Archiv für die Kategorie 'Politik'

Urheberrecht: Wir wissen, wo dein Auto steht …

Harald Stollmeier am 16. Mai 2012

Das Urheberrecht verdient Schutz, genau wie das Privateigentum. Man soll dabei nicht maßlos werden, aber das ist auch schon alles. Das ist meine Meinung, und ich habe es bislang nicht für nötig gehalten, sie öffentlich zu sagen, zumal sie weitgehend dem geltenden Recht entspricht, und zumal eine Gruppe von Hauptbetroffenen unter dem Titel „Wir sind die Urheber!“  genau die richtigen Worte dazu publiziert hat.

Nun aber werden die Unterzeichner dieser Erklärung von einer anderen Gruppe aus dem Schutz der Anonymität heraus bedroht. Ihre persönlichen Daten werden veröffentlicht, und die Täter kündigen den Künstlern an, sie unaufhörlich zu verfolgen.

Anscheinend vertreten die Anonymen eine abweichende Meinung zum Urheberrecht. Aber man kann nicht mit ihnen darüber diskutieren, weil sie ja gar nicht diskutieren wollen. Sondern einschüchtern. Nekulturny.

Was kann man tun? In „Ali Baba und die 40 Räuber“ markiert der Spion der Räuberbande Ali Babas Haus mit einem Zeichen, damit die Bande in der folgenden Nacht in das Haus eindringen und Ali Baba ermorden kann. Die kluge Sklavin Morgiane entdeckt das Zeichen – und malt es auf alle Häuser der Umgebung.

Deshalb unterzeichne ich den Aufruf „Wir sind die Urheber!“ – hier   (und Dank an Josef Bordat für den Hinweis).

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Organtransplantation: Nächstenliebe oder Mord?

Harald Stollmeier am 5. April 2012

Organentnahme ist Mord. Das jedenfalls behaupten einige katholische Lebensrechtler und warnen vor der Ausschlachtung von Patienten, die eigentlich gerettet werden könnten, aus rein kommerziellen Motiven. Wahr ist: Nicht schon allein das Leid der Menschen, die auf ein Spenderorgan hoffen, rechtfertigt die Organtransplantationen. Wahr ist aber auch: Wenn Kritiker unter Berufung auf fragwürdige Einzelfälle behaupten, Organverpflanzungen seien ethisch unzulässig, dann machen sie es sich nicht nur wesentlich leichter als Papst und Kirche – sie berufen sich auch zu Unrecht auf Papst und Kirche für ihr pauschales Urteil.

Der Deutsche Bundestag ändert das Transplantationsgesetz: Aus der Zustimmungslösung wird eine Entscheidungslösung. Inhaltlich gilt zwar nach wie vor, dass nur Menschen Organe entnommen werden, deren ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Aber alle Erwachsenen in Deutschland werden künftig regelmäßig befragt, und die Intention der Befragung ist klar. Kritiker sind alarmiert.

Einige katholische Publizisten halten Organtransplantationen für unvereinbar mit dem katholischen Bekenntnis, manche halten sie sogar für Mord. Selbst der Papst habe seine früher zustimmende Haltung relativiert. Ist das wahr? Muss man als Katholik gegen Organtransplantationen sein?

Im Katechismus der Katholischen Kirche von 1993 (Katechismus 2296) steht zwar „Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar“, aber weiter heißt es: „…, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.“

Das heißt: Organtransplantationen sind unter bestimmten Bedingungen sittlich erlaubt, und Organspende ist unter diesen Bedingungen ein Akt der Nächstenliebe. Im Kern der Bedingungen steht neben der echten Freiwilligkeit der Entscheidung des Spenders das Verbot der direkten Herbeiführung seines Todes. Nur „ex cadavere“, ergänzt Papst Bendedikt XVI., dürfen Organe entnommen werden.

Für einige katholische Publizisten und z. B. den katholischen Fundamentaltheologen Josef Schuhmacher entzieht diese Bedingung der gesamten heutigen Transplantationsmedizin die Grundlage. Denn für sie kann mit dem Tod des Spenders nur der vollständige Tod gemeint sein, der nicht vorliegt, solange das Herz noch schlägt. Schlägt das Herz aber nicht mehr und wird der Körper nicht mehr mit Sauerstoff versorgt, so sterben auch die einzelnen Organe – mit der Folge, dass sie nicht mehr verpflanzt werden können. Wie kann, fragen diese Kritiker, ein Mensch tot sein, dessen Organe noch leben?

Das deutsche Transplantationsgesetz sieht als Lösung dieses Dilemmas die strikte Anwendung des Hirntodkriteriums an: Ein hirntoter Mensch kann lebende Organe spenden. Zwar wenden die Kritiker ein, das Hirntodkonzept sei direkt zu diesem Zweck formuliert worden. Aber damit ist es noch nicht in der Sache widerlegt.

Wie tot ist denn ein Mensch, der die Bedingungen des Hirntodes erfüllt? Ist er lebendig, so dass die Entnahme lebenswichtiger Organe Mord ist? Oder ist Hirntod gleich Tod? Diese Frage ist tatsächlich entscheidend, eigentlich nicht nur für die Haltung von Katholiken.

Für Papst Benedikt XVI. muss diese Frage auf der Höhe der Wissenschaft beantwortet werden; das „ex cadavere“ in seinem Vortrag vor einem Kongress der Päpstlichen Akademie für das Leben im November 2008 ist eine Aufforderung zur Diskussion, nicht ihr vorweggenommenes Ergebnis. Dafür spricht auch, dass der Papst im selben Vortrag ausdrücklich auf die vielen Menschen hinweist, die auf ein Spenderorgan warten.

Es wäre deshalb zumindest voreilig, aus dem Brief des Prälaten Dr. Georg Gänswein an den Münchner Arzt Dr. Gero Winkelmann auf eine neuerdings restriktive Haltung des Papstes zu Organtransplantationen zu schließen. In diesem Brief teilt Prälat Gänswein mit, der Organspendeausweis des Heiligen Vaters sei mit seiner Wahl zum Papst „ipso facto“ ungültig geworden und eine Berufung darauf folglich nicht mehr statthaft.

