ein Kanonenboot hinschicken. Aber man könnte das Gespräch suchen, in diesem Fall zunächst mit der nigerianischen Regierung und der Afrikanischen Union. Nähere Auskünfte gibt Polenz dazu nicht: „Die Bundesregierung legt nicht die Hände in den Schoß. Aber erfolgreiche Außenpolitik ist meistens diskret. Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel besucht in diesen Tagen Nairobi. Ich bin sicher, dass er die richtigen Worte findet und auch Konsequenzen deutlich macht.“

Politiker können mehr tun als Normalbürger, gerade deshalb aber dürfen sie oft weniger sagen. Das muss man ihnen zugestehen. Wie ist es aber mit den Normalbürgern selbst, und wie mit Journalisten? Gerade Journalisten verstehen sich ja oft nicht nur als Überbringer von Nachrichten, sondern auch als Erklärer, manchmal gar als Mahner und Warner. Und so ungern sie es hören: Ihr Schreiben hat Folgen. Immer.

Das heißt: Wenn ein Außenpolitiker wie Ruprecht Polenz vor dem Ausdruck „Christenverfolgung“ warnt, kann er dahinter wertvollen Einsatz zugunsten der Verfolgten verbergen. Wenn aber ein Journalist wie Thomas Seiterich, noch dazu in einem christlichen Magazin, die Christen gleichsam zu Mitschuldigen erklärt, dann signalisiert er damit, hoffentlich aus Versehen, dass man diese Glaubensgeschwister im Stich lassen darf.

In einem Punkt hat sogar Thomas Seiterich recht: Es wäre schrecklich, wenn sich Gesellschaft und Normalbürger bei uns durch das Unrecht, das Christen anderswo widerfährt, dazu verleiten ließen, in unserem Lande Muslimen und anderen Andersgläubigen ihrerseits Unrecht zuzufügen.

Was aber können wir christlichen Normalbürger tun? Erstens Briefe schreiben an die Frauen und Männer, die uns in den Parlamenten vertreten. Bundestags- und Landtagsabgeordnete sind daran interessiert, was ihren Wählern wichtig ist. Und wenn genügend Wähler schreiben, dass sie Anteil nehmen am Schicksal der Christen in Nigeria, Ägypten oder Nordkorea, dann wird das auch Politiker ermutigen, sich für diese Christen einzusetzen.

Zweitens beten, und zwar öffentlich. Das ist ernst gemeint,  weil das Gebet nicht nur Ausdruck dessen ist, was wir mit den Verfolgten gemeinsam haben, und nicht nur, weil der barmherzige Gott tatsächlich zuhören wird. Sondern auch, weil volle Kirchen eine Botschaft an die Menschen sind, und der Kirchgang, noch vor einer Generation Ausdruck von Anpassung, zu einer Demonstration des Glaubens, des Mutes und der Individualität geworden ist – und zu einer Demonstration der Solidarität mit den verfolgten Christen werden kann.

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Kirche und Staat: Besser trennen?

Harald Stollmeier am 15. Januar 2012

KOMMENTAR

Vor wenigen Wochen legte Kardinal Meisner dem Bundespräsidenten nahe zurückzutreten. Vor wenigen Tagen erklärte Bundestagspräsident Lammert, der derzeitige Papst stehe einer notwendigen Kirchenreform im Wege. Kein Zweifel: Für beide gilt die Meinungsfreiheit. Beide durften das. Trotzdem finde ich, dass beide Aussagen die Grenze zwischen Kirche und Staat überschreiten.

Nun gut: In der Bundesrepublik Deutschland sind Kirche und Staat nicht sauber getrennt. Auf manchen Gebieten herrscht Partnerschaft, auf anderen Arbeitsteilung. Aber gerade wenn man diese Partnerschaft erhalten möchte, sind alle Beteiligten gut beraten, mit Einmischungen in die Tätigkeit der jeweils anderen Institution sparsam zu sein.

Wenn der Erzbischof von Köln öffentlich, idealerweise in einer Predigt, die deutsche Gesetzgebung zum Schutz ungeborener Kinder als ungenügend kritisiert, dann tut er das nicht als Privatperson, sondern als Repräsentant der Kirche und Beauftragter Gottes. Und dann ist diese öffentliche Kritik sowohl inhaltlich als auch formal seine Aufgabe, für deren Wahrnehmung ich ihm als katholischer Christ dankbar bin.

Wenn der Bundestagspräsident Papst Benedikt XVI. im Bundestag mit der Anrede „Heiliger Vater“ begrüßt, dann tut er das nicht als Privatperson, sondern als Repräsentant des Deutschen Bundestages und Beauftragter des deutschen Volkes. Und als Bürger bin ich ihm dankbar für diese Dokumentation guten Benehmens stellvertretend für uns alle .

Wenn der Erzbischof von Köln öffentlich über die Eignung von Christian Wulff für das höchste Staatsamt spricht, tut er das als Wähler? Wenn der Bundestagspräsident öffentlich Kirchenreformen fordert, tut er das als Katholik? Können beide überhaupt als Privatpersonen öffentlich auftreten? Ich glaube nicht. Und deshalb sollten sie bei allem, was sie öffentlich tun, das Ende bedenken. Und beide können weder einen Staat wollen, dem die Kirche das Oberhaupt vorschreibt, noch eine Kirche, die sich vom Staat sagen lässt, was sie zu predigen hat.

