Archiv für die Kategorie 'Politik'

Hexenwahn – ein aktuelles Problem?

Harald Stollmeier am 15. Februar 2012

Ein Ausschuss des Kölner Stadtrats hat die Hexenprozesse der Stadt verurteilt. In der Sache ist das sicher richtig. Aber was nützt es?

Natürlich waren die Hexenprozesse, die in Köln vor 400 Jahren stattfanden, ein großes Unrecht, und widerrechtlich waren sie auch – sogar nach damaligem Recht. Allerdings besteht darüber einerseits schon seit mindestens 200 Jahren Einvernehmen, andererseits sind wirklich alle Schuldigen längst vor ihren ewigen Richter getreten.

Angenommen, solche Beschlüsse sind richtig: Was, möchte man dann fragen, hindert eigentlich den Deutschen Bundestag daran, endlich die Nürnberger Rassegesetze von 1935 aufzuheben? Sind noch nicht genug Jahrhunderte vergangen? Oder hat bloß den Deutschen Bundestag noch nicht die Neigung erfasst, die Vergangenheit zu verändern? Vielleicht ist es bloß Ökonomie: Denn Geltung haben die Rassegesetze nicht mehr; im Zweifelsfall wären sie im höchsten Grade verfassungswidrig.

Natürlich können Verteidiger des Kölner Beschlusses geltend machen, dass nach dem Zweiten Weltkrieg zahlreiche Adolf-Hitler-Plätze umbenannt und nach der Wiedervereinigung eine Reihe von Lenindenkmälern verschrottet wurden. Aber in diesen Fällen waren die Wunden noch frisch – in diesen Fällen bedeutete die Distanzierung von der Vergangenheit noch etwas, wenn auch oft kaum mehr als das verschämte Eingeständnis der Mehrheit, sich geirrt zu haben.

Im Fall von Irrtümern aus dem 17. Jahrhundert, noch dazu längst überwundenen, hat die heutige Rechtshandlung ausschließlich symbolischen Charakter. Und ihre Betreiber haben viel gemeinsam mit den Gerichten von einst, die Tote ausgraben und nachträglich hängen oder vierteilen ließen, damit der Rechtsfriede wiederhergestellt würde.

Dabei sind ihre Beweggründe ehrenwert: Sie treten für das Recht ein, wollen für Unrecht sensibilisieren. Bloß ist der Gegenstand des Engagements nicht adäquat. Nützlicher wäre es wohl, dem Unrecht von heute in den Arm zu fallen, die Hexen von heute zu retten – sie leben nämlich noch. Woran man sie erkennt? Vielleicht daran, dass kaum jemand sie verteidigt. So war es jedenfalls damals.

Hexenprozesse

1631 erschien Friedrich Spees “Cautio Criminalis” – ein wirksamer Protest gegen die Hexenprozesse

(Foto: Caroline Stollmeier)

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Christenverfolgung: Mehr als nur Streit um ein Wort

Harald Stollmeier am 4. Februar 2012

Die Zahl der in Nigeria von der muslimischen Sekte Boko Haram ermordeten Christen ist inzwischen vierstellig. Die Ankündigung der Sekte, alle Christen in Nigeria zu töten, gilt Beobachtern wie dem katholischen Philosophen Josef Bordat als hinreichend, um eine Christenverfolgung zu erkennen. Thomas Seiterich sieht es in Publik-Forum anders: Es gehe um Verteilungskämpfe – die Religion sei nicht die Ursache des Mordens. Deckungsgleich argumentiert Ruprecht Polenz (CDU), immerhin Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages.

Während Seiterich den Boko-Haram-Massenmorden eine Gebetskampagne von Open Doors für Christen in Ägypten gegenüberstellt und den Eindruck begünstigt, er bewerte beides gleich, verdient der Außenpolitiker Polenz, dass man ihn ernst nimmt – und mit ihm sein Argument, das letztlich lautet: Die Bezeichnung „Christenverfolgung“ lenkt von den Ursachen ab.