Aber ungültig geworden ist der Organspendeausweis aus zwei Gründen, die mit der Frage der Organspende selbst gar nichts zu tun haben: Erstens ist es völkerrechtlich ausgeschlossen, dass das Staatsoberhaupt eines souveränen Staates den Gesetzen eines anderen Staates unterliegt. Zweitens gelten für den Umgang mit dem Leichnam eines Papstes strenge Regeln, die u. a. mit Reliquientheologie zu tun haben und die Abgabe von Organen ausschließen.

Während Heinz-Josef Algermissen, der Bischof von Fulda, in einer persönlichen Stellungnahme in der Tagespost im März 2012 Unbehagen gegenüber dem Hirntodkriterium äußert und (zu Recht!) auf die Notwendigkeit gründlicher Aufklärung der Organspender und ggf. ihrer Angehörigen hinweist, ist die offizielle Haltung der Deutschen Bischofskonferenz zum Hirntodkriterium und zum deutschen Transplantationsgesetz zustimmend.

Als durchaus repräsentativ dafür wird man den Vortrag von Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 24. Juni 2011 betrachten dürfen (S. 3-4): Für Weihbischof Losinger ist das Hirntodkriterium nach sorgsamer Abwägung „ein hinreichend sicheres Kriterium der Todesfeststellung […], das mit der ärztlichen Pflicht zur Lebenserhaltung und dem Tötungsverbot vereinbar ist“ – obwohl es „in der Tat“ aus pragmatischen Rücksichten auf die Erfordernisse der Transplantationsmedizin formuliert wurde.

Wem die Deutsche Bischofskonferenz nicht katholisch genug ist, den mag beruhigen, dass auch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2008 den Hirntod ausdrücklich als „Tod des Individuums“ anerkennt (S. 22): „Das Gehirn ist tot und das Funktionieren der anderen Organe wird direkt oder indirekt durch künstliche Mittel aufrechterhalten. Dieser Zustand ergibt sich einzig und allein durch die Anwendung moderner medizinischer Technologien und, von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann er nur für eine begrenzte Zeit aufrechterhalten werden.“

Das bedeutet: Bei korrekter Anwendung des Hirntodkriteriums ist die Explantation von Organen aus Sicht der katholischen Kirche zulässig. Insbesondere ist sie kein Mord.

Kritiker sollten deshalb unterscheiden zwischen der ethischen Zulässigkeit der Organtransplantation bei Vorliegen klar formulierter Bedingungen – die man jedenfalls nicht im Einklang mit dem Lehramt bestreiten kann – und der Frage, ob diese Bedingungen im Einzelfall oder auch im jeweils geltenden Gesetz erfüllt sind.

Die Päpstliche Akademie der Wissenschaften nimmt es dabei mit dem Hirntod ganz genau (S. 22): „Dass Hirntod den Begriff ‚Tod’ einschließt, mag ein zentrales Problem bereiten, aber innerhalb neurologischer Kreise (mit wenigen Ausnahmen) wird anerkannt, dass sich Hirntod durch etwas Essentielles von allen anderen schweren Dysfunktionen des Gehirns unterscheidet, die Änderungen im Bewusstsein umfassen (z.B. Koma, Vegetativer Zustand oder Minimaler Bewusstseins Zustand). Wenn die Kriterien für Hirntod nicht erfüllt sind, dann ist die Grenze zwischen Tod und Leben nicht überschritten, gleich wie schwer oder irreversibel die Hirnschädigung auch sein mag.“

Damit bewegt sich die Akademie auf der bereits von Papst Johannes Paul II. in seinem Vortrag beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung am 29. August 2000 in Rom vorgegebenen Linie. In diesem Vortrag weist Papst Johannes Paul II. darauf hin, „daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als „moralische Gewißheit“ bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.”

Auch andere Kriterien sind für die ethische Zulässigkeit der Organtransplantation unverzichtbar. Dazu gehört die vollständige Freiwilligkeit der Spende, die bei einer reinen Widerspruchslösung übrigens auch für Weihbischof Losinger (S. 6) nicht gewährleistet ist. Diese Freiwilligkeit setzt die vollständige Aufklärung der Beteiligten ebenso voraus, wie sie kommerzielle Interessen ausschließt. Wer seine Organe aus wirtschaftlicher Not spendet, der tut es nicht vollständig freiwillig.

Entscheidend ist und bleibt aber die strikte Einhaltung des Hirntodkriteriums und insbesondere die Frage: Ist gewährleistet, dass vor einer Organentnahme gründlich und korrekt geprüft wird, ob der Hirntod (vollständig und unwiderruflich!) wirklich vorliegt? Können Inhaber eines Organspendeausweises sicher sein, dass ihre Spendereigenschaft ihnen bei bewusstloser Einlieferung ins Krankenhaus nicht zum Nachteil gereicht?

Das deutsche Transplantationsgesetzt schreibt hierzu u. a. zwei Untersuchungen durch voneinander unabhängige und an der Organentnahme unbeteiligte Ärzte vor, die noch dazu umfassend dokumentiert werden müssen. „Wegen der strengen gesetzlichen Bestimmungen zur Hirntoddiagnostik“, sagt die Geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation Dr. Ulrike Wirges, „wird kein Mensch so gut auf Lebensspuren untersucht wie ein möglicher Organspender“ ( Siehe NOVITAS. Das Magazin für Versicherte und Freunde der Novitas BKK, Nr. 1/März 2012, S. 17).

In der Tat: Ein Arzt, dem die Manipulation eines Hirntodprotokolls nachgewiesen würde, wäre in jeder Hinsicht erledigt. Hinzu kommt: In einem solchen Fall müssten zwei Ärzte gemeinsame Sache machen und darüber hinaus sicherstellen, dass Krankenschwestern und Krankenpfleger entweder nichts bemerkten oder nichts verrieten.

Das schließt dennoch nicht aus, dass beruflicher Erfolgsdruck unsensiblen Umgang mit Angehörigen, honorarorientierte Moralaufweichungen und sogar kriminelles Verhalten hervorrufen kann. Es gibt dagegen keine Garantie. Wollte man aber deshalb die gesamte Tranplantationsmedizin abschaffen, so würde man nicht nur das Kind mit dem Bade ausschütten. Man dürfte sich auch als Gesunder im Grunde überhaupt nicht mehr zum Arzt wagen.