Lasst uns dem Kaiser geben, was des Kaisers ist. Konsequent.

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Evolutionärer Humanismus: ein tragisches Missverständnis?

Harald Stollmeier am 31. Oktober 2011

Offener Brief an den Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon,

als katholischer Akademiker setze ich mich mit meinen bescheidenen Kräften dafür ein, unsere Welt humaner zu machen. Als ich anlässlich Ihrer diesjährigen Auszeichnung von Peter Singer und Paola Cavalieri erstmals auf Sie und die Giordano Bruno Stiftung aufmerksam wurde, war ich neugierig und wohlwollend: Wie könnte man auch als gläubiger Katholik anders als wohlwollend auf den Versuch von Menschen ohne Religion reagieren, „trotzdem“ nicht nur persönlich ein anständiges Leben zu führen, sondern darüber hinaus unsere Welt humaner zu machen?

Ich schreibe bewusst „trotzdem“ in Anführungszeichen, damit deutlich wird, dass ich damit nicht meine, Agnostizismus stünde im Widerspruch zu einer ethisch anspruchsvollen Lebensführung. Aber ich meine, dass Menschen, die ein im moralischen Sinne gutes Leben anstreben, obwohl sie sich davon keinen himmlischen Lohn versprechen, dafür großen Respekt verdienen, wie Ehrenamtliche sozusagen, deren intrinsische Motivation höher sein muss als die von Profis – die werden ja dafür bezahlt …

Unglücklicherweise dauerte es nicht lange, bis ich herausfand, dass auch Sie ein „trotzdem“ verwenden, aber wie es scheint ganz ohne Anführungszeichen. Bitte widerlegen Sie mich, wenn ich im Unrecht bin, aber für mich ist eine der Kernaussagen Ihres Buches Manifest des evolutionären Humanismus, dass religiöse Menschen, vor allem katholische Christen, allenfalls trotz ihrer Religion ein anständiges Leben führen können, und Priester, Bischöfe oder gar Päpste überhaupt nicht.

Ich bin überzeugt, dass Sie sich irren, und ich sehe in diesem Irrtum ein tragisches Missverständnis, denn wer eine humanere Welt anstrebt, sollte dabei nicht ausgerechnet die Menschen bekämpfen, die dasselbe wollen.

Zugegeben: Sie sehen diesen Widerspruch nicht, weil Sie sich darauf festgelegt haben, dass die religiösen Menschen im Allgemeinen und die katholischen Christen im Besonderen einer humaneren Welt schlichtweg im Wege stünden.

Sie behaupten, Religion sei vernunftwidrig, weil sie ihre Begründung und ihre Legitimation letztlich außerhalb dieser Welt finde. Sie behaupten zudem, die Bibel selbst beweise, dass Judentum und Christentum in ihrem Kern grausam, tückisch, rassistisch seien, und für alle Fälle erklären Sie noch unter Berufung auf Karlheinz Deschner, man könne die Kirchengeschichte NUR als Kriminalgeschichte lesen.

Fangen wir beim dritten Vorwurf an: Er widerlegt sich durch seine Beschränkung auf das „nur“ beinahe von selbst. Gar so simpel ist nichts auf dieser Welt, nichts Menschliches jedenfalls. Und wie kann man das Christentum in Bausch und Bogen verurteilen, ohne das Handeln von Menschen wie Franz von Assisi, Bartolomé de Las Casas oder Mutter Theresa auch nur zu erwähnen?

Dabei ist es wahr, dass durch Christen und unter Berufung auf das Christentum entsetzliche Verbrechen verübt wurden. Wollen Sie aber für diese Verbrechen das Christentum oder gar Christus verurteilen, dann müssen Sie ein wenig genauer hinschauen.

Sie können sich dabei auf das Werk eines katholischen Historikers und Priesters stützen: Arnold Angenendt sichtet in seinem meines Erachtens epochalen Buch Toleranz und Gewalt die Sünden der Christen und ihrer Kirche(n) ebenso gründlich wie kritisch, und im Gegensatz zu Deschner in dem Bemühen, seinen Forschungsgegenständen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Dabei tritt unter anderem zutage, dass Gewaltanwendung im Namen Christi in einer Welt auftrat, der Gewaltanwendung vertraut war: Genaugenommen sind Ereignisse wie die Hinrichtung der sächsischen Gefangenen in Verden an der Aller oder das Massaker bei der Eroberung Jerusalems im ersten Kreuzzug vor dem Hintergrund dessen, was damals außerdem vorgekommen ist, keineswegs Ausnahmeerscheinungen. Entsetzlich, erschütternd und himmelschreiend sind sie vor allem, wenn man den Maßstab der Botschaft Christi an sie anlegt. Und genau das haben Christen jeweils zeitnah getan.