Bei näherem Hinsehen wird rasch klar: Die Opfer der Morde werden gezielt anhand ihrer Religion ausgewählt. Diese Menschen werden ermordet wegen des Glaubens, den sie mit Josef Bordat, Ruprecht Polenz und Thomas Seiterich gemeinsam haben. Und sie sind unschuldig: Es gibt keine Belege dafür, dass die christlichen Opfer ihrerseits vergleichbare Gewalt angewendet hätten, insbesondere nicht als Angreifer. Insofern ist es zweifellos eine Christenverfolgung.

Der Grund allerdings, aus dem die Mörder zur Waffe greifen, ist wohl nicht religiöser Art. Hinzu kommt, dass Boko Haram auch friedfertige Muslime ermordet. Deshalb ist es sozusagen keine dogmatische Christenverfolgung. Das ist insofern eine gute Nachricht, als man dann, wenigstens langfristig, etwas machen kann. Es ist bedeutsam, ob die Mörder sich zu Recht oder zu Unrecht auf den Koran berufen (in diesem Fall mit Sicherheit zu Unrecht), denn dann haben sie eine Wahl.

„Wenn wir diese schrecklichen Taten auf ihre religiöse Komponente reduzieren“, warnt Ruprecht Polenz im Dialog mit Moralblog, „dann gießen wir Öl ins Feuer, statt den bedrohten Christen zu helfen.“ Gefragt, wie man helfen kann, macht er auf die völkerrechtlichen Voraussetzungen aufmerksam: „Hier ist erstens die Regierung in Nigeria und zweitens die Afrikanische Union gefordert. Effektiver Schutz durch Intervention von außen würde neben einer entsprechenden Anforderung durch die nigerianische Regierung ein Mandat der UN voraussetzen.“

Zugegeben: Man kann nicht einfach ein Kanonenboot hinschicken. Aber man könnte das Gespräch suchen, in diesem Fall zunächst mit der nigerianischen Regierung und der Afrikanischen Union. Nähere Auskünfte gibt Polenz dazu nicht: „Die Bundesregierung legt nicht die Hände in den Schoß. Aber erfolgreiche Außenpolitik ist meistens diskret. Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel besucht in diesen Tagen Nairobi. Ich bin sicher, dass er die richtigen Worte findet und auch Konsequenzen deutlich macht.“

Politiker können mehr tun als Normalbürger, gerade deshalb aber dürfen sie oft weniger sagen. Das muss man ihnen zugestehen. Wie ist es aber mit den Normalbürgern selbst, und wie mit Journalisten? Gerade Journalisten verstehen sich ja oft nicht nur als Überbringer von Nachrichten, sondern auch als Erklärer, manchmal gar als Mahner und Warner. Und so ungern sie es hören: Ihr Schreiben hat Folgen. Immer.

Das heißt: Wenn ein Außenpolitiker wie Ruprecht Polenz vor dem Ausdruck „Christenverfolgung“ warnt, kann er dahinter wertvollen Einsatz zugunsten der Verfolgten verbergen. Wenn aber ein Journalist wie Thomas Seiterich, noch dazu in einem christlichen Magazin, die Christen gleichsam zu Mitschuldigen erklärt, dann signalisiert er damit, hoffentlich aus Versehen, dass man diese Glaubensgeschwister im Stich lassen darf.

In einem Punkt hat sogar Thomas Seiterich recht: Es wäre schrecklich, wenn sich Gesellschaft und Normalbürger bei uns durch das Unrecht, das Christen anderswo widerfährt, dazu verleiten ließen, in unserem Lande Muslimen und anderen Andersgläubigen ihrerseits Unrecht zuzufügen.

Was aber können wir christlichen Normalbürger tun? Erstens Briefe schreiben an die Frauen und Männer, die uns in den Parlamenten vertreten. Bundestags- und Landtagsabgeordnete sind daran interessiert, was ihren Wählern wichtig ist. Und wenn genügend Wähler schreiben, dass sie Anteil nehmen am Schicksal der Christen in Nigeria, Ägypten oder Nordkorea, dann wird das auch Politiker ermutigen, sich für diese Christen einzusetzen.