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Wie Lämmer unter den Wölfen

Harald Stollmeier am 24. März 2012

Rezension: Eva-Maria Kolman, Pakistan. Christen im Land der Taliban. München 2012

Als Mitglied einer Delegation des katholischen Hilfswerks  KIRCHE IN NOT bereiste Eva-Maria Kolmann im November 2011 Pakistan und hatte Gelegenheit, genau hinzusehen. Ihr tagebuchartiger Bericht macht die Situation der ungefähr 1,2 Millionen katholischen Christen in einem der gefährlichsten Länder der Welt erfahrbar. Gemeinsam mit Eva-Maria Kolmann begegnet der Leser Christen von atemberaubendem Lebensmut.

Schwester Daniela Baronchelli in der Buchhandlung der Paulusschwestern in Karatschi hat eine Polizeirazzia hinter sich. Schwester Timothy Villaram hat einen schweren Bombenanschlag auf die Kathedrale von Lahore überlebt. Die 26-jährige Nähschülerin Asia zieht ihre Kinder in einem der Slums von Karatschi groß. Bischof Andrew Francis von Multan kann nicht ohne Polizeieskorte aus dem Haus gehen. Schwester Nazreen Daniels in Rawalpindi betreut Frauen, die vergewaltigt wurden. Der 9-jährige Samir aus Lahore wurde kurz vor seiner Erstkommunion entführt, konnte aber entkommen.

Die Christen in Pakistan sind eine stark benachteiligte, oft bedrohte Minderheit. Der Islam, der sie umgibt, wird dem Leser nicht pauschal sympathisch. Dabei hat er viele Gesichter (S. 77): „Es gibt in Pakistan Muslime, die an Weihnachten ihre Festtagskleidung anziehen, um mit ihren Kindern in einer Kirche eine Krippe anzuschauen, und es gibt andere, die selbst ihre moderateren Glaubensgeschwister töten.“

Eva-Maria Kolmanns Buch löst widerstreitende Empfindungen aus. Eine ist Zorn über das Unrecht, das Christen widerfährt (Hindus übrigens auch). Eine zweite ist Scham darüber, dass uns deutschen Christen so wenig klar ist, wie gut wir es haben. Eine dritte ist Freude darüber, dass es KIRCHE IN NOT immer wieder gelingt, den katholischen Christen in Pakistan zu helfen, durch Unterstützung für Kirchenbauten aber auch durch weniger sichtbare Taten. Die letzte ist: Dankbarkeit. Denn das Glaubenszeugnis von Menschen wie Shahbaz Bhatti, dem Minister für Minderheiten, der am 2. März 2011 wegen seines Einsatzes gegen das bösartige pakistanische Blasphemiegesetz ermordet wurde, kann auch unseren Glaubensmut stärken.

Eva-Maria Kolmans Pakistan. Christen im Land der Taliban ist kostenlos bei KIRCHE IN NOT zu beziehen. Eine Spende für die Arbeit von KIRCHE IN NOT in Pakistan ist es aber wert.

Bischof Max John Rodrigues von Hyderabad erzählt Kindern von Jesus. Bild: KIRCHE IN NOT

Bischof Max John Rodrigues von Hyderabad erzählt Kindern von Jesus.

(Bild: KIRCHE IN NOT)

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Hexenwahn – ein aktuelles Problem?

Harald Stollmeier am 15. Februar 2012

Ein Ausschuss des Kölner Stadtrats hat die Hexenprozesse der Stadt verurteilt. In der Sache ist das sicher richtig. Aber was nützt es?

Natürlich waren die Hexenprozesse, die in Köln vor 400 Jahren stattfanden, ein großes Unrecht, und widerrechtlich waren sie auch – sogar nach damaligem Recht. Allerdings besteht darüber einerseits schon seit mindestens 200 Jahren Einvernehmen, andererseits sind wirklich alle Schuldigen längst vor ihren ewigen Richter getreten.

Angenommen, solche Beschlüsse sind richtig: Was, möchte man dann fragen, hindert eigentlich den Deutschen Bundestag daran, endlich die Nürnberger Rassegesetze von 1935 aufzuheben? Sind noch nicht genug Jahrhunderte vergangen? Oder hat bloß den Deutschen Bundestag noch nicht die Neigung erfasst, die Vergangenheit zu verändern? Vielleicht ist es bloß Ökonomie: Denn Geltung haben die Rassegesetze nicht mehr; im Zweifelsfall wären sie im höchsten Grade verfassungswidrig.

Natürlich können Verteidiger des Kölner Beschlusses geltend machen, dass nach dem Zweiten Weltkrieg zahlreiche Adolf-Hitler-Plätze umbenannt und nach der Wiedervereinigung eine Reihe von Lenindenkmälern verschrottet wurden. Aber in diesen Fällen waren die Wunden noch frisch – in diesen Fällen bedeutete die Distanzierung von der Vergangenheit noch etwas, wenn auch oft kaum mehr als das verschämte Eingeständnis der Mehrheit, sich geirrt zu haben.

Im Fall von Irrtümern aus dem 17. Jahrhundert, noch dazu längst überwundenen, hat die heutige Rechtshandlung ausschließlich symbolischen Charakter. Und ihre Betreiber haben viel gemeinsam mit den Gerichten von einst, die Tote ausgraben und nachträglich hängen oder vierteilen ließen, damit der Rechtsfriede wiederhergestellt würde.

Dabei sind ihre Beweggründe ehrenwert: Sie treten für das Recht ein, wollen für Unrecht sensibilisieren. Bloß ist der Gegenstand des Engagements nicht adäquat. Nützlicher wäre es wohl, dem Unrecht von heute in den Arm zu fallen, die Hexen von heute zu retten – sie leben nämlich noch. Woran man sie erkennt? Vielleicht daran, dass kaum jemand sie verteidigt. So war es jedenfalls damals.