Es ist nicht gerecht, wenn man jedes von Christen verübte Verbrechen auf ihr Christentum zurückführt, nicht einmal dann, wenn die Täter sozusagen im Hauptberuf Christen waren. Die meist unausgesprochen damit verbundene Unterstellung lautet: Wären diese Menschen keine Christen gewesen, dann hätten sie sich humaner verhalten. Man braucht nicht einmal besonders belesen zu sein, um zu erkennen: Es ist eher umgekehrt. Menschen haben unabhängig von ihrer Religion das Zeug zu solchen Grausamkeiten, und es spricht viel dafür, dass der Einfluss des Christentums meistens mäßigend, ja zivilisierend gewesen ist. Ob er mäßigend genug war, ob die Christen ihren eigenen Maßstäben in der Regel gerecht geworden sind, das ist eine andere Frage, die Angenendt differenziert und ohne Selbstgerechtigkeit beantwortet.

Wollen wir für einen Augenblick Ihre strengen Maßstäbe an die Aufklärung und ihre Protagonisten in der Französischen Revolution anlegen? Wollen wir neben den insgesamt 97 zwischen 1540 und 1800 wegen direkter Glaubensvergehen von der römischen Inquisition (Angenendt S. 285) und den insgesamt ungefähr 6 000 von der spanischen Inquisition (Angenendt S. 283) zum Tode verurteilten Menschen für einen Augenblick an die 50 000 Menschen denken, die allein von 1792 bis 1794 in Frankreich hingerichtet wurden, oder an die über 100 000 Menschen, die während dieser Zeit den Massakern der Revolutionskommissare zum Opfer fielen (Angenendt S. 69)? Es ist ja nicht so,  dass die Aufklärung des 18. Jahrhunderts in Ihrer Weltanschauung eine Nebenrolle spielte. Die historische Gründlichkeit müsste Ihnen eigentlich gebieten, die Nebenwirkungen der Aufklärung wenigstens beiläufig zu erwähnen.

Dabei meine ich nicht etwa, dass diese Grausamkeiten eine notwendige Folge der Aufklärung gewesen wären; auch in diesen Fällen spricht viel dafür, dass Menschen einfach das Zeug dazu haben. Allerdings wird man wohl sagen dürfen, dass den Revolutionskommissaren vielleicht ein mäßigender Einfluss gefehlt hat.

Sie dagegen, sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon, halten die Bibel selbst für verbrecherisch, und Sie zitieren als Beleg die durch Gott angeordneten ethnischen Säuberungen des Alten Testaments und die Aussagen Christi zum Jüngsten Gericht im Neuen Testament. Christus unterstellen Sie gar ein „jenseitiges Auschwitz“ mit „himmlischer Rampe“ (Manifest S. 51), was unabhängig von der Frage des guten Geschmacks zumindest eine verkürzte Darstellung ist.

Dabei ist nicht einmal Ihre Kritik am Alten Testament gerecht; vor ihrem historischen Hintergrund erscheinen die von Ihnen kritisierten Passagen als mehr oder weniger zeitgemäß; das schließt die Akzeptanz der antiken Sklaverei ein. Sie werden einwenden, dass diese Eroberungsaufträge in Ihren Augen deshalb so besonders verwerflich sind, weil sie ja als direkter Befehl des allmächtigen Gottes gelten. Diese wörtliche Auslegung des Alten Testaments ist unter Christen heute allerdings selten geworden, und aus katholischer Sicht ist sie gar Häresie.

Ein wenig anders sieht es mit dem Neuen Testament aus, denn es überliefert ja in großer Zahl Aussagen von Jesus Christus, dessen göttliche Vollmacht im Mittelpunkt des christlichen Glaubens steht. Das heißt: Wörtliche Aussagen von Jesus Christus haben in der Tat hohes Gewicht (womit ich der historisch-kritischen Analyse im Einzelfall nicht vorgreifen will).

Wenn Sie aber vor diesem Hintergrund Anstoß nehmen an der Ankündigung des Jüngsten Gerichts, müssen Sie zweierlei berücksichtigen. Erstens sind das die Gebote, deren Einhaltung Christus zur Voraussetzung für die Erlösung des Einzelnen erklärt. Im zehnten Kapitel des Lukasevangeliums finden Sie diese Gebote auf das Wesentliche verdichtet: „Du sollst den Herrn, Deinen Gott, lieben mit ganzen Herzen und ganzer Seele, mit all deiner Kraft und all deinen Gedanken und: Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst.“

Die naheliegende Frage, wer denn dieser Nächste sei, beantwortet Christus direkt anschließend mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter, das meines Erachtens zur Allgemeinbildung gehört.

Zweitens sollten Sie Ihre kategorische Ablehnung der Vorstellung von einem Jüngsten Gericht selbst überdenken. Diese Vorstellung ist die logische Konsequenz des Glaubens an einen gerechten Gott. Und wenn es auch wahr ist, dass man Menschen mit dem Jüngsten Gericht einschüchtern kann, so ist es doch auch wahr, dass es während des größten Teils der menschlichen Geschichte und noch heute auf dem größten Teil der Erde nicht die Armen und Unterdrückten sondern die Reichen und Mächtigen sind, deren Verhalten mit dieser Einschüchterung gemäßigt wurde und wird – nicht die Unterdrückten fürchten das Jüngste Gericht!

