Archiv für die Kategorie 'Politik'

Gegen maßlose Gewalt hilft nur maßvolle Gewalt

Harald Stollmeier am 1. Juli 2011

Buchbesprechung: Herbert Pribyl (Hg.),Terrorismus – eine apokalyptische Bedrohung?

Terrorismus kann man nur dann erfolgreich bekämpfen, wenn man dabei nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet. Bevor man ihn mit dem rechten Maß bekämpfen kann, muss man ihn korrekt definieren und richtig verstehen, aus historischer, politikwissenschaftlicher, psychologischer und philosophischer Sicht. Außerdem muss man die eigenen Werte richtig verstehen, und die Grenzen, die diese dem eigenen Handeln auferlegen.

Es muss eine der interessantesten akademischen Tagungen des Jahrzehnts gewesen sein, als sich zu diesem Zweck im März 2009 vierzehn Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen aus Deutschland, Österreich und Ungarn unter der Leitung von Prof. DDr. Herbert Pribyl an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz versammelten, unter ihnen mit  Peter Gridling vom Österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auch ein ausgewiesener Praktiker.

Entsprechend lesenswert ist das seit 2010 in Buchform vorliegende Ergebnis dieser Tagung, obwohl über eine befriedigende Definition von Terrorismus offenbar kein Einvernehmen erzielt worden ist. Am genauesten scheint es Manfred Spieker zu treffen, der unter Berufung auf Herfried Münkler den Terrorismus als eine Kommunikationsstrategie auffasst, die ohne Massenmedien keine Erfolgsaussicht hätte (S. 123f.).

Wie schon das Titelbild nahelegt, werden die Anschläge vom 11. September 2001 als Zäsur diskutiert. Herbert Pribyl (S. 163f.) setzt die Zäsur früher, nämlich mit dem Ende des Kalten Krieges an und beobachtet seit 1990 erstens zunehmende Angriffe auf Unschuldige und zweitens das Streben nach hohen Opferzahlen.

Terrorismus ist heute ein fast ausschließlich islamistisches Phänomen. Das ist zwar auch eine Folge des Imperialismus und des Nahostkonflikts. Ein pauschaler Argwohn gegen alle monotheistischen Religionen im Sinne von Jan Assmanns „mosaischer Unterscheidung“  ist bei näherem Hinsehen (Jakob Mitterhöfer, S. 87-100) ebensowenig angebracht wie ein Freispruch für den Islam.

Der Erlanger Islamwissenschaftler Jörn Thielmann (S. 101-120) legt überzeugend dar, dass sowohl der dramatische Unterschied zwischen dem Islam und den übrigen monotheistischen Religionen als auch das Problem mit islamistisch begründeter Gewalt nicht im Inhaltlichen liegen. Nicht was im Koran steht ist das Problem, sondern die in der islamischen Welt vorherrschende Anschauung, der Koran sei direkt und unmittelbar Gottes Wort. Diese Anschauung verhindert die historisch-kritisch gebotene Einordnung der blutrünstigsten Koranpassagen in einen längst überwundenen Zusammenhang und damit ihre Widerlegung als Rechtfertigung terroristischer Gewalt (S. 107f.).

Terrorismus ist ein schweres Übel; man darf ihn mit Gewalt bekämpfen, vielleicht sogar einen Krieg gegen den Terrorismus führen. Dennoch warnen mehrere der Autoren eindringlich vor einer Überschätzung der Möglichkeiten dieses Krieges (Stefan Lakonig, S. 256f.) und vor einer Unterschätzung der Kosten und Folgen (Bernhard Adamec, S. 263-277).

Herbert Pribyl (S. 163-176) und, noch schärfer, Josef Spindelböck (S. 177-197) fordern die Anwendung strenger sittlicher Kriterien im Kampf gegen Terrorismus und Terroristen, insbesondere der Lehre vom „gerechten Krieg“, schließlich vor allem rechtsstaatliches Vorgehen und internationale Zusammenarbeit. Josef Spindelböcks Schlusswort zu seinem eigenen Aufsatz hätte sich gut als Schlusswort für das gesamte Buch geeignet: „Nur ein Tätigwerden im Namen des staatlichen und weltweiten Gemeinwohls ist bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gerechtfertigt, nicht aber die Durchsetzung eigener Interessen und Machtansprüche.“

Das Buch Terrorismus – eine apokalyptische Bedrohung ist 2010 im Be&Be-Verlag, Heiligenkreuz erschienen und u. a. im Online-Klostershop zum Preis von 15,90 Euro erhältlich.

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Darfur – helfen verboten?

Harald Stollmeier am 14. Juni 2011

Während sich die Augen der Weltöffentlichkeit auf die arabischen Länder der Mittelmeerküste richten, nimmt die Katastrophe im westsudanesischen Darfur ihren Lauf. Schon seit acht Jahren führen dort arabische Reitermilizen („Janjaweed“ = Teufel zu Pferde) einen Stellvertreterkrieg gegen die sesshaften schwarzafrikanischen Fur, Masalit und Zaghawa, zunehmend mit Hubschraubern und anderer hochtechnischer Ausrüstung, die sie von der islamistischen Regierung in Khartum erhalten. Die Zahl der Todesopfer wird auf 200 000 bis 400 000 geschätzt, wobei ein großer Teil davon nicht durch direkte Kampfeinwirkung sondern durch Hunger und Seuchen umgekommen ist.