Zweitens beten, und zwar öffentlich. Das ist ernst gemeint,  weil das Gebet nicht nur Ausdruck dessen ist, was wir mit den Verfolgten gemeinsam haben, und nicht nur, weil der barmherzige Gott tatsächlich zuhören wird. Sondern auch, weil volle Kirchen eine Botschaft an die Menschen sind, und der Kirchgang, noch vor einer Generation Ausdruck von Anpassung, zu einer Demonstration des Glaubens, des Mutes und der Individualität geworden ist – und zu einer Demonstration der Solidarität mit den verfolgten Christen werden kann.

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Das Scherbengericht von Duisburg

Harald Stollmeier am 28. Januar 2012

STANDPUNKT

Am 12. Februar richten sich alle Augen auf Duisburg. Denn am 12. Februar ist in Duisburg „Abwahl.“ Die Wählerinnen und Wähler entscheiden darüber, ob Oberbürgermeister Adolf Sauerland vorzeitig aus dem Amt scheiden muss. Und ich darf mitwählen. Ich weiß noch nicht, was ich tun werde.

Abwahlkampfplakat an der Osteinfahrt des Tunnes Karl-Lehr-Straße, Duisburg

Abwahlkampfplakat an der Osteinfahrt des Tunnels Karl-Lehr-Straße, Duisburg. Bild: Caroline Stollmeier

Bin ich moralisch verpflichtet, für die Abwahl zu stimmen? Zwingt mich die Achtung für die 21 Todesopfer der Loveparade-Katastrophe dazu? Die Initiatoren der Abwahl vom „Neuanfang für Duisburg“ scheinen das zu glauben, und zu ihnen gehören redliche Menschen wie die Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas und Alt-Oberbürgermeister Josef Krings. Aber haben sie Recht?

Einerseits ist die Katastrophe selbst nicht das Werk des Oberbürgermeisters. Wahrscheinlich hätte er sie nicht einmal verhindern können. Und ich halte es für unbestreitbar, dass er insgesamt viel für Duisburg getan hat: Bis zur Loveparade war seine Bilanz gut. Andererseits hätte auch ich mir nach der Katastrophe einen Oberbürgermeister gewünscht, der die richtigen Worte findet und unangemessene vermeidet – und das ist Adolf Sauerland seinerzeit nicht gelungen.

Es ist deswegen trotz meiner CDU-Mitgliedschaft gut möglich, dass ich bei einer regulären Oberbürgermeisterwahl nicht Adolf Sauerland wähle, weil ich finde, dass ein anderer Kandidat besser für das Amt geeignet ist. Aber bei der Abwahl am 12. Februar gibt es ja keinen anderen Kandidaten. Eine OB-Abwahl am 12. Februar würde nicht bedeuten, dass Adolf Sauerland schlechter geeignet ist als ein anderer Kandidat. Sie würde bedeuten, dass er schlechter geeignet ist als jeder andere vorstellbare Kandidat – und wenn es Horst Schlämmer wäre.

Eine solche Abstimmung ist ein Scherbengericht. Gerecht ist sie jedenfalls nicht.

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Kirche und Staat: Besser trennen?

Harald Stollmeier am 15. Januar 2012

KOMMENTAR

Vor wenigen Wochen legte Kardinal Meisner dem Bundespräsidenten nahe zurückzutreten. Vor wenigen Tagen erklärte Bundestagspräsident Lammert, der derzeitige Papst stehe einer notwendigen Kirchenreform im Wege. Kein Zweifel: Für beide gilt die Meinungsfreiheit. Beide durften das. Trotzdem finde ich, dass beide Aussagen die Grenze zwischen Kirche und Staat überschreiten.

Nun gut: In der Bundesrepublik Deutschland sind Kirche und Staat nicht sauber getrennt. Auf manchen Gebieten herrscht Partnerschaft, auf anderen Arbeitsteilung. Aber gerade wenn man diese Partnerschaft erhalten möchte, sind alle Beteiligten gut beraten, mit Einmischungen in die Tätigkeit der jeweils anderen Institution sparsam zu sein.