Ihr gewichtigstes Argument gegen Religion lautet: Sie ist vernunftwidrig, unwissenschaftlich, unwahr. Die Vernunftwidrigkeit ergibt sich für Sie aus der Berufung auf eine göttliche Offenbarung. Damit haben Sie insofern Recht, als die Tatsache der Offenbarung nicht falsifizierbar ist und sich einer vernünftigen Diskussion weitgehend entzieht. Sie ist wahr oder falsch, aber sie ist nicht überprüfbar.

Anders steht es mit den Inhalten der Offenbarung: Diese können sehr wohl auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität überprüft werden. Und wenn ein Christ die Gleichwertigkeit aller Menschen mit der biblisch überlieferten Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet, so spricht das keineswegs gegen die Gleichwertigkeit.

Sieht man also von der fehlenden Falsifizierbarkeit ihrer Legitimation ab, ist Religion keineswegs von vornherein vernunftwidrig. In der Argumentation selbst sind katholische Philosophen ebenso überprüfbar wie atheistische, und sie bestehen die Prüfung bemerkenswert oft; die Berufung auf Gott als Deus ex Machina ist in der katholischen Moraltheologie beinahe ebenso verpönt wie in der Astronomie.

Vielleicht sollten Sie sich die aktuellen katholischen Vorstellungen zum Naturrecht noch einmal ansehen, bevor Sie das ganze Konstrukt über Bord werfen. Die Vorstellung, dass ethische Maßstäbe unabhängig von staatlicher Festlegung sind, teilt nicht nur Papst Benedikt XVI.,  sondern auch der religiös unverdächtige Peter Singer.

Papst Benedikt XVI. gehört übrigens nicht erst seit seinem bemerkenswerten Vortrag vor dem Deutschen Bundestag zu den zahlreichen aktenkundigen katholischen Theologen, die regelmäßig in dem von mir skizzierten Sinne vernünftig argumentieren; Sie, sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon, wissen natürlich selbst, wie viele das sind.

Diesem Problem begegnen Sie im Nachwort zu Ihrem Manifest mit einem Kunstgriff, für den Sie von Sir Karl Popper jedenfalls keinen Beifall erwarten können: Wenn ein dezidierter Christ Gutes tut oder auch nur vernünftig bzw. maßvoll argumentiert, dann ist er für Sie eben kein richtiger Christ. In Ihrem Humanismus bestimmen Sie, wer Christ ist.

Wissen Sie denn nicht, dass die Anerkennung der neodarwinistischen Evolutionstheorie als Stand der Wissenschaft für gläubige Katholiken absolut akzeptabel ist?  Der katholische Priester und Philosoph Martin Rhonheimer (noch dazu Mitglied des Opus Dei) hat im Februar 2006 in einem sehr höflichen (und mit dessen Einverständnis veröffentlichten) Brief den Erzbischof von Wien darüber aufgeklärt, nachdem dieser die Evolutionstheorie im Vorjahr scharf kritisiert hatte. Die Lektüre dieses Textes von Rhonheimer lohnt sich übrigens auch wegen seiner Bemerkungen zu möglichen Gottesbeweisen.

Denn auch wenn Religion zumindest in sich keineswegs notwendigerweise vernunftwidrig ist, so bleibt doch die Frage, ob sie in ihren Kernaussagen wahr ist, ein Stachel im Fleisch. Ich kann verstehen, dass Sie die möglichen Belege dafür, dass es vielleicht aber wahr ist (vgl. Martin Buber, Die Erzählungen der Chassidim, Zürich 1949, S. 363 f.), nicht näher untersuchen; diese Aufgabe haben Sie sich ja nicht gestellt.

Allerdings hat Ihr Hauptargument dagegen, dass es wahr sein könnte, eine bedauerliche Schwäche. Ihre Behauptung, der Mensch sei allein aus Zufall entstanden, gibt ja nicht einmal die Kernaussagen der Evolutionstheorie zutreffend wieder – diese erkennt das Zusammenwirken des Zufalls mit der Notwendigkeit in Form der Erfordernisse der Umwelt.

Sie betonen nicht ohne Stolz, dass die weitaus meisten herausragenden Physiker vor allem in den religiösen USA Agnostiker sind. Wissen Sie denn nicht, dass ein nennenswerter Teil dieser religiös unverdächtigen Physiker allen Ernstes über das “anthropische Prinzip” diskutiert? Diese Diskussion eignet sich zumindest als Warnung vor voreiligen Schlüssen; die Wahrscheinlichkeit, dass es keinen Gott gibt, ist geringer, als Sie schreiben.

Aber selbst wenn Sie mit Ihrer Einschätzung Recht hätten, wäre ich noch immer der Meinung, dass Ihre im Manifest gleich zweimal vorgetragene Einschätzung, religiöse Menschen dürften im Grunde kein Wahlrecht haben (vgl. Manifest S. 48f., S. 118f.), mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit über das Ziel hinausschießt.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass Ihre in vieler Hinsicht berechtigte Kritik am Islam das wesentliche Problem unberührt lässt, nämlich die in der islamischen Welt weithin anerkannte Lehre, der Koran sei direkt Gottes Wort. Diese Lehre steht einer historisch-kritischen Neuauslegung des Korans weit mehr im Weg als jeder noch so bedenkliche Inhalt. Und sogar unter diesen Bedingungen finden sich gläubige Muslime, die wie der Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmer Muhammad Yunus oder der Arzt und Katastrophenhelfer Dr. Abdelmoula Kangoum spürbare Beiträge zu einer humaneren Welt leisten.