Hexenprozesse

1631 erschien Friedrich Spees “Cautio Criminalis” – ein wirksamer Protest gegen die Hexenprozesse

(Foto: Caroline Stollmeier)

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Christenverfolgung: Mehr als nur Streit um ein Wort

Harald Stollmeier am 4. Februar 2012

Die Zahl der in Nigeria von der muslimischen Sekte Boko Haram ermordeten Christen ist inzwischen vierstellig. Die Ankündigung der Sekte, alle Christen in Nigeria zu töten, gilt Beobachtern wie dem katholischen Philosophen Josef Bordat als hinreichend, um eine Christenverfolgung zu erkennen. Thomas Seiterich sieht es in Publik-Forum anders: Es gehe um Verteilungskämpfe – die Religion sei nicht die Ursache des Mordens. Deckungsgleich argumentiert Ruprecht Polenz (CDU), immerhin Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages.

Während Seiterich den Boko-Haram-Massenmorden eine Gebetskampagne von Open Doors für Christen in Ägypten gegenüberstellt und den Eindruck begünstigt, er bewerte beides gleich, verdient der Außenpolitiker Polenz, dass man ihn ernst nimmt – und mit ihm sein Argument, das letztlich lautet: Die Bezeichnung „Christenverfolgung“ lenkt von den Ursachen ab.

Bei näherem Hinsehen wird rasch klar: Die Opfer der Morde werden gezielt anhand ihrer Religion ausgewählt. Diese Menschen werden ermordet wegen des Glaubens, den sie mit Josef Bordat, Ruprecht Polenz und Thomas Seiterich gemeinsam haben. Und sie sind unschuldig: Es gibt keine Belege dafür, dass die christlichen Opfer ihrerseits vergleichbare Gewalt angewendet hätten, insbesondere nicht als Angreifer. Insofern ist es zweifellos eine Christenverfolgung.

Der Grund allerdings, aus dem die Mörder zur Waffe greifen, ist wohl nicht religiöser Art. Hinzu kommt, dass Boko Haram auch friedfertige Muslime ermordet. Deshalb ist es sozusagen keine dogmatische Christenverfolgung. Das ist insofern eine gute Nachricht, als man dann, wenigstens langfristig, etwas machen kann. Es ist bedeutsam, ob die Mörder sich zu Recht oder zu Unrecht auf den Koran berufen (in diesem Fall mit Sicherheit zu Unrecht), denn dann haben sie eine Wahl.

„Wenn wir diese schrecklichen Taten auf ihre religiöse Komponente reduzieren“, warnt Ruprecht Polenz im Dialog mit Moralblog, „dann gießen wir Öl ins Feuer, statt den bedrohten Christen zu helfen.“ Gefragt, wie man helfen kann, macht er auf die völkerrechtlichen Voraussetzungen aufmerksam: „Hier ist erstens die Regierung in Nigeria und zweitens die Afrikanische Union gefordert. Effektiver Schutz durch Intervention von außen würde neben einer entsprechenden Anforderung durch die nigerianische Regierung ein Mandat der UN voraussetzen.“

Zugegeben: Man kann nicht einfach ein Kanonenboot hinschicken. Aber man könnte das Gespräch suchen, in diesem Fall zunächst mit der nigerianischen Regierung und der Afrikanischen Union. Nähere Auskünfte gibt Polenz dazu nicht: „Die Bundesregierung legt nicht die Hände in den Schoß. Aber erfolgreiche Außenpolitik ist meistens diskret. Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel besucht in diesen Tagen Nairobi. Ich bin sicher, dass er die richtigen Worte findet und auch Konsequenzen deutlich macht.“

Politiker können mehr tun als Normalbürger, gerade deshalb aber dürfen sie oft weniger sagen. Das muss man ihnen zugestehen. Wie ist es aber mit den Normalbürgern selbst, und wie mit Journalisten? Gerade Journalisten verstehen sich ja oft nicht nur als Überbringer von Nachrichten, sondern auch als Erklärer, manchmal gar als Mahner und Warner. Und so ungern sie es hören: Ihr Schreiben hat Folgen. Immer.

Das heißt: Wenn ein Außenpolitiker wie Ruprecht Polenz vor dem Ausdruck „Christenverfolgung“ warnt, kann er dahinter wertvollen Einsatz zugunsten der Verfolgten verbergen. Wenn aber ein Journalist wie Thomas Seiterich, noch dazu in einem christlichen Magazin, die Christen gleichsam zu Mitschuldigen erklärt, dann signalisiert er damit, hoffentlich aus Versehen, dass man diese Glaubensgeschwister im Stich lassen darf.

In einem Punkt hat sogar Thomas Seiterich recht: Es wäre schrecklich, wenn sich Gesellschaft und Normalbürger bei uns durch das Unrecht, das Christen anderswo widerfährt, dazu verleiten ließen, in unserem Lande Muslimen und anderen Andersgläubigen ihrerseits Unrecht zuzufügen.

Was aber können wir christlichen Normalbürger tun? Erstens Briefe schreiben an die Frauen und Männer, die uns in den Parlamenten vertreten. Bundestags- und Landtagsabgeordnete sind daran interessiert, was ihren Wählern wichtig ist. Und wenn genügend Wähler schreiben, dass sie Anteil nehmen am Schicksal der Christen in Nigeria, Ägypten oder Nordkorea, dann wird das auch Politiker ermutigen, sich für diese Christen einzusetzen.

Zweitens beten, und zwar öffentlich. Das ist ernst gemeint,  weil das Gebet nicht nur Ausdruck dessen ist, was wir mit den Verfolgten gemeinsam haben, und nicht nur, weil der barmherzige Gott tatsächlich zuhören wird. Sondern auch, weil volle Kirchen eine Botschaft an die Menschen sind, und der Kirchgang, noch vor einer Generation Ausdruck von Anpassung, zu einer Demonstration des Glaubens, des Mutes und der Individualität geworden ist – und zu einer Demonstration der Solidarität mit den verfolgten Christen werden kann.

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Das Scherbengericht von Duisburg

Harald Stollmeier am 28. Januar 2012

STANDPUNKT

Am 12. Februar richten sich alle Augen auf Duisburg. Denn am 12. Februar ist in Duisburg „Abwahl.“ Die Wählerinnen und Wähler entscheiden darüber, ob Oberbürgermeister Adolf Sauerland vorzeitig aus dem Amt scheiden muss. Und ich darf mitwählen. Ich weiß noch nicht, was ich tun werde.