Wenn der Erzbischof von Köln öffentlich, idealerweise in einer Predigt, die deutsche Gesetzgebung zum Schutz ungeborener Kinder als ungenügend kritisiert, dann tut er das nicht als Privatperson, sondern als Repräsentant der Kirche und Beauftragter Gottes. Und dann ist diese öffentliche Kritik sowohl inhaltlich als auch formal seine Aufgabe, für deren Wahrnehmung ich ihm als katholischer Christ dankbar bin.

Wenn der Bundestagspräsident Papst Benedikt XVI. im Bundestag mit der Anrede „Heiliger Vater“ begrüßt, dann tut er das nicht als Privatperson, sondern als Repräsentant des Deutschen Bundestages und Beauftragter des deutschen Volkes. Und als Bürger bin ich ihm dankbar für diese Dokumentation guten Benehmens stellvertretend für uns alle .

Wenn der Erzbischof von Köln öffentlich über die Eignung von Christian Wulff für das höchste Staatsamt spricht, tut er das als Wähler? Wenn der Bundestagspräsident öffentlich Kirchenreformen fordert, tut er das als Katholik? Können beide überhaupt als Privatpersonen öffentlich auftreten? Ich glaube nicht. Und deshalb sollten sie bei allem, was sie öffentlich tun, das Ende bedenken. Und beide können weder einen Staat wollen, dem die Kirche das Oberhaupt vorschreibt, noch eine Kirche, die sich vom Staat sagen lässt, was sie zu predigen hat.

Lasst uns dem Kaiser geben, was des Kaisers ist. Konsequent.

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Euro-Krise deckt ethische Mängel auf

Harald Stollmeier am 19. November 2011

Arbeitskreis Ethik und Soziale Marktwirtschaft tagte in Aachen

Die Euro-Krise ist ohne Würdigung ihrer sittlichen Grundlage weder erklärbar noch heilbar. Darin waren sich die Mitglieder des von der ASM geförderten wissenschaftlichen Arbeitskreises Ethik und Soziale Marktwirtschaft (ESMA) bei ihrer Jahrestagung in Aachen einig. Die rund 20 deutschen und österreichischen Wissenschaftler und Praktiker aus verschiedenen Fakultäten diskutierten die aktuellen Entwicklungen vor dem Hintergrund von Texten der Deutschen Bischofskonferenz, Joachim Starbattys und Friedrich Beutters. Auch die publizistischen Klagen von Charles Moore („Hat die Linke doch recht?“) und Constantin Seibt fanden Gehör – Zustimmung allerdings nicht.

Denn nach Ansicht des ESMA-Kreises beweist die Aufeinanderfolge von Bankenkrise, Schuldenkrise und Währungskrise gerade nicht das Scheitern der Sozialen Marktwirtschaft: Denn deren Regeln sind im Vorfeld der Krise missachtet worden.

Bei der Diskussion der Euro-Krise diagnostizierten die Gesprächsteilnehmer verschiedene Facetten eines dramatischen Vertrauensverlustes, der seine Wurzeln in Konstruktionsmängeln der gemeinsamen Währung hat. So gibt beispielsweise nicht etwa die Europäische Zentralbank den Euro aus; das tun vielmehr die einzelnen Partnerländer, ohne dass die Zentralbank sie daran hindern könnte. Schwankende Auslegungen von Verträgen wie bei der „No bail out“ Klausel des Lissabon-Vertrages und allzu intransparente Legitimationen von gemeinsamen Maßnahmen bewirken ein Übriges.

Die Gesprächsteilnehmer erkannten als wesentlichen Grund der aktuellen Vertrauenskrise einen kaum durchschaubaren ethischen Konflikt zwischen Einzelmaßnahmen zur Rettung des Ordnungsrahmens einerseits und vertragsrechtlicher Zuverlässigkeit andererseits. Und sie stellten die offene Frage, wer legitimerweise erstens die Notlagen und zweitens die Wirksamkeit der Maßnahmen feststellt.

Der ESMA-Kreis am Mutterhaus der Aachener Franziskanerinnen

Der ESMA-Kreis am Mutterhaus der Aachener Franziskanerinnen

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Evolutionärer Humanismus: ein tragisches Missverständnis?