Was in Darfur geschieht, hat viel Ähnlichkeit mit den ethnischen Säuberungen in Bosnien-Herzegowina und später im Kosovo. Die Beweise für die entscheidende Rolle der Regierung in Khartum reichten dem Internationalen Strafgerichtshof aus, um am 12. Juli 2010 wegen Völkermords einen internationalen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Umar Hasan Ahmad al-Baschir auszustellen. Zur Verhaftung al-Baschirs ist es allerdings noch nicht gekommen; eine Polizei hat der Internationale Strafgerichtshof ja nicht.

Aber zu Reaktionen der sudanesischen Regierung ist es gekommen: Sie hat die meisten ausländischen Hilfsorganisationen ausgewiesen und macht den wenigen verbliebenen die Arbeit so schwer wie möglich. Nach einer kurzen Unterbrechung wegen Friedensverhandlungen zwischen den Fur-Milizen und der sudanesischen Regierung haben die Janjaweed im Frühjahr 2011 ihre Angriffe wieder aufgenommen.

Die humanitäre Lage ist bedrückend. „In Zalingei, der Hauptstadt der Fur“, berichtet Dr. Abdelmoula Kangoum vom Deutsch-Afrikanischen Ärzteverein in der Bundesrepublik Deutschland, „ist die Einwohnerzahl durch Flüchtlinge von 60 000 auf fast 890 000 angestiegen. In der ganzen Stadt gibt es vier Ärzte, nur einer davon ist ein Facharzt. Die Hygieneprobleme sind dramatisch.“

Der Deutsch-Afrikanische Ärzteverein in der Bundesrepublik Deutschland (2010 mit dem Duisburger Integrationspreis ausgezeichnet)  und der Afrikanische Ärzteverein in Skandinavien wollen dieser Situation mit einem straff konzipierten Hilfsprojekt begegnen. Sie planen den Bau von Latrinen, den Bau von Brunnen, ein umfassendes Impfprogramm mit Schulung von Impfhelfern und die gezielte Bekämpfung und Prävention von Durchfallerkrankungen.

Das Projekt ist auf 18 Monate angelegt. Während dieser Zeit wollen je drei Ärzte für je drei Monate unentgeltlich vor Ort arbeiten; die meisten von ihnen stammen aus der Region und sind mit deren Sprache und Kultur vertraut. Ziel des Projekts ist nachhaltige Hilfe vor allem durch Ausbildung und Aufklärung örtlicher Helfer.

Warum hoffen die Deutsch-Afrikanischen Ärzte, in Darfur helfen zu dürfen, während die meisten, wenn nicht alle anderen Organisationen die Region verlassen müssen?

„Die Regierung in Khartum hat uns signalisiert“, berichtet Dr. Kangoum, „dass wir in Darfur helfen dürfen, vielleicht weil sie weniger Sorge hat, wir könnten durch westliche Regierungen instrumentalisiert werden. Es ist sogar für die sudanesische Regierung offensichtlich, dass wir keine ‚christlich-zionistischen Agenten‘ sind. Eine Rolle spielen vielleicht auch die Friedensverhandlungen, die in Quatar zwischen der sudanesischen Regierung und den darfurischen Rebellen begonnen haben.“

Das Hilfsprojekt der Afrikanischen Ärzte wird von verschiedenen Förderern mit Sachspenden unterstützt; die Ärzte selbst arbeiten gratis. Deshalb belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf nicht mehr als 352 000 Euro, in denen Kosten für Arzneimittel, Flüge und ein Geländefahrzeug enthalten sind.

„Darfur ist meine Heimat“, sagt Dr. Abdelmoula Kangoum, „und deshalb geht mir das Leid der Betroffenen besonders nah. Es kommt hinzu, dass meine Kollegen und ich dort nützlicher sein können als andere Helfer, weil wir nicht als Fremde kommen. Vor allem aber sind wir jetzt wegen der politischen Lage die einzigen, die helfen dürfen. Wenn wir nicht helfen, sind die Menschen in Darfur allein.“

Das Spendenkonto des Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins in der Bundesrepublik Deutschland e. V. ist:

Kontonummer: 4613907
bei der

Commerzbank AG Duisburg
Bankleitzahl: 350 400 38

(Gemeinnützigkeit anerkannt vom Finanzamt Duisburg – Süd, Landfermannstrasse 25, 47051 Duisburg - Steuernummer 109/5842/0523)

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Elfjährige vergewaltigt: Zwei Jahre auf Bewährung

Harald Stollmeier am 27. Mai 2011

Große Empörung hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 24. Mai ausgelöst: Ein 26-jähriger Mann mit Migrationshintergrund erhielt für die fünf  Jahre zurückliegende Vergewaltigung eines damals elfjährigen Mädchens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Eltern wurden wegen Anstiftung ebenfalls zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Die Eltern des jungen Mannes (allerdings ohne sein Einverständnis) und ein Großonkel des Mädchens (allerdings ohne Wissen der Mutter und ohne Einverständnis des Mädchens) hatten in Anlehnung an heimische Bräuche eine „einvernehmliche Entführung“ arrangiert. Dabei kann die Ehe auch ohne Einverständnis der Brauteltern zustande kommen, wenn der Beischlaf vollzogen wurde. Der junge Mann respektierte zunächst die Weigerung des Mädchens, ließ sich dann aber von seinen Eltern zur Vergewaltigung drängen.