Abwahlkampfplakat an der Osteinfahrt des Tunnes Karl-Lehr-Straße, Duisburg

Abwahlkampfplakat an der Osteinfahrt des Tunnels Karl-Lehr-Straße, Duisburg. Bild: Caroline Stollmeier

Bin ich moralisch verpflichtet, für die Abwahl zu stimmen? Zwingt mich die Achtung für die 21 Todesopfer der Loveparade-Katastrophe dazu? Die Initiatoren der Abwahl vom „Neuanfang für Duisburg“ scheinen das zu glauben, und zu ihnen gehören redliche Menschen wie die Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas und Alt-Oberbürgermeister Josef Krings. Aber haben sie Recht?

Einerseits ist die Katastrophe selbst nicht das Werk des Oberbürgermeisters. Wahrscheinlich hätte er sie nicht einmal verhindern können. Und ich halte es für unbestreitbar, dass er insgesamt viel für Duisburg getan hat: Bis zur Loveparade war seine Bilanz gut. Andererseits hätte auch ich mir nach der Katastrophe einen Oberbürgermeister gewünscht, der die richtigen Worte findet und unangemessene vermeidet – und das ist Adolf Sauerland seinerzeit nicht gelungen.

Es ist deswegen trotz meiner CDU-Mitgliedschaft gut möglich, dass ich bei einer regulären Oberbürgermeisterwahl nicht Adolf Sauerland wähle, weil ich finde, dass ein anderer Kandidat besser für das Amt geeignet ist. Aber bei der Abwahl am 12. Februar gibt es ja keinen anderen Kandidaten. Eine OB-Abwahl am 12. Februar würde nicht bedeuten, dass Adolf Sauerland schlechter geeignet ist als ein anderer Kandidat. Sie würde bedeuten, dass er schlechter geeignet ist als jeder andere vorstellbare Kandidat – und wenn es Horst Schlämmer wäre.

Eine solche Abstimmung ist ein Scherbengericht. Gerecht ist sie jedenfalls nicht.

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Kirche und Staat: Besser trennen?

Harald Stollmeier am 15. Januar 2012

KOMMENTAR

Vor wenigen Wochen legte Kardinal Meisner dem Bundespräsidenten nahe zurückzutreten. Vor wenigen Tagen erklärte Bundestagspräsident Lammert, der derzeitige Papst stehe einer notwendigen Kirchenreform im Wege. Kein Zweifel: Für beide gilt die Meinungsfreiheit. Beide durften das. Trotzdem finde ich, dass beide Aussagen die Grenze zwischen Kirche und Staat überschreiten.

Nun gut: In der Bundesrepublik Deutschland sind Kirche und Staat nicht sauber getrennt. Auf manchen Gebieten herrscht Partnerschaft, auf anderen Arbeitsteilung. Aber gerade wenn man diese Partnerschaft erhalten möchte, sind alle Beteiligten gut beraten, mit Einmischungen in die Tätigkeit der jeweils anderen Institution sparsam zu sein.

Wenn der Erzbischof von Köln öffentlich, idealerweise in einer Predigt, die deutsche Gesetzgebung zum Schutz ungeborener Kinder als ungenügend kritisiert, dann tut er das nicht als Privatperson, sondern als Repräsentant der Kirche und Beauftragter Gottes. Und dann ist diese öffentliche Kritik sowohl inhaltlich als auch formal seine Aufgabe, für deren Wahrnehmung ich ihm als katholischer Christ dankbar bin.

Wenn der Bundestagspräsident Papst Benedikt XVI. im Bundestag mit der Anrede „Heiliger Vater“ begrüßt, dann tut er das nicht als Privatperson, sondern als Repräsentant des Deutschen Bundestages und Beauftragter des deutschen Volkes. Und als Bürger bin ich ihm dankbar für diese Dokumentation guten Benehmens stellvertretend für uns alle .

Wenn der Erzbischof von Köln öffentlich über die Eignung von Christian Wulff für das höchste Staatsamt spricht, tut er das als Wähler? Wenn der Bundestagspräsident öffentlich Kirchenreformen fordert, tut er das als Katholik? Können beide überhaupt als Privatpersonen öffentlich auftreten? Ich glaube nicht. Und deshalb sollten sie bei allem, was sie öffentlich tun, das Ende bedenken. Und beide können weder einen Staat wollen, dem die Kirche das Oberhaupt vorschreibt, noch eine Kirche, die sich vom Staat sagen lässt, was sie zu predigen hat.

Lasst uns dem Kaiser geben, was des Kaisers ist. Konsequent.

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Euro-Krise deckt ethische Mängel auf

Harald Stollmeier am 19. November 2011

Arbeitskreis Ethik und Soziale Marktwirtschaft tagte in Aachen

Die Euro-Krise ist ohne Würdigung ihrer sittlichen Grundlage weder erklärbar noch heilbar. Darin waren sich die Mitglieder des von der ASM geförderten wissenschaftlichen Arbeitskreises Ethik und Soziale Marktwirtschaft (ESMA) bei ihrer Jahrestagung in Aachen einig. Die rund 20 deutschen und österreichischen Wissenschaftler und Praktiker aus verschiedenen Fakultäten diskutierten die aktuellen Entwicklungen vor dem Hintergrund von Texten der Deutschen Bischofskonferenz, Joachim Starbattys und Friedrich Beutters. Auch die publizistischen Klagen von Charles Moore („Hat die Linke doch recht?“) und Constantin Seibt fanden Gehör – Zustimmung allerdings nicht.

Denn nach Ansicht des ESMA-Kreises beweist die Aufeinanderfolge von Bankenkrise, Schuldenkrise und Währungskrise gerade nicht das Scheitern der Sozialen Marktwirtschaft: Denn deren Regeln sind im Vorfeld der Krise missachtet worden.