Harald Stollmeier am 31. Oktober 2011

Offener Brief an den Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon,

als katholischer Akademiker setze ich mich mit meinen bescheidenen Kräften dafür ein, unsere Welt humaner zu machen. Als ich anlässlich Ihrer diesjährigen Auszeichnung von Peter Singer und Paola Cavalieri erstmals auf Sie und die Giordano Bruno Stiftung aufmerksam wurde, war ich neugierig und wohlwollend: Wie könnte man auch als gläubiger Katholik anders als wohlwollend auf den Versuch von Menschen ohne Religion reagieren, „trotzdem“ nicht nur persönlich ein anständiges Leben zu führen, sondern darüber hinaus unsere Welt humaner zu machen?

Ich schreibe bewusst „trotzdem“ in Anführungszeichen, damit deutlich wird, dass ich damit nicht meine, Agnostizismus stünde im Widerspruch zu einer ethisch anspruchsvollen Lebensführung. Aber ich meine, dass Menschen, die ein im moralischen Sinne gutes Leben anstreben, obwohl sie sich davon keinen himmlischen Lohn versprechen, dafür großen Respekt verdienen, wie Ehrenamtliche sozusagen, deren intrinsische Motivation höher sein muss als die von Profis – die werden ja dafür bezahlt …

Unglücklicherweise dauerte es nicht lange, bis ich herausfand, dass auch Sie ein „trotzdem“ verwenden, aber wie es scheint ganz ohne Anführungszeichen. Bitte widerlegen Sie mich, wenn ich im Unrecht bin, aber für mich ist eine der Kernaussagen Ihres Buches Manifest des evolutionären Humanismus, dass religiöse Menschen, vor allem katholische Christen, allenfalls trotz ihrer Religion ein anständiges Leben führen können, und Priester, Bischöfe oder gar Päpste überhaupt nicht.

Ich bin überzeugt, dass Sie sich irren, und ich sehe in diesem Irrtum ein tragisches Missverständnis, denn wer eine humanere Welt anstrebt, sollte dabei nicht ausgerechnet die Menschen bekämpfen, die dasselbe wollen.

Zugegeben: Sie sehen diesen Widerspruch nicht, weil Sie sich darauf festgelegt haben, dass die religiösen Menschen im Allgemeinen und die katholischen Christen im Besonderen einer humaneren Welt schlichtweg im Wege stünden.

Sie behaupten, Religion sei vernunftwidrig, weil sie ihre Begründung und ihre Legitimation letztlich außerhalb dieser Welt finde. Sie behaupten zudem, die Bibel selbst beweise, dass Judentum und Christentum in ihrem Kern grausam, tückisch, rassistisch seien, und für alle Fälle erklären Sie noch unter Berufung auf Karlheinz Deschner, man könne die Kirchengeschichte NUR als Kriminalgeschichte lesen.

Fangen wir beim dritten Vorwurf an: Er widerlegt sich durch seine Beschränkung auf das „nur“ beinahe von selbst. Gar so simpel ist nichts auf dieser Welt, nichts Menschliches jedenfalls. Und wie kann man das Christentum in Bausch und Bogen verurteilen, ohne das Handeln von Menschen wie Franz von Assisi, Bartolomé de Las Casas oder Mutter Theresa auch nur zu erwähnen?

Dabei ist es wahr, dass durch Christen und unter Berufung auf das Christentum entsetzliche Verbrechen verübt wurden. Wollen Sie aber für diese Verbrechen das Christentum oder gar Christus verurteilen, dann müssen Sie ein wenig genauer hinschauen.

Sie können sich dabei auf das Werk eines katholischen Historikers und Priesters stützen: Arnold Angenendt sichtet in seinem meines Erachtens epochalen Buch Toleranz und Gewalt die Sünden der Christen und ihrer Kirche(n) ebenso gründlich wie kritisch, und im Gegensatz zu Deschner in dem Bemühen, seinen Forschungsgegenständen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Dabei tritt unter anderem zutage, dass Gewaltanwendung im Namen Christi in einer Welt auftrat, der Gewaltanwendung vertraut war: Genaugenommen sind Ereignisse wie die Hinrichtung der sächsischen Gefangenen in Verden an der Aller oder das Massaker bei der Eroberung Jerusalems im ersten Kreuzzug vor dem Hintergrund dessen, was damals außerdem vorgekommen ist, keineswegs Ausnahmeerscheinungen. Entsetzlich, erschütternd und himmelschreiend sind sie vor allem, wenn man den Maßstab der Botschaft Christi an sie anlegt. Und genau das haben Christen jeweils zeitnah getan.