Eine humanere Welt: Sie könnte das gemeinsame Ziel aller Menschen guten Willens sein. Um dieses Zieles willen bitte ich Sie: Beenden Sie Ihren Kreuzzug gegen die Religionen und laden Sie stattdessen alle Menschen guten Willens zur Zusammenarbeit ein. Ich verspreche Ihnen: Menschen guten Willens finden Sie überall.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Harald Stollmeier

PS: Als sehr nützliche Lektüre zur Klärung der Begriffe und Kategorien bei der Kirchenkritik empfehle ich den Aufsatz “Die Papstgegner. Wo sie Recht haben. Und wo nicht.” des katholischen Philosophen Dr. Josef Bordat.

Literatur

Schmidt-Salomon, Michael, Manifest des evolutionären Humanismus, 2. Auflage, Aschaffenburg 2006

Die Bibel. Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung, Stuttgart 1980

Angenendt, Arnold, Toleranz und Gewalt, Münster 2007

Buber, Martin, Die Erzählungen der Chassidim, Zürich 1949

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Sarah Diehl: Abortion Democracy – Abtreibungen in Polen und Südafrika

Caroline Stollmeier am 15. September 2011

Ein Recht auf Abtreibung? Wie es in Polen und im Vergleich dazu in Südafrika steht, beleuchtet die Filmemacherin Sarah Diehl in ihrer Dokumentation „Abortion Democracy“ aus dem Jahr 2008. Gezeigt wurde der Film kürzlich vom „Düsseldorfer Aufklärungsdienst“ und der gbs. In der anschließenden Diskussionsrunde mit Sarah Diehl traten erstaunliche Ansichten zutage.

Zuerst zum Film: Sarah Diehl nimmt sich Zeit für Interviews mit interessanten Menschen. Abtreibungsärztinnen, Feministinnen und von Abtreibung betroffene Frauen kommen zu Wort. Jede für sich beleuchtet die Probleme authentisch, denen sie täglich begegnet.

In Südafrika wurde in den 1990er Jahren die Gesetzgebung dahingehend verändert, dass Abtreibungen jetzt nahezu ausnahmslos legal sind. Dennoch ist diese Gesetzgebung dem medizinischen Personal immer noch teilweise unbekannt oder die Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen und Kliniken weigern sich schlichtweg aus Gewissensgründen Abtreibungen durchzuführen. Wie Sarah Diehl erläutert, sind in der südafrikanischen Gesellschaft Vergewaltigungen, Inzest und sexuelle Gewalt gegenüber Frauen sehr häufig. In Folge dessen kommt es zu zahlreichen ungewollten Schwangerschaften. Darüber hinaus ist das Wissen um Verhütungsmittel sowie deren Verfügbarkeit wenig vorhanden. Außerdem gehört die Durchführung von Abtreibungen anscheinend nicht standardmäßig zur Ausbildung von Gynäkologen und anderem medizinischen Personal in Südafrika.

Viele Frauen wünschen sich eine Abtreibung als Lösung für ihre Probleme und treffen dann auf die Widerstände der Gesellschaft und des Gesundheitswesens. Wie Sarah Diehl angibt, bringt das viele Frauen dazu, mit ungeeigneten Methoden selbst eine Abtreibung durchzuführen, was schlimme gesundheitliche Folgen haben kann.

In Polen hingegen sind etwa im gleichen Zeitraum Abtreibungen nahezu verboten worden, obwohl dort vorher relativ liberal mit dem Thema umgegangen wurde. In Polen gibt es aber immer noch viele Ärzte, die wissen, wie man eine Abtreibung durchführt. Und wenn ungewollt schwangere Frauen abtreiben möchten, dann finden sie in Zeitungen und auf Plakaten entsprechende Ärzte, die gegen Zahlung großer Summen eine Abtreibung anbieten, obwohl dies verboten ist.

Die gezeigten Frauenrechtsaktivistinnen in beiden Ländern beklagen, dass zulasten der Frauen Politik mit dem Thema Abtreibung gemacht wird und dass die Religiosität der Machthaber eine unrühmliche Rolle dabei spielt. Ein bisschen zu kurz kommt dabei die Beleuchtung der gesellschaftlichen Probleme vor allem in Südafrika. Denn hier scheint es eher das Selbstverständnis der Männer im willkürlichen Umgang mit den Frauen zu sein als die Religion, das dazu führt, dass Frauen unterdrückt werden und in letzter Konsequenz Abtreibungen einfordern.

Eine junge Frau aus Kapstadt berichtet, dass sie nach einer Vergewaltigung schwanger und daraufhin von ihrer Familie aus dem Haus geworfen wurde. Seitdem lebt sie auf der Straße und schläft nachts unter der Rolltreppe in einem Einkaufzentrum, ständig in der Furcht vor einer erneuten Vergewaltigung. Sie sagt, dass sie sich verzweifelt eine Abtreibung wünscht, aber niemanden finden könnte, der ihr dabei hilft. Gleichzeitig wägt sie ab, dass sie ihrem Kind nichts außer einem Leben auf der Straße bieten könnte und als allein erziehende Mutter niemals einen Job finden wird.