Der Strafrahmen für den Missbrauch bzw. die Vergewaltigung von Kindern im Strafgesetzbuch (§§ 176, 176a und 177) reicht von sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe; bei bis zu zwei Jahren kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint das Urteil des Landgerichts Osnabrück überraschend milde. Äußerst nachdenklich stimmt insbesondere der Eindruck, der kulturelle Hintergrund der Angeklagten habe strafmildernd gewirkt. Steht Kindern mit Migrationshintergrund weniger Schutz vor sexuellen Übergriffen zu als einheimischen?

„Der kulturelle Hintergrund hat keine Rolle beim Strafmaß gespielt“, wendet Landgerichtspressesprecher Holger Janssen im Gespräch mit Moralblog ein, „diese Tat war ein schweres Unrecht. Auch die Verteidigung hat klar bekannt, dass die Tat durch nichts, auch nicht durch den kulturellen Hintergrund zu rechtfertigen sei. In erheblichem Umfang strafmildernd wirkt dagegen regelmäßig ein volles Geständnis der Angeklagten, das in diesem Fall dem minderjährigen Opfer viel zusätzliches Leid erspart.” 

Die Aussetzung der Strafe auf Bewährung ist bei einem Strafmaß bis zu zwei Jahren und bei erstmaliger Straffälligkeit üblich; insofern ist zwar nicht formal, wohl aber indirekt die Bewährung bereits bei der Bemessung des Strafmaßes ermöglicht worden. Für Holger Janssen „ist bei einer sachlichen Diskussion über den Strafrahmen auch zu berücksichtigen, dass das ausgeurteilte Strafmaß genau der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung entspricht.“

 

→ KOMMENTAR der Moralblog-Redaktion:

Nicht nur als Eltern finden wir die Vorstellung unerträglich, dass der Vergewaltiger eines elfjährigen Mädchens das Gericht, wenn auch auf Bewährung, als freier Mann verlassen kann. Dabei ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück für sich betrachtet kein Skandal, erstens, weil das Gericht keine kulturellen Zugeständnisse gemacht hat, und zweitens, weil das Urteil nicht besonders aus dem Rahmen fällt.

Der Skandal liegt nicht in der möglichen Unrechtmäßigkeit des Urteils. Der Skandal liegt in seiner Rechtmäßigkeit. Das Gericht kann nichts dafür. Auch nicht dafür, dass drei “Hartz IV-Empfänger” erstens nicht zu einer Geldbuße verurteilt werden können, weil ja nichts bei ihnen zu holen ist, und zweitens nicht zu sozialen Einsätzen, weil sie ja dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden.

Aber der Gesetzgeber kann etwas dafür. Und er sollte sich wieder darauf besinnen, dass der Staat sein Gewaltmonopol zu dem Zweck hat, seine Bürger zu schützen.

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Zwischen Schwarz und Weiß

Harald Stollmeier am 27. März 2011

KOMMENTAR

zum Bericht Mehr als eine Minderheit

Was macht ein Wertkonservativer mit liberalen Tendenzen bei einer Veranstaltung zum 100. Internationalen Frauentag im Sultan Hochzeitssaal? Am besten Zuhören. Und dann Aufatmen und erkennen: Zwischen multikultureller Blauäugigkeit und der Furcht vor der Machtergreifung entweder einer islamistischen Diktatur oder der Fünften Kolonne Erdogans gibt es noch eine dritte Option: die Wirklichkeit.

Diese Wirklichkeit ist so unvollkommen wie die Lautsprecheranlage im alten Hamborner Bahnhof. Aber wer genauer hinsieht bemerkt:

  • Es gibt immer mehr Erfolgsgeschichten.
  • Beim Internationalen Frauentag war Deutsch Verhandlungssprache: Deutsch haben alle Migranten gemeinsam. Und je mehr sie erkennen, wie viele von ihnen keine Türken sind, desto mehr kommt es auf diese Gemeinsamkeit an.
  • Zwar bringen die Migranten schwerwiegende Integrationshindernisse mit. Aber die Migranten selbst setzen sie auf die Tagesordnung.
  • Äußerlichkeiten können täuschen: Im Sultan Hochzeitssaal lauschten Frauen mittleren Alters mit langen Gewändern und Kopftuch öffentlicher Kritik an Zwangsehen und Mädchenbeschneidung.