Es ist nicht gerecht, wenn man jedes von Christen verübte Verbrechen auf ihr Christentum zurückführt, nicht einmal dann, wenn die Täter sozusagen im Hauptberuf Christen waren. Die meist unausgesprochen damit verbundene Unterstellung lautet: Wären diese Menschen keine Christen gewesen, dann hätten sie sich humaner verhalten. Man braucht nicht einmal besonders belesen zu sein, um zu erkennen: Es ist eher umgekehrt. Menschen haben unabhängig von ihrer Religion das Zeug zu solchen Grausamkeiten, und es spricht viel dafür, dass der Einfluss des Christentums meistens mäßigend, ja zivilisierend gewesen ist. Ob er mäßigend genug war, ob die Christen ihren eigenen Maßstäben in der Regel gerecht geworden sind, das ist eine andere Frage, die Angenendt differenziert und ohne Selbstgerechtigkeit beantwortet.

Wollen wir für einen Augenblick Ihre strengen Maßstäbe an die Aufklärung und ihre Protagonisten in der Französischen Revolution anlegen? Wollen wir neben den insgesamt 97 zwischen 1540 und 1800 wegen direkter Glaubensvergehen von der römischen Inquisition (Angenendt S. 285) und den insgesamt ungefähr 6 000 von der spanischen Inquisition (Angenendt S. 283) zum Tode verurteilten Menschen für einen Augenblick an die 50 000 Menschen denken, die allein von 1792 bis 1794 in Frankreich hingerichtet wurden, oder an die über 100 000 Menschen, die während dieser Zeit den Massakern der Revolutionskommissare zum Opfer fielen (Angenendt S. 69)? Es ist ja nicht so,  dass die Aufklärung des 18. Jahrhunderts in Ihrer Weltanschauung eine Nebenrolle spielte. Die historische Gründlichkeit müsste Ihnen eigentlich gebieten, die Nebenwirkungen der Aufklärung wenigstens beiläufig zu erwähnen.

Dabei meine ich nicht etwa, dass diese Grausamkeiten eine notwendige Folge der Aufklärung gewesen wären; auch in diesen Fällen spricht viel dafür, dass Menschen einfach das Zeug dazu haben. Allerdings wird man wohl sagen dürfen, dass den Revolutionskommissaren vielleicht ein mäßigender Einfluss gefehlt hat.

Sie dagegen, sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon, halten die Bibel selbst für verbrecherisch, und Sie zitieren als Beleg die durch Gott angeordneten ethnischen Säuberungen des Alten Testaments und die Aussagen Christi zum Jüngsten Gericht im Neuen Testament. Christus unterstellen Sie gar ein „jenseitiges Auschwitz“ mit „himmlischer Rampe“ (Manifest S. 51), was unabhängig von der Frage des guten Geschmacks zumindest eine verkürzte Darstellung ist.

Dabei ist nicht einmal Ihre Kritik am Alten Testament gerecht; vor ihrem historischen Hintergrund erscheinen die von Ihnen kritisierten Passagen als mehr oder weniger zeitgemäß; das schließt die Akzeptanz der antiken Sklaverei ein. Sie werden einwenden, dass diese Eroberungsaufträge in Ihren Augen deshalb so besonders verwerflich sind, weil sie ja als direkter Befehl des allmächtigen Gottes gelten. Diese wörtliche Auslegung des Alten Testaments ist unter Christen heute allerdings selten geworden, und aus katholischer Sicht ist sie gar Häresie.

Ein wenig anders sieht es mit dem Neuen Testament aus, denn es überliefert ja in großer Zahl Aussagen von Jesus Christus, dessen göttliche Vollmacht im Mittelpunkt des christlichen Glaubens steht. Das heißt: Wörtliche Aussagen von Jesus Christus haben in der Tat hohes Gewicht (womit ich der historisch-kritischen Analyse im Einzelfall nicht vorgreifen will).