Die Gegenüberstellung der von der Rechtslage stark abweichenden gesellschaftlichen Realitäten in Polen und Südafrika ist ernüchternd, wenn nicht sogar bedrückend. Insofern ist „Abortion Democracy“ ein wertvoller Dokumentarfilm. Der Versuch, die beobachteten Missstände zu erklären, gelingt nicht in vollem Umfang und ist womöglich von vornherein zu sehr religionsfixiert.

Vielleicht hätte es dem Film auch gut getan, wenn wenigstens vereinzelt über die Abtreibung als Lösung hinausgedacht würde; das vorgestellte Vergewaltigungsopfer wird nach einer Abtreibung wohl kaum wieder in ihre Familie aufgenommen werden. Bemerkenswert ist übrigens, dass selbst bei dieser bedauernswerten jungen Frau anklingt, dass sie die Abtreibung weniger stark wünschen würde, wenn sie bessere Umstände für ein Leben mit ihrem Kind hätte.

Das ungeborene Kind bleibt in „Abortion Democracy“ vollkommen außen vor. In der anschließenden Diskussionsrunde sagte Sarah Diehl: „Man muss zwischen einem Fötus und einem Baby unterscheiden. Ich finde es unverantwortlich, den Frauen einzureden, dass der Fötus schon ein Kind sei.“ Diese Ansicht war anscheinend Konsens unter den anwesenden Humanisten. Als Beleg wurden philosophische Studien zitierte, nach denen es einen Wendepunkt etwa um die 20. Schwangerschaftswoche gäbe, ab dem nicht nur die Interessen der Mutter, sondern auch die des Ungeborenen zu berücksichtigen seien. Der Einwand einer Teilnehmerin, dass menschliches Leben aus naturwissenschaftlicher Sicht mit der Befruchtung der Eizelle beginnt, wurde geradezu niedergebrüllt.

Ein Teilnehmer warf den Gedanken auf, dass die Frauen in der Rückschau am Ende ihres Lebens die Abtreibung bereuen könnten. Daraufhin erhob eine andere Teilnehmerin unter zustimmendem Gemurmel aus den Reihen die Stimme, dass sie aus eigener Erfahrung sagen könnte, dass man eine Abtreibung nicht bereut. Zugegeben, diese Dame gehörte nicht zu den jüngsten Besuchern der Veranstaltung. Aber sie schien dennoch weit entfernt vom Ende ihres Lebens zu sein.

Das Fazit des Films und die Meinung der meisten Diskussionsteilnehmer war, dass Bigotterie und Heuchelei insbesondere der Vertreter der katholischen Kirche viel Elend über die Frauen in Polen, in Südafrika und im Grunde in der ganzen Welt bringen. Dadurch lässt sich vielleicht der Enthusiasmus erklären, mit dem die Humanisten die kirchliche Weltanschauungen angreifen, zu widerlegen suchen und ständig danach trachten, die religiösen Gefühle anderer Menschen mit Füßen zu treten. Dieses Verhalten ist jedoch sehr erstaunlich, da sie mit ihrer Energie vermutlich viel mehr erreichen könnten, wenn sie diese für ihre guten Ideen von beispielsweise Menschenrechten einsetzen würden.

Immerhin, sofern man in dieser Runde überhaupt einen Konsens bemerken konnte, dann schien er darin zu bestehen, dass keine Frau gerne abtreibt und eine Abtreibung immer nur der allerletzte Ausweg sein kann. Aber auch in diesem Punkt lässt sich einwenden, dass man mit der Energie, die man im Kampf für ein Recht auf Abtreibung verwendet, vielen Frauen besser helfen und eine gangbare Alternative zur Abtreibung aufzeigen könnte.

Abortion Democracy by Sarah Diehl

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Eltern und Kinder: Selbstverständlichkeiten im Wandel

Harald Stollmeier am 30. August 2011

Ein Konstanzer Unternehmen will spätestens im Frühjahr 2012 ein Verfahren auf den Markt bringen, mit dem eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei Embryonen schon in der 10. Schwangerschaftswoche sicher festgestellt werden kann. Untersucht wird dabei nur das Blut der Mutter.  Die heute übliche Fruchtwasseruntersuchung mit ihrem ca. fünfprozentigen Risiko einer Fehlgeburt wird dann überflüssig. Spätabtreibungen wegen Trisomie 21 dürften damit bald der Vergangenheit angehören – weil die Abbrüche dann einfach früher stattfinden.

Tatsächlich dürfte die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche wegen Trisomie 21 sogar steigen, weil dann auch Eltern einen Test vornehmen lassen, die heute auf die Fruchtwasseruntersuchung wegen des Risikos einer Fehlgeburt verzichten. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, dem Hersteller dieser Tests mit wachsender Zahl überprüfbarer Faktoren märchenhafte Gewinne vorauszusagen – welche Eltern wollen denn nicht bestätigt bekommen, dass es ihrem Baby gut geht?