Sicher: Auch 2012 wird mir die Duisburger Gleichstellungsbeauftragte nicht einleuchtend erklären können, inwiefern der sofortige Ausstieg aus der Kernenergie die Frauenbefreiung oder die Integration fördert. Aber das dürfte ich mit den meisten der Zuhörer mit Migrationshintergrund gemeinsam haben. Ich gehe 2012 wieder hin.

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Mehr als eine Minderheit

Harald Stollmeier am 27. März 2011

Veranstaltung zum 100. Internationalen Frauentag in Duisburg

„Einhundert Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag 1911 gibt es immer noch viel zu tun“, rief Fatma Hatice Güler, Sprecherin der Initiative 100 Jahre Internationaler Frauentag, „noch immer müssen Frauen in Deutschland mit schlechterem Lohn für gleiche Arbeit und mit schlechteren Aufstiegschancen rechnen. Und weltweit sieht es noch viel schlimmer aus: Gewalt, Beschneidung und Zwangsehen prägen ein bedrückendes Bild.“

Unter dem Motto „Gleichheit und Gerechtigkeit“ fanden sich am 26. März 2010 im Sultan Hochzeitssaal im alten Bahnhof in Duisburg-Hamborn etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter mindestens 30 Kinder, zu einem bunten Fest der Kulturen mit politischem Kern zusammen.

Schirmherrin Doris Freer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Duisburg, rief zu solidarischem Engagement für eine bessere Zukunft auf: „Es hat bedeutende Fortschritte gegeben seit 1911, aber sie mussten alle von den Frauen erkämpft werden, und das ist zum Teil noch gar nicht lange her – noch bis 1977 konnten Männer die Arbeitsverträge ihrer Frauen kündigen.“

Auf dem Podium rief FDP-Ratsfrau Betül Cerrah Frauen mit Migrationshintergrund zu mehr politischer Partizipation auf und bedauerte die Orientierung vieler junger Menschen mit türkischem Hintergrund an der Politik in der Türkei. Sladana Lucic, Koordinatorin des NRW-Mentorenprojekts für junge Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, zog eine detaillierte Bilanz der Arbeits- und Ausbildungssituation. Ihre Botschaft: Einerseits nähert sich die Lage der Migrantinnen der Lage der Deutschen an, andererseits ist noch viel zu tun; unter anderem bedeutet eine spürbar geringere Ausbildungsquote ein entsprechend höheres Arbeitslosigkeitsrisiko.

Dr. med. MBoyo Likafu vom Vorstand des Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins in der Bundesrepublik Deutschland machte auf die oft übersehene aber beträchtliche Minderheit afrikanischer und arabischer Frauen aufmerksam Immerhin 200 000 der insgesamt etwa 500 000 Migranten aus Afrika in Deutschland sind Frauen. Die Situation dieser Afrikanerinnen ist nach dem Bericht von Dr. Likafu doppelt schwierig, weil sie nicht nur aus den üblichen Gründen sondern zusätzlich wegen äußerer Merkmale und wegen ihrer Namen Diskriminierung erfahren. Die Vielfalt der Sprachen und der Migrationsmotive von Flucht bis Studium erschwert dabei die notwendige Solidarisierung. Aber, so Dr. Likafu. „Wir gehören dazu! Wir sind aktiv und engagiert!“

Ein sehr offenes Wort richtete Hiltrud Limpinsel vom Verein „Frauen helfen Frauen“ an die Teilnehmerinnen des Frauentages: „Jede Frau hier im Saal hat schon einmal Gewalt erlebt – Duisburg ist mit zwei meist vollbesetzten Frauenhäusern und über 1 000 Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt im Jahr massiv betroffen. Wenn Sie sehen, dass einer Nachbarin, Freundin oder Verwandten Gewalt widerfährt, dann sehen Sie nicht weg.“

Trotz dieses politischen Kerns war die von Yasemin Yadigaroglu vom Hauptsponsor ESTA  Bildungswerk moderierte Veranstaltung zum 100. Internationalen Frauentag im Sultan Hochzeitssaal im Stil keine politische Kundgebung: Tänze und Musik vom koreanischen Fächertanz bis zum Flamenco, machten einen großen Teil des Programms aus, ein vielfältiger Markt der Möglichkeiten mit Ständen u. a. des Migrantenunternehmervereins MUT, des Mädchenzentrums Mabilda, des Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins, der Diakonie, der Dersim Gemeinde Rhein-Ruhr und der Stadt Duisburg bot Informationen und Kontakte, und bei gutem Essen plaudernde Eltern und spielende Kinder sorgten für die Atmosphäre eines Familienfestes. Es war in Duisburg das erste Fest seiner Art, der Stimmung nach zu urteilen aber lange nicht das letzte.

Internationaler Frauentag: Koreanischer Fächertanz

Internationaler Frauentag: Koreanischer Fächertanz

Internationaler Frauentag: Fatma Hatice Güler

Internationaler Frauentag: Fatma Hatice Güler

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Die PID-Entscheidung: Eine Chance für unsere Gesellschaft

Harald Stollmeier am 11. März 2011

OFFENER BRIEF AN ALLE BUNDESTAGSABGEORDNETEN

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

die bevorstehende Entscheidung über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist etwas Besonderes,

  • weil es keine klaren Fronten gibt;
  • weil es für Pro und für Contra humanitäre Argumente gibt
  • und weil ein Nein unserer Gesellschaft eine Chance geben kann, humaner zu werden.