Bei der Diskussion der Euro-Krise diagnostizierten die Gesprächsteilnehmer verschiedene Facetten eines dramatischen Vertrauensverlustes, der seine Wurzeln in Konstruktionsmängeln der gemeinsamen Währung hat. So gibt beispielsweise nicht etwa die Europäische Zentralbank den Euro aus; das tun vielmehr die einzelnen Partnerländer, ohne dass die Zentralbank sie daran hindern könnte. Schwankende Auslegungen von Verträgen wie bei der „No bail out“ Klausel des Lissabon-Vertrages und allzu intransparente Legitimationen von gemeinsamen Maßnahmen bewirken ein Übriges.

Die Gesprächsteilnehmer erkannten als wesentlichen Grund der aktuellen Vertrauenskrise einen kaum durchschaubaren ethischen Konflikt zwischen Einzelmaßnahmen zur Rettung des Ordnungsrahmens einerseits und vertragsrechtlicher Zuverlässigkeit andererseits. Und sie stellten die offene Frage, wer legitimerweise erstens die Notlagen und zweitens die Wirksamkeit der Maßnahmen feststellt.

Der ESMA-Kreis am Mutterhaus der Aachener Franziskanerinnen

Der ESMA-Kreis am Mutterhaus der Aachener Franziskanerinnen

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Evolutionärer Humanismus: ein tragisches Missverständnis?

Harald Stollmeier am 31. Oktober 2011

Offener Brief an den Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon,

als katholischer Akademiker setze ich mich mit meinen bescheidenen Kräften dafür ein, unsere Welt humaner zu machen. Als ich anlässlich Ihrer diesjährigen Auszeichnung von Peter Singer und Paola Cavalieri erstmals auf Sie und die Giordano Bruno Stiftung aufmerksam wurde, war ich neugierig und wohlwollend: Wie könnte man auch als gläubiger Katholik anders als wohlwollend auf den Versuch von Menschen ohne Religion reagieren, „trotzdem“ nicht nur persönlich ein anständiges Leben zu führen, sondern darüber hinaus unsere Welt humaner zu machen?

Ich schreibe bewusst „trotzdem“ in Anführungszeichen, damit deutlich wird, dass ich damit nicht meine, Agnostizismus stünde im Widerspruch zu einer ethisch anspruchsvollen Lebensführung. Aber ich meine, dass Menschen, die ein im moralischen Sinne gutes Leben anstreben, obwohl sie sich davon keinen himmlischen Lohn versprechen, dafür großen Respekt verdienen, wie Ehrenamtliche sozusagen, deren intrinsische Motivation höher sein muss als die von Profis – die werden ja dafür bezahlt …

Unglücklicherweise dauerte es nicht lange, bis ich herausfand, dass auch Sie ein „trotzdem“ verwenden, aber wie es scheint ganz ohne Anführungszeichen. Bitte widerlegen Sie mich, wenn ich im Unrecht bin, aber für mich ist eine der Kernaussagen Ihres Buches Manifest des evolutionären Humanismus, dass religiöse Menschen, vor allem katholische Christen, allenfalls trotz ihrer Religion ein anständiges Leben führen können, und Priester, Bischöfe oder gar Päpste überhaupt nicht.

Ich bin überzeugt, dass Sie sich irren, und ich sehe in diesem Irrtum ein tragisches Missverständnis, denn wer eine humanere Welt anstrebt, sollte dabei nicht ausgerechnet die Menschen bekämpfen, die dasselbe wollen.

Zugegeben: Sie sehen diesen Widerspruch nicht, weil Sie sich darauf festgelegt haben, dass die religiösen Menschen im Allgemeinen und die katholischen Christen im Besonderen einer humaneren Welt schlichtweg im Wege stünden.

Sie behaupten, Religion sei vernunftwidrig, weil sie ihre Begründung und ihre Legitimation letztlich außerhalb dieser Welt finde. Sie behaupten zudem, die Bibel selbst beweise, dass Judentum und Christentum in ihrem Kern grausam, tückisch, rassistisch seien, und für alle Fälle erklären Sie noch unter Berufung auf Karlheinz Deschner, man könne die Kirchengeschichte NUR als Kriminalgeschichte lesen.

Fangen wir beim dritten Vorwurf an: Er widerlegt sich durch seine Beschränkung auf das „nur“ beinahe von selbst. Gar so simpel ist nichts auf dieser Welt, nichts Menschliches jedenfalls. Und wie kann man das Christentum in Bausch und Bogen verurteilen, ohne das Handeln von Menschen wie Franz von Assisi, Bartolomé de Las Casas oder Mutter Theresa auch nur zu erwähnen?

Dabei ist es wahr, dass durch Christen und unter Berufung auf das Christentum entsetzliche Verbrechen verübt wurden. Wollen Sie aber für diese Verbrechen das Christentum oder gar Christus verurteilen, dann müssen Sie ein wenig genauer hinschauen.

Sie können sich dabei auf das Werk eines katholischen Historikers und Priesters stützen: Arnold Angenendt sichtet in seinem meines Erachtens epochalen Buch Toleranz und Gewalt die Sünden der Christen und ihrer Kirche(n) ebenso gründlich wie kritisch, und im Gegensatz zu Deschner in dem Bemühen, seinen Forschungsgegenständen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Dabei tritt unter anderem zutage, dass Gewaltanwendung im Namen Christi in einer Welt auftrat, der Gewaltanwendung vertraut war: Genaugenommen sind Ereignisse wie die Hinrichtung der sächsischen Gefangenen in Verden an der Aller oder das Massaker bei der Eroberung Jerusalems im ersten Kreuzzug vor dem Hintergrund dessen, was damals außerdem vorgekommen ist, keineswegs Ausnahmeerscheinungen. Entsetzlich, erschütternd und himmelschreiend sind sie vor allem, wenn man den Maßstab der Botschaft Christi an sie anlegt. Und genau das haben Christen jeweils zeitnah getan.