Lebensrechtler brauchen sich keine Illusionen zu machen: Sobald das funktioniert, wird es zur Selbstverständlichkeit. Ob auch die Entfernung von Embryonen mit unerwünschten Eigenschaften zur Selbstverständlichkeit wird, das ist eine andere Frage.

Ich frage mich, was wohl mein am 25. August 1924 im Alter von 61 Jahren verstorbener Ururgroßvater Bernard Evers aus Etteln bei Paderborn dazu sagen würde. In seinem Testament verfügte er unter anderem: „Meine Tochter Maria ist kränklich und bedarf der Pflege. Das Haus und das ganze Vermögen ist verpflichtet, dieselbe bis zu ihrem Ende in gewissenhafter und anständiger Pflege und Kleidung zu halten und eine standesmäße Beerdigung ihr zuteil werden zu lassen …“

Dorothea Evers geb. Nillies und Bernard Evers, vermutlich in ihrem Garten in Etteln

Dorothea Evers geb. Nillies und Bernard Evers, vermutlich in ihrem Garten in Etteln

Bernhard Evers war kein übermäßig moderner Mensch. Er war ein wohlhabender Ackerwirt, Mitglied der dörflichen Oberschicht, römisch-katholisch und ein strenger Vater. So streng, dass er dem Heiratswunsch seiner Tochter Elisabeth (deren Urenkel ich bin) massiven Widerstand entgegensetzte, weil ihm der junge Johann Isermann zu arm und auch sonst wohl nicht geeignet erschien. Erst nach der Geburt meiner Großtante Dorothea am 29. April konnte Elisabeth am 10. Juni 1914 den Vater des Kindes heiraten. Der Groll des Vaters klingt noch im Testament nach: “Meine Tochter Elisabeth … hat kein Recht mehr auf Forderungen.” So regelt man das unter westfälischen Dickschädeln.

Damals war es selbstverständlich, dass ein Vater auf die Gattenwahl seiner zwanzigjährigen Tochter entscheidend Einfluss nahm. Ebenso selbstverständlich war es offensichtlich, für behinderte Kinder angemessen zu sorgen.

Die heute übliche größere Freiheit von Töchtern bei der Wahl ihres Ehemannes ist in meinen Augen ein Fortschritt. Sie ist die Konsequenz des christlichen Eheverständnisses (und des bürgerlichen), für das die Freiwilligkeit des Eheversprechens unabdingbar ist.

Ist der Verlust des gesellschaftlichen Einvernehmens über die Verantwortung für behinderte Kinder einfach die Kehrseite der Medaille? Muss ich das eine hinnehmen, wenn ich das andere bejahe? Bernard Evers mag das befürchtet haben, und eingetreten ist ja beides.

Logisch zwingend ist das aber nicht. Das belegt schon die Kombination von Behindertenermordung und Heiratsverboten im Nationalsozialismus. Logisch zwingend ist tatsächlich das Gegenteil: Die Achtung der freien Gattenwahl von Frauen einerseits und des Lebensrechts behinderter Kinder andererseits wurzeln beide in der Überzeugung, dass alle Menschen gleich viel wert sind. Ich hoffe deshalb, dass auch noch meine Enkel in der Verfügung bezüglich meiner Urgroßtante Maria etwas Anderes sehen werden als  eine Einschränkung der selbstverständlichen Freiheit des Hoferben, seine unnütze Schwester einfach zu verjagen.

__________________________________________

Aus Gründen der historischen Gerechtigkeit folgt unten der vollständige Text des Testaments, das mir in einer beglaubigten Abschrift vorliegt.

Das Testament von Bernard Evers

Abschrift.

Eröffnet am 15. Oktober 1924 auf dem Gerichtstage in Alfen.

Gez. Schulze,

Amtsgerichtsrat.

Mein letzter Wille für den Fall meines Todes.

§ 1.

Als Vermögensübernehmer (Erben) mit allen Mobilien und Immobilien, mit allen Aktiven und Passiven setze ich meinen Sohn Johannes ein.

§ 2.

Meine Tochter Elisabeth, jetzt verheiratete Isermann, hat ihr Kindesteil erhalten und hat kein Recht mehr auf Forderungen.

§ 3.

Mein Sohn Wilhelm hat ebenfalls volle Abfindung erhalten.

§ 4.

Meine Tochter Maria ist kränklich und bedarf der Pflege. Das Haus und das ganze Vermögen ist verpflichtet, dieselbe bis zu ihrem Ende in gewissenhafter und anständiger Pflege und Kleidung zu halten und eine standesmäße Beerdigung ihr zuteil werden zu lassen und außer dem Beerdigungsamt im ersten Jahre nach dem Tode wenigstens 2 hl. Messen nachlesen zu lassen.

§ 5.