Man kann gegen die PID sein,

  • obwohl man grundsätzlich für straffreie Abtreibung ist;
  • obwohl man gegen Spätabtreibungen ist;
  • obwohl man für In-Vitro-Fertilisation ist
  • und obwohl man allen Eltern gesunde Kinder wünscht.

Man sollte gegen die PID sein,

  • weil sie nicht der Heilung des untersuchten Patienten dient;
  • weil sie nur genetisch bedingte Behinderungen erkennt (und diese machen nur einen Teil der angeborenen Behinderungen aus)
  • und weil sie das Lebensrecht behinderter Menschen beeinträchtigt.

Einige Politiker sagen: Lieber PID als Spätabtreibungen! Das heißt: Wenn man ein ungeborenes Kind wegen einer angeborenen Behinderung töten will, dann soll man das so früh wie möglich tun – nur darum geht es. Aber in beiden Fällen wird das Kind getötet.

Natürlich sind Spätabtreibungen eine barbarische Praxis, und noch dazu widersinnig, weil gleich alte Kinder ohne Behinderung als Frühchen mit dem vollen Einsatz der modernen Medizin gerettet werden – und das mit Recht.

Aber wer die PID mit ihren Konsequenzen erlaubt, schafft dadurch die Spätabtreibungen ja nicht ab. Im Gegenteil: Er trägt zu ihrer Erleichterung bei, weil man ja Eltern, die erst spät in der Schwangerschaft mit einer Diagnose wie dem Down-Syndrom konfrontiert werden, nicht gut verweigern kann, was man Eltern mit künstlicher Befruchtung erlaubt: die möglichst frühzeitige Eliminierung eines behinderten Kindes, damit Platz für ein (jedenfalls erblich) gesundes geschaffen wird.

Bitte bedenken Sie: Jedes ungeborene Kind, auch vor der Implantation, ist ganz ohne Zweifel ein Mensch wie Sie und ich, nicht etwa ein Zellhaufen, wie immer wieder unbedacht oder auch bedacht geschrieben wird. Und selbst wenn man diesem ungeborenen Menschen erheblich weniger Rechte zumisst als allen geborenen: Können die Vorteile für die Gesellschaft oder auch für die Eltern den gewaltsamen Tod eines unschuldigen Menschen aufwiegen?

Ich habe Menschen mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen persönlich kennengelernt, und während einerseits ihre Behinderung unübersehbar war, galt das andererseits auch für ihre Lebensfreude. Die Selbstverständlichkeit, mit der unsere Gesellschaft diesen Menschen ein geringeres Recht zu leben zuweist als Ihnen und mir, sollte nicht das letzte Wort behalten.

Ich bitte Sie: Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung Ihrer Entscheidung, legen Sie sich selbst Rechenschaft ab über die Gründe für Ihre Entscheidung, denken Sie Ihre Entscheidung zu Ende. Es spricht sehr viel dafür, dass eine Entscheidung gegen die Zulassung der PID unserer Gesellschaft eine Chance gibt, unseren Umgang mit den Schwächsten zu überdenken. Bitte geben Sie unserer Gesellschaft diese Chance.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Harald Stollmeier

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Was macht Guttenberg zur Lichtgestalt?

Harald Stollmeier am 2. März 2011

KOMMENTAR

Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg hat zu Recht seine Ämter niedergelegt. Und obwohl  schon Politiker trotz weit schlimmerer nachträglich aufgedeckter Verfehlungen im Amt bleiben konnten (wie Joschka Fischer), sind auch schon Minister aus weit ehrenvollerem Anlass zurückgetreten (wie Rudolf Seiters).  All das ist unbestreitbar.

Trotzdem hat sich außerhalb der politischen Klasse eine beachtliche Bewegung zu seiner Verteidigung gebildet, und nach der Rücktrittserklärung bildete sich über Nacht ein Solidaritäts-Tsunami: Weniger als 36 Stunden nach ihrer Eröffnung zählt die Facebook-Gruppe „Wir wollen Guttenberg zurück“ über 450.000 Mitglieder. Was geschieht da eigentlich?

Die technische Seite ist mit der flächendeckenden Verbreitung von Facebook leicht erklärt. Nicht so leicht erklärt ist das inhaltliche Rätsel: Warum ist Karl Theodor zu Guttenberg zu einer solchen Lichtgestalt geworden? Am Heiligenschein kann es ja nicht liegen.

Wie kann es sein, dass ein so junger Mann ohne nennenswerte Verdienste, wenngleich von gutem Auftreten, zur Heilsfigur für Hunderttausende, ja zum Gegenentwurf für das gesamte politische System erhoben wird?