Wenn Sie aber vor diesem Hintergrund Anstoß nehmen an der Ankündigung des Jüngsten Gerichts, müssen Sie zweierlei berücksichtigen. Erstens sind das die Gebote, deren Einhaltung Christus zur Voraussetzung für die Erlösung des Einzelnen erklärt. Im zehnten Kapitel des Lukasevangeliums finden Sie diese Gebote auf das Wesentliche verdichtet: „Du sollst den Herrn, Deinen Gott, lieben mit ganzen Herzen und ganzer Seele, mit all deiner Kraft und all deinen Gedanken und: Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst.“

Die naheliegende Frage, wer denn dieser Nächste sei, beantwortet Christus direkt anschließend mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter, das meines Erachtens zur Allgemeinbildung gehört.

Zweitens sollten Sie Ihre kategorische Ablehnung der Vorstellung von einem Jüngsten Gericht selbst überdenken. Diese Vorstellung ist die logische Konsequenz des Glaubens an einen gerechten Gott. Und wenn es auch wahr ist, dass man Menschen mit dem Jüngsten Gericht einschüchtern kann, so ist es doch auch wahr, dass es während des größten Teils der menschlichen Geschichte und noch heute auf dem größten Teil der Erde nicht die Armen und Unterdrückten sondern die Reichen und Mächtigen sind, deren Verhalten mit dieser Einschüchterung gemäßigt wurde und wird – nicht die Unterdrückten fürchten das Jüngste Gericht!

Ihr gewichtigstes Argument gegen Religion lautet: Sie ist vernunftwidrig, unwissenschaftlich, unwahr. Die Vernunftwidrigkeit ergibt sich für Sie aus der Berufung auf eine göttliche Offenbarung. Damit haben Sie insofern Recht, als die Tatsache der Offenbarung nicht falsifizierbar ist und sich einer vernünftigen Diskussion weitgehend entzieht. Sie ist wahr oder falsch, aber sie ist nicht überprüfbar.

Anders steht es mit den Inhalten der Offenbarung: Diese können sehr wohl auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität überprüft werden. Und wenn ein Christ die Gleichwertigkeit aller Menschen mit der biblisch überlieferten Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet, so spricht das keineswegs gegen die Gleichwertigkeit.

Sieht man also von der fehlenden Falsifizierbarkeit ihrer Legitimation ab, ist Religion keineswegs von vornherein vernunftwidrig. In der Argumentation selbst sind katholische Philosophen ebenso überprüfbar wie atheistische, und sie bestehen die Prüfung bemerkenswert oft; die Berufung auf Gott als Deus ex Machina ist in der katholischen Moraltheologie beinahe ebenso verpönt wie in der Astronomie.

Vielleicht sollten Sie sich die aktuellen katholischen Vorstellungen zum Naturrecht noch einmal ansehen, bevor Sie das ganze Konstrukt über Bord werfen. Die Vorstellung, dass ethische Maßstäbe unabhängig von staatlicher Festlegung sind, teilt nicht nur Papst Benedikt XVI.,  sondern auch der religiös unverdächtige Peter Singer.

Papst Benedikt XVI. gehört übrigens nicht erst seit seinem bemerkenswerten Vortrag vor dem Deutschen Bundestag zu den zahlreichen aktenkundigen katholischen Theologen, die regelmäßig in dem von mir skizzierten Sinne vernünftig argumentieren; Sie, sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon, wissen natürlich selbst, wie viele das sind.

Diesem Problem begegnen Sie im Nachwort zu Ihrem Manifest mit einem Kunstgriff, für den Sie von Sir Karl Popper jedenfalls keinen Beifall erwarten können: Wenn ein dezidierter Christ Gutes tut oder auch nur vernünftig bzw. maßvoll argumentiert, dann ist er für Sie eben kein richtiger Christ. In Ihrem Humanismus bestimmen Sie, wer Christ ist.