Meine Töchter Theresia, Anna und Franziska sollen bei einer etwaigen Zustandekunft, sei es Verheiratung oder sonstiger Selbständigmachung folgende Aussteuer erhalten:
1. Zwei vollständige Betten, nämlich 2 anderthalbschläfrige Bettstellen, Matratzen, Unterbetten und Oberbetten, je 2 Kissen, 12 Bettücher, 12 Bett- und Kissenbezüge und 12 weiße Kissenbezüge, 2 Bettspreiten.
2. Einen Waschtisch mit Waschservice, zwei Konsolen, ferner entweder einen zweitürigen Kleiderschrank, der zugleich als Wäscheschrank dient oder einen eintürigen Kleider- und Wäscheschrank extra.
3. Ein Sofa, 6 Stühle, 1 Tisch und ein Büffet (Glasschrank für Porzellan), 1 Nähmaschine.
4. Ein Küschenschrank und 2 Brettstühle,
5. An Leibwäsche, 3 Dutzend leinene Hemde, ½ Dutzend Nachtjacken, ½ Dutzend Unterhosen, 2 Dutzend leinene und 1 Dutzend Damast – Handtücher, 1 Dutzend Trockentücher, 6 Paar Strümpfe, 1 seidenes Kleid, 1 wollenes und 1 Waschkleid, 1 Dutzend Schürzen, ½ Dutzend Tischtücher und ½ Dutzend Servietten.
6. An Porzellan: 1 Eßservice für 6 Personen, 1 Kaffeeservice, 6 weiße Tassen mit 12 kleinen Tellern, 1 Dutzend Eß- und Teelöffel, Gabeln und Messer und 1 Suppenlöffel.
7. Eine gute Milchkuh.
8. Außerdem eine Barabfindung in der Höhe von 3000 Mark Vorkriegszeit.

Falls eine oder alle drei Töchter wegen Kränklichkeit oder einem sonstigen vernünftigen Grunde nicht selbständig wird, so muß ihnen Unterkunft, Kleidung und Kost im Hause gewährt werden aber gegen angemessene Mitarbeit.

§ 6.

Als Testamentsvollstrecker bestimme ich meinen Schwager, den Pfarrer Johannes Nillies; falls derselbe ablehnt oder nicht kann, alsdann meinen Schwager Hermann Nillies in Alfen.

Etteln, den 20. Dezember 1923.

gez. Bernard Evers.

Vorstehende Abschrift übersenden wir mit dem Bemerken, dass Herr Pfarrer Johannes Nillies das Amt als Testamentsvollstrecker angenommen hat.

A.A.

Unterschrift

Justizbüro-Assistent.

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Triff den Heiligen Geist im Netz

Caroline Stollmeier am 10. August 2011

Einer der coolsten und gleichzeitig friedlichsten Orte im Internet ist die Onlinekapelle der Steyler Missionare. Dorthin kann man kommen, um bei leiser Musik zu beten, seine Sorgen zu teilen und Anteil am Leben anderer Menschen zu nehmen. Wer möchte, zündet eine virtuelle Kerze an, bevor er wieder geht.

Die Kapelle ist dem Teil der Steyler Unterkirche von St. Michael genau nachempfunden, in dem der Heilige Arnold Janssen beigesetzt ist. Klickt man auf den Sarkophag oder auf die Bilder, erhält man weitere Informationen, beispielsweise über das Leben des Ordensgründers; und das in bereits sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Niederländisch, Spanisch, Französisch und Polnisch; als nächste Sprachen sind Indonesisch und Chinesisch geplant.

Die Idee zur Onlinekapelle ist Pater Manfred Krause SVD bei einem Schützenfest in seiner Heimatgemeinde gekommen, als er einmal mehr mit den Wünschen von Menschen konfrontiert wurde, die zwar am Grab des Heiligen Arnold Jansen beten wollten, denen aber die Reise nach Steyl in der niederländischen Stadt Venlo zu beschwerlich ist. Gemeinsam mit einigen jungen Leuten machte er sich darauf hin an die Gestaltung der Onlinekapelle.

Wie in der echten Unterkirche kann man seine Gebetsanliegen in ein Buch schreiben und darauf vertrauen, dass der Richtige sie lesen und berücksichtigen wird. „Die Menschen machen immer wieder die Erfahrung, dass ihre Gebete erhört werden“, sagt Pater Krause, „und jeden Mittwoch drucken wir die neuen Seiten aus dem Buch aus, legen sie während unseres Abendgebetes in der Unterkirche auf den Altar und beten für die Anliegen aus der Onlinekapelle.“

Seit die Onlinekapelle am 1. Januar 2011 mit einem Segensgebet feierlich online gegangen ist, wurden bereits 22.500 Kerzen angezündet. Sie zeugen von Hoffnung, Liebe, Trauer und Glaube. In der Steyler Onlinekapelle spürt man ein bisschen den Heiligen Geist, denn inzwischen sind viel mehr als nur zwei oder drei in Seinem Namen dort versammelt…

 

Kerze anzünden

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Damnatio Memoriae

Harald Stollmeier am 24. Juli 2011

Norwegen gedenkt seiner Toten. Die Massenmedien der westlichen Welt, und vielleicht nicht nur diese, diskutieren die Motive des Mörders und die mögliche Mitverantwortung der Gruppen und Überzeugungen, auf die sich dieser beruft. Mir wird dabei schlecht.

Denn wer wehrlose Menschen ermordet, ist in erster Linie ein Feigling. Keine Überzeugung kann solche Taten im Geringsten rechtfertigen, auch die richtigste nicht. Und kein feiger Mörder verdient es, dass sein Name und sein Foto um die Welt gehen.

Ich habe den Namen des Mörders gelesen. Schreiben werde ich ihn nicht. Nie.

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