Und wie kann es sein, dass so viele Menschen einem wertkonservativ auftretenden Politiker eine Verfehlung verzeihen, die mit ihrer Missachtung der akademischen Redlichkeit an sich jeden Wertkonservativen schmerzen muss?

Die Erklärung liegt in Guttenbergs Unabhängigkeit, vor allem aber in einer Schwäche unseres Wahlsystems, durch die diese Unabhängigkeit zu einer Rarität wird: Das modifizierte Verhältniswahlrecht der Bundesrepublik Deutschland macht mindestens die Hälfte der Bundestagsabgeordneten (für die Landtage gilt das im Prinzip auch) stärker vom Wohlwollen ihrer Parteiführung als vom Wählerwillen abhängig. Denn die Parteiführung hat großen, meist entscheidenden Einfluss auf den Listenplatz eines Kandidaten. Die vom Grundgesetz vorgesehene Gewissensfreiheit der Parlamentarier wird dadurch weitgehend aufgehoben.

Das gilt mit Einschränkungen auch für die Abgeordneten, die ihr Mandat im Wahlkreis errungen haben: Sie sind zwar nicht in ihrer Existenz, wohl aber in ihren Aufstiegsmöglichkeiten von der Parteiführung abhängig, weil diese ja die Mehrheit der Fraktion lenken kann. Solche Abhängigkeiten zwingen den Aufrichtigsten zu Kompromissen, mit denen er nicht glücklich sein kann, und es liegt auf der Hand, dass solche Bedingungen vor allem stromlinienförmigen Politikern förderlich sind. Und da die Wählerinnen und Wähler klüger sind, als es ihnen die Experten gewöhnlich zutrauen, haben sie das auch bemerkt.

Karl Theodor zu Guttenberg ist von der Wählermehrheit seines Wahlkreises in den Bundestag entsandt worden, verdankt sein Mandat also nicht vorrangig der Partei. Wirtschaftlich unabhängig, muss er zudem das Ausscheiden aus der Politik weniger fürchten als die meisten anderen Parlamentarier. Im Hinblick auf den weiteren politischen Aufstieg allerdings galt auch für ihn, dass man nicht die Hand beißen sollte, von der man gefüttert wird.

Der dramatische Aufstieg von Karl Theodor zu Guttenberg in der Gunst der öffentlichen Meinung datiert  von seinem öffentlichen Widerspruch gegen die Staatshilfen für Opel. Mit diesem prinzipiell begründeten Widerspruch riskierte er den Zorn der Bundeskanzlerin und des CSU-Vorsitzenden, aber er demonstrierte (vielleicht zu einem klug gewählten Zeitpunkt), dass er sich den Luxus einer eigenen Meinung nicht nur leisten kann sondern auch will.

Seine über 450.000 Facebook-Fans und wohl auch viele andere Anhänger müssen eine solche Demonstration ersehnt haben wie ein Verdurstender frisches Wasser, und sie verzeihen Guttenberg seine unsaubere Doktorarbeit, weil sie von einem Politiker, vor allem einer politischen Führungskraft, nicht Heiligkeit erwarten sondern Klarheit und Mut. Es ist nicht Guttenbergs Schuld, dass er als nahezu einziger Politiker diese Erwartung zu erfüllen scheint.

Es ist durchaus nicht sicher, dass Karl Theodor zu Guttenberg die Erwartungen seiner Fans wirklich erfüllen kann. Aber es ist sicher, dass diese Erwartungen bleiben werden, auch wenn Guttenberg geht – und dass sie eine Herausforderung für unsere Demokratie sind. Im Grunde gibt es nur zwei Lösungen für dieses Problem. Die erste besteht in dem Versuch, die Wählerinnen und Wähler davon zu überzeugen, dass ihre Vorstellung von Führung mit einer Demokratie nicht vereinbar ist und sie sich bescheiden müssen.

Die zweite bestünde in einer Veränderung des Wahlrechts hin zu einem mehr oder weniger reinen Mehrheitswahlrecht. Das hätte natürlich den Nachteil, dass in jedem Wahlkreis die Stimmen für die Verlierer unter den Tisch fielen. Es hätte aber den Vorteil, dass alle Abgeordneten wirklich nur noch ihrem Gewissen verpflichtet wären – und natürlich ihren Wählern.

Für die Parteiführungen wäre eine solche Reform mit einem schmerzlichen Verzicht auf Kontrolle verbunden, und für die Abgeordneten, die ihr Mandat über eine Landesliste erhalten haben, wäre es wahrscheinlich das Ende ihrer politischen Laufbahn. Ihre Zustimmung wäre somit Ausdruck beachtlicher Selbstlosigkeit. Grundsätzlich traue ich diese Selbstlosigkeit einer überwältigenden Mehrheit der deutschen Parlamentarier zu.

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Ist ein demokratisches Ägypten wünschenswert?

Harald Stollmeier am 4. Februar 2011

KOMMMENTAR

Der Aufstand in Ägypten lässt keinen von uns kalt. Und fast alle haben wir Sympathie für die Aufständischen angesichts der beinahe unvorstellbaren Armut, in der die Mehrheit der Ägypter lebt. Alle hoffen und viele glauben, dass der Aufstand im Ergebnis gut für die Ägypter ist.