Es ist nicht gerecht, wenn man jedes von Christen verübte Verbrechen auf ihr Christentum zurückführt, nicht einmal dann, wenn die Täter sozusagen im Hauptberuf Christen waren. Die meist unausgesprochen damit verbundene Unterstellung lautet: Wären diese Menschen keine Christen gewesen, dann hätten sie sich humaner verhalten. Man braucht nicht einmal besonders belesen zu sein, um zu erkennen: Es ist eher umgekehrt. Menschen haben unabhängig von ihrer Religion das Zeug zu solchen Grausamkeiten, und es spricht viel dafür, dass der Einfluss des Christentums meistens mäßigend, ja zivilisierend gewesen ist. Ob er mäßigend genug war, ob die Christen ihren eigenen Maßstäben in der Regel gerecht geworden sind, das ist eine andere Frage, die Angenendt differenziert und ohne Selbstgerechtigkeit beantwortet.

Wollen wir für einen Augenblick Ihre strengen Maßstäbe an die Aufklärung und ihre Protagonisten in der Französischen Revolution anlegen? Wollen wir neben den insgesamt 97 zwischen 1540 und 1800 wegen direkter Glaubensvergehen von der römischen Inquisition (Angenendt S. 285) und den insgesamt ungefähr 6 000 von der spanischen Inquisition (Angenendt S. 283) zum Tode verurteilten Menschen für einen Augenblick an die 50 000 Menschen denken, die allein von 1792 bis 1794 in Frankreich hingerichtet wurden, oder an die über 100 000 Menschen, die während dieser Zeit den Massakern der Revolutionskommissare zum Opfer fielen (Angenendt S. 69)? Es ist ja nicht so,  dass die Aufklärung des 18. Jahrhunderts in Ihrer Weltanschauung eine Nebenrolle spielte. Die historische Gründlichkeit müsste Ihnen eigentlich gebieten, die Nebenwirkungen der Aufklärung wenigstens beiläufig zu erwähnen.

Dabei meine ich nicht etwa, dass diese Grausamkeiten eine notwendige Folge der Aufklärung gewesen wären; auch in diesen Fällen spricht viel dafür, dass Menschen einfach das Zeug dazu haben. Allerdings wird man wohl sagen dürfen, dass den Revolutionskommissaren vielleicht ein mäßigender Einfluss gefehlt hat.

Sie dagegen, sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon, halten die Bibel selbst für verbrecherisch, und Sie zitieren als Beleg die durch Gott angeordneten ethnischen Säuberungen des Alten Testaments und die Aussagen Christi zum Jüngsten Gericht im Neuen Testament. Christus unterstellen Sie gar ein „jenseitiges Auschwitz“ mit „himmlischer Rampe“ (Manifest S. 51), was unabhängig von der Frage des guten Geschmacks zumindest eine verkürzte Darstellung ist.

Dabei ist nicht einmal Ihre Kritik am Alten Testament gerecht; vor ihrem historischen Hintergrund erscheinen die von Ihnen kritisierten Passagen als mehr oder weniger zeitgemäß; das schließt die Akzeptanz der antiken Sklaverei ein. Sie werden einwenden, dass diese Eroberungsaufträge in Ihren Augen deshalb so besonders verwerflich sind, weil sie ja als direkter Befehl des allmächtigen Gottes gelten. Diese wörtliche Auslegung des Alten Testaments ist unter Christen heute allerdings selten geworden, und aus katholischer Sicht ist sie gar Häresie.

Ein wenig anders sieht es mit dem Neuen Testament aus, denn es überliefert ja in großer Zahl Aussagen von Jesus Christus, dessen göttliche Vollmacht im Mittelpunkt des christlichen Glaubens steht. Das heißt: Wörtliche Aussagen von Jesus Christus haben in der Tat hohes Gewicht (womit ich der historisch-kritischen Analyse im Einzelfall nicht vorgreifen will).

Wenn Sie aber vor diesem Hintergrund Anstoß nehmen an der Ankündigung des Jüngsten Gerichts, müssen Sie zweierlei berücksichtigen. Erstens sind das die Gebote, deren Einhaltung Christus zur Voraussetzung für die Erlösung des Einzelnen erklärt. Im zehnten Kapitel des Lukasevangeliums finden Sie diese Gebote auf das Wesentliche verdichtet: „Du sollst den Herrn, Deinen Gott, lieben mit ganzen Herzen und ganzer Seele, mit all deiner Kraft und all deinen Gedanken und: Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst.“

Die naheliegende Frage, wer denn dieser Nächste sei, beantwortet Christus direkt anschließend mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter, das meines Erachtens zur Allgemeinbildung gehört.

Zweitens sollten Sie Ihre kategorische Ablehnung der Vorstellung von einem Jüngsten Gericht selbst überdenken. Diese Vorstellung ist die logische Konsequenz des Glaubens an einen gerechten Gott. Und wenn es auch wahr ist, dass man Menschen mit dem Jüngsten Gericht einschüchtern kann, so ist es doch auch wahr, dass es während des größten Teils der menschlichen Geschichte und noch heute auf dem größten Teil der Erde nicht die Armen und Unterdrückten sondern die Reichen und Mächtigen sind, deren Verhalten mit dieser Einschüchterung gemäßigt wurde und wird – nicht die Unterdrückten fürchten das Jüngste Gericht!

Ihr gewichtigstes Argument gegen Religion lautet: Sie ist vernunftwidrig, unwissenschaftlich, unwahr. Die Vernunftwidrigkeit ergibt sich für Sie aus der Berufung auf eine göttliche Offenbarung. Damit haben Sie insofern Recht, als die Tatsache der Offenbarung nicht falsifizierbar ist und sich einer vernünftigen Diskussion weitgehend entzieht. Sie ist wahr oder falsch, aber sie ist nicht überprüfbar.

Anders steht es mit den Inhalten der Offenbarung: Diese können sehr wohl auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität überprüft werden. Und wenn ein Christ die Gleichwertigkeit aller Menschen mit der biblisch überlieferten Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet, so spricht das keineswegs gegen die Gleichwertigkeit.

Sieht man also von der fehlenden Falsifizierbarkeit ihrer Legitimation ab, ist Religion keineswegs von vornherein vernunftwidrig. In der Argumentation selbst sind katholische Philosophen ebenso überprüfbar wie atheistische, und sie bestehen die Prüfung bemerkenswert oft; die Berufung auf Gott als Deus ex Machina ist in der katholischen Moraltheologie beinahe ebenso verpönt wie in der Astronomie.