Aber ist er auch gut für uns? Ist er gut für den Frieden in der Region, für den Frieden zwischen den Religionen? Wird am Ende eine ägyptische Demokratie mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung stehen oder eine Islamische Republik Ägypten mit schlimmerer Unterdrückung als zuvor nach innen und militantem Dschihad nach außen? Was sollen wir uns wünschen? Was sollen wir den Ägyptern wünschen? Was soll aus Ägypten werden?

Nichts ist wohlfeiler in diesen Tagen als Kritik an der realpolitischen Praxis des Westens, nichtislamistische Diktaturen zu hofieren, um islamistische Diktaturen zu verhindern. Es ist sogar ein bisschen peinlich, wie schnell sich in der Sprache der Medien der Präsident Mubarak in den Diktator Mubarak verwandelt hat, obwohl die Verfassungswirklichkeit in Ägypten unverändert ist.

Wer jetzt Realismus durch Idealismus ersetzt, fährt den falschen Kurs, auch wenn er die richtigen Werte vertritt. Natürlich haben wir das Recht, uns ein Ägypten zu wünschen, dass mit uns in Frieden lebt. Die Israelis haben ein noch größeres Recht, sich das zu wünschen – sie wohnen gleich nebenan.

Andererseits müssen wir den Ägyptern das Recht zugestehen, ihre Verfassung selbst zu bestimmen, jedenfalls wenn wir unsere eigene ernst nehmen. Wenn also die Ägypter eine islamische Republik wollen, mit Scharia und Steinigung, ist das dann nicht ihre Sache? Müssten wir nicht sogar, frei nach Voltaires Diktum „Ich lehne Deine Meinung ab, aber ich werde Dein Recht, sie zu äußern, bis in den Tod verteidigen“ aktiv dafür eintreten, dass die Ägypter ihren Willen auch bekommen? Müssen wir? Nein.

Denn die Demokratie ist zwar ein hohes Gut. Das höchste Gut ist sie für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aber nicht. Das Grundgesetz schließt seine eigene Abschaffung durch Mehrheitsbeschluss ausdrücklich aus, jedenfalls im Kernbereich der Grundrechte und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das heißt: Nicht die Demokratie ist für uns im Zweifelsfall unabdingbar. Unabdingbar, „alternativlos“ sind für uns vielmehr die Menschenrechte.

Alle Menschen sind gleich viel wert, ungeachtet solcher Faktoren wie Geschlecht, Rasse oder Religion, eigentlich ungeachtet aller Faktoren. So sieht es das Grundgesetz, und die Werte, zu denen es sich damit bekennt, sind allgemeingültig. Sie gelten auf der ganzen Welt und folglich auch in Ägypten. Deshalb haben die Ägypter in der Tat genau wie wir das Recht, ihre Verfassung selbst zu bestimmen. Aber unseren Beifall können sie dafür nur unter einer Bedingung verlangen: In dieser Verfassung sind alle Menschen gleich viel wert.

Eine solche Verfassung wäre natürlich keine Friedensgarantie. Aber zumindest Glaubenskriege und Ähnliches würde sie weder nach innen noch nach außen rechtfertigen. Eine solche Verfassung wünsche ich den Ägyptern und den Menschen, die in Ägypten leben – allen.

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Vom Daseinszweck des Staates

Caroline Stollmeier am 7. Oktober 2010

„Der Schutz des menschlichen Lebens ist die erste Aufgabe des Staates. Sie ist die Bedingung seiner Legitimität.“, sagt Manfred Spieker, Professor der Christlichen Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück. Im Moralblog-Interview ärgert er sich darüber, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zwar im Grundgesetz zur Unantastbarkeit der Menschenwürde bekennt und das Recht auf Leben bejaht, aber insbesondere im Umgang mit den schwächsten Menschen in unserer Gesellschaft – den ungeborenen Kindern –  völlig inkonsequent ist.

„Der Staat tritt seinen eigenen Grundsatz, dass er unschuldiges Leben schützen muss, mit Füßen. Ein Rechtsstaat beruht darauf, dass er gewaltsame Konflikte zwischen Privatpersonen löst. Und dabei muss er den Schwächeren schützen. Der Schwächere ist diesem Fall das ungeborene Kind“, so Spieker. „In Deutschland überlässt jedoch der Staat Privatpersonen die Lösung eines Konfliktes. Er ermöglicht nämlich Frauen gemeinsam mit ihren Ärzten, Gewalt gegenüber unschuldigen Kindern auszuüben.“, erläutert er.