Vielleicht sollten Sie sich die aktuellen katholischen Vorstellungen zum Naturrecht noch einmal ansehen, bevor Sie das ganze Konstrukt über Bord werfen. Die Vorstellung, dass ethische Maßstäbe unabhängig von staatlicher Festlegung sind, teilt nicht nur Papst Benedikt XVI.,  sondern auch der religiös unverdächtige Peter Singer.

Papst Benedikt XVI. gehört übrigens nicht erst seit seinem bemerkenswerten Vortrag vor dem Deutschen Bundestag zu den zahlreichen aktenkundigen katholischen Theologen, die regelmäßig in dem von mir skizzierten Sinne vernünftig argumentieren; Sie, sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon, wissen natürlich selbst, wie viele das sind.

Diesem Problem begegnen Sie im Nachwort zu Ihrem Manifest mit einem Kunstgriff, für den Sie von Sir Karl Popper jedenfalls keinen Beifall erwarten können: Wenn ein dezidierter Christ Gutes tut oder auch nur vernünftig bzw. maßvoll argumentiert, dann ist er für Sie eben kein richtiger Christ. In Ihrem Humanismus bestimmen Sie, wer Christ ist.

Wissen Sie denn nicht, dass die Anerkennung der neodarwinistischen Evolutionstheorie als Stand der Wissenschaft für gläubige Katholiken absolut akzeptabel ist?  Der katholische Priester und Philosoph Martin Rhonheimer (noch dazu Mitglied des Opus Dei) hat im Februar 2006 in einem sehr höflichen (und mit dessen Einverständnis veröffentlichten) Brief den Erzbischof von Wien darüber aufgeklärt, nachdem dieser die Evolutionstheorie im Vorjahr scharf kritisiert hatte. Die Lektüre dieses Textes von Rhonheimer lohnt sich übrigens auch wegen seiner Bemerkungen zu möglichen Gottesbeweisen.

Denn auch wenn Religion zumindest in sich keineswegs notwendigerweise vernunftwidrig ist, so bleibt doch die Frage, ob sie in ihren Kernaussagen wahr ist, ein Stachel im Fleisch. Ich kann verstehen, dass Sie die möglichen Belege dafür, dass es vielleicht aber wahr ist (vgl. Martin Buber, Die Erzählungen der Chassidim, Zürich 1949, S. 363 f.), nicht näher untersuchen; diese Aufgabe haben Sie sich ja nicht gestellt.

Allerdings hat Ihr Hauptargument dagegen, dass es wahr sein könnte, eine bedauerliche Schwäche. Ihre Behauptung, der Mensch sei allein aus Zufall entstanden, gibt ja nicht einmal die Kernaussagen der Evolutionstheorie zutreffend wieder – diese erkennt das Zusammenwirken des Zufalls mit der Notwendigkeit in Form der Erfordernisse der Umwelt.

Sie betonen nicht ohne Stolz, dass die weitaus meisten herausragenden Physiker vor allem in den religiösen USA Agnostiker sind. Wissen Sie denn nicht, dass ein nennenswerter Teil dieser religiös unverdächtigen Physiker allen Ernstes über das “anthropische Prinzip” diskutiert? Diese Diskussion eignet sich zumindest als Warnung vor voreiligen Schlüssen; die Wahrscheinlichkeit, dass es keinen Gott gibt, ist geringer, als Sie schreiben.

Aber selbst wenn Sie mit Ihrer Einschätzung Recht hätten, wäre ich noch immer der Meinung, dass Ihre im Manifest gleich zweimal vorgetragene Einschätzung, religiöse Menschen dürften im Grunde kein Wahlrecht haben (vgl. Manifest S. 48f., S. 118f.), mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit über das Ziel hinausschießt.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass Ihre in vieler Hinsicht berechtigte Kritik am Islam das wesentliche Problem unberührt lässt, nämlich die in der islamischen Welt weithin anerkannte Lehre, der Koran sei direkt Gottes Wort. Diese Lehre steht einer historisch-kritischen Neuauslegung des Korans weit mehr im Weg als jeder noch so bedenkliche Inhalt. Und sogar unter diesen Bedingungen finden sich gläubige Muslime, die wie der Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmer Muhammad Yunus oder der Arzt und Katastrophenhelfer Dr. Abdelmoula Kangoum spürbare Beiträge zu einer humaneren Welt leisten.

Eine humanere Welt: Sie könnte das gemeinsame Ziel aller Menschen guten Willens sein. Um dieses Zieles willen bitte ich Sie: Beenden Sie Ihren Kreuzzug gegen die Religionen und laden Sie stattdessen alle Menschen guten Willens zur Zusammenarbeit ein. Ich verspreche Ihnen: Menschen guten Willens finden Sie überall.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Harald Stollmeier

PS: Als sehr nützliche Lektüre zur Klärung der Begriffe und Kategorien bei der Kirchenkritik empfehle ich den Aufsatz “Die Papstgegner. Wo sie Recht haben. Und wo nicht.” des katholischen Philosophen Dr. Josef Bordat.

Literatur

Schmidt-Salomon, Michael, Manifest des evolutionären Humanismus, 2. Auflage, Aschaffenburg 2006

Die Bibel. Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung, Stuttgart 1980

Angenendt, Arnold, Toleranz und Gewalt, Münster 2007

Buber, Martin, Die Erzählungen der Chassidim, Zürich 1949

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Damnatio Memoriae

Harald Stollmeier am 24. Juli 2011

Norwegen gedenkt seiner Toten. Die Massenmedien der westlichen Welt, und vielleicht nicht nur diese, diskutieren die Motive des Mörders und die mögliche Mitverantwortung der Gruppen und Überzeugungen, auf die sich dieser beruft. Mir wird dabei schlecht.

Denn wer wehrlose Menschen ermordet, ist in erster Linie ein Feigling. Keine Überzeugung kann solche Taten im Geringsten rechtfertigen, auch die richtigste nicht. Und kein feiger Mörder verdient es, dass sein Name und sein Foto um die Welt gehen.

Ich habe den Namen des Mörders gelesen. Schreiben werde ich ihn nicht. Nie.

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