Skandalös findet Spieker auch wie offensichtlich der Staat wider seine eigenen Bekenntnisse handelt: „Im Schwangerschaftskonfliktgesetz ist geregelt, dass der Staat Abtreibungseinrichtigen flächendeckend vorhalten muss. Flächendeckend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es keiner Frau zumutbar ist irgendwo zu übernachten, weil sie eine Abtreibung vornehmen lassen möchte.“

Und ein weiterer Aspekt ist die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. „Es ist einfacher, Sozialhilfe für eine Abtreibung zu bekommen als wenn man unter schwierigen Umständen sein Kind durchbringen möchte“, beklagt Spieker, „die Frauen dürfen mehr verdienen, um einen Anspruch zu haben. Und außerdem wird das Einkommen des Mannes nicht mitberücksichtigt. Es ist also möglich, dass eine Frau mit einem Millionär verheiratet ist, und die Steuerzahler  müssen trotzdem für die Abtreibung dieser Frau aufkommen.“ Insgesamt geben die Bundesländer jedes Jahr etwa 42 Millionen Euro Steuergelder für die Tötung ungeborener Kinder aus.*

Spieker bedauert den Paradigmenwechsel, der in den letzten Jahrzehnten in Deutschland stattgefunden hat und der bewirkt, dass das Selbstbestimmungsrecht abtreibungswilliger Frauen über das Lebensrecht ungeborener Kinder gestellt wird: „Der Rechtsstaat missachtet seine konstituierende und legitimierende Existenzbedingung, die darin besteht, das Leben Unschuldiger zu schützen und das Tötungsverbot unter seinen Bürgern durchzusetzen“.*

Aktuell freut sich Prof. Spieker auf einen Besuch bei seinem 14. und die bevorstehende Geburt seines 15. Enkelkindes.

  

*Spieker, Manfred: Gescheiterte Reformen, Zur Problematik des Lebensschutzes in Deutschland, Kirche und Gesellschaft, Nr. 306, Köln, 2004.

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Bischöfin Käßmann und der Krieg

Harald Stollmeier am 17. Januar 2010

Kommentar

Wenn eine Bischöfin politisch wird, muss sie das Echo vertragen können, und auch mir war die Kritik am deutschen Afghanistan-Einsatz in ihrer Neujahrspredigt  allzu undifferenziert. Irgendwann allerdings, für meinen Geschmack heute, ist das Maß voll: mit dem Käßmann-Bashing von Jan Fleischhauer, „Käßmanns kleine Geschichtsstunde“, dem kaum verklausulierten Vorwurf, die Bischöfin hätte in ihrem Radikalpazifismus sogar die Herrschaft Hitlers  über Europa in Kauf genommen.

Als Beweis dient Fleischhauer ein Interview mit Bischöfin Käßmann, das die Berliner Zeitung Heiligabend veröffentlichte. Darin erklärt die Bischöfin, für die EKD gebe es keinen gerechten Krieg, allenfalls Kriterien, mit denen man einen Krieg rechtfertigen könne – und was zur Zeit in Afghanistan geschehe, genüge diesen Kriterien nicht.

Die dann folgende Frage, wie man denn Hitler anders als mit Krieg hätte begegnen können, beantwortet Bischöfin Käßmann mit der Einschätzung, dass die Kriegsgegner Deutschlands die nichtkriegerischen Alternativen nicht ausgeschöpft hätten, eine Stärkung der Opposition beispielsweise. Das Scheitern der Appeasement-Politik, vom Interviewpartner ins Gespräch gebracht, genügt der Bischöfin offenbar nicht als Beweis ausreichenden Bemühens um nichtkriegerische Lösungen.

Ich weiß nicht, ob die Bischöfin Recht hat. Ihre Kritik am Fehlen von Strategien bei den späteren Kriegsgegnern Deutschlands ist jedenfalls nicht schon allein durch den Hinweis auf die mit Chamberlain verbundene Appeasement-Politik widerlegt. Denn eine einheitliche Appeasement-Politik hat es nicht gegeben – England und Frankreich zogen keineswegs immer am selben Strang.

Ganz sauer stößt Fleischhauers Verhöhnung des deutschen Widerstands auf („Nicht jedem fallen auf Anhieb die Zigtausenden im Widerstand ein, die nur auf ein Signal aus London oder Washington zum Losschlagen gewartet haben“), von dem man weiß, dass er sehr wohl auf Signale aus London gewartet hat – und ausgerechnet durch die Appeasement-Politik entmutigt wurde.

Angesichts von Hitlers Lebensraum-Ideologie fällt es nicht schwer sich vorzustellen, dass jener Führer früher oder später doch zum Eroberungskrieg geschritten wäre. Dennoch ist der Hinweis von Bischöfin Käßmann auf Versäumnisse der späteren Kriegsgegner Deutschlands grundsätzlich berechtigt, denn auch Engländern, Franzosen und vor allem Polen wäre womöglich bei einer nichtkriegerischen Eindämmung Deutschlands bzw. Hitlers viel Leid erspart geblieben.

Bischöfin Margot Käßmann warnt grundsätzlich vor Krieg und fordert das Anlegen strenger Maßstäbe vor der Entscheidung zum Gebrauch der Waffen. Auf diese Diskussion sollte man sich umso mehr einlassen, wenn man im Einzelfall anderer Meinung ist als die Bischöfin. Wer die Diskussion umgeht, indem er die Bischöfin zur Auschwitz-Relativiererin stempelt, erhöht die eigene Glaubwürdigkeit nicht.

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