Wissen Sie denn nicht, dass die Anerkennung der neodarwinistischen Evolutionstheorie als Stand der Wissenschaft für gläubige Katholiken absolut akzeptabel ist?  Der katholische Priester und Philosoph Martin Rhonheimer (noch dazu Mitglied des Opus Dei) hat im Februar 2006 in einem sehr höflichen (und mit dessen Einverständnis veröffentlichten) Brief den Erzbischof von Wien darüber aufgeklärt, nachdem dieser die Evolutionstheorie im Vorjahr scharf kritisiert hatte. Die Lektüre dieses Textes von Rhonheimer lohnt sich übrigens auch wegen seiner Bemerkungen zu möglichen Gottesbeweisen.

Denn auch wenn Religion zumindest in sich keineswegs notwendigerweise vernunftwidrig ist, so bleibt doch die Frage, ob sie in ihren Kernaussagen wahr ist, ein Stachel im Fleisch. Ich kann verstehen, dass Sie die möglichen Belege dafür, dass es vielleicht aber wahr ist (vgl. Martin Buber, Die Erzählungen der Chassidim, Zürich 1949, S. 363 f.), nicht näher untersuchen; diese Aufgabe haben Sie sich ja nicht gestellt.

Allerdings hat Ihr Hauptargument dagegen, dass es wahr sein könnte, eine bedauerliche Schwäche. Ihre Behauptung, der Mensch sei allein aus Zufall entstanden, gibt ja nicht einmal die Kernaussagen der Evolutionstheorie zutreffend wieder – diese erkennt das Zusammenwirken des Zufalls mit der Notwendigkeit in Form der Erfordernisse der Umwelt.

Sie betonen nicht ohne Stolz, dass die weitaus meisten herausragenden Physiker vor allem in den religiösen USA Agnostiker sind. Wissen Sie denn nicht, dass ein nennenswerter Teil dieser religiös unverdächtigen Physiker allen Ernstes über das “anthropische Prinzip” diskutiert? Diese Diskussion eignet sich zumindest als Warnung vor voreiligen Schlüssen; die Wahrscheinlichkeit, dass es keinen Gott gibt, ist geringer, als Sie schreiben.

Aber selbst wenn Sie mit Ihrer Einschätzung Recht hätten, wäre ich noch immer der Meinung, dass Ihre im Manifest gleich zweimal vorgetragene Einschätzung, religiöse Menschen dürften im Grunde kein Wahlrecht haben (vgl. Manifest S. 48f., S. 118f.), mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit über das Ziel hinausschießt.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass Ihre in vieler Hinsicht berechtigte Kritik am Islam das wesentliche Problem unberührt lässt, nämlich die in der islamischen Welt weithin anerkannte Lehre, der Koran sei direkt Gottes Wort. Diese Lehre steht einer historisch-kritischen Neuauslegung des Korans weit mehr im Weg als jeder noch so bedenkliche Inhalt. Und sogar unter diesen Bedingungen finden sich gläubige Muslime, die wie der Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmer Muhammad Yunus oder der Arzt und Katastrophenhelfer Dr. Abdelmoula Kangoum spürbare Beiträge zu einer humaneren Welt leisten.

Eine humanere Welt: Sie könnte das gemeinsame Ziel aller Menschen guten Willens sein. Um dieses Zieles willen bitte ich Sie: Beenden Sie Ihren Kreuzzug gegen die Religionen und laden Sie stattdessen alle Menschen guten Willens zur Zusammenarbeit ein. Ich verspreche Ihnen: Menschen guten Willens finden Sie überall.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Harald Stollmeier

PS: Als sehr nützliche Lektüre zur Klärung der Begriffe und Kategorien bei der Kirchenkritik empfehle ich den Aufsatz “Die Papstgegner. Wo sie Recht haben. Und wo nicht.” des katholischen Philosophen Dr. Josef Bordat.

Literatur

Schmidt-Salomon, Michael, Manifest des evolutionären Humanismus, 2. Auflage, Aschaffenburg 2006

Die Bibel. Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung, Stuttgart 1980

Angenendt, Arnold, Toleranz und Gewalt, Münster 2007

Buber, Martin, Die Erzählungen der Chassidim, Zürich 1949

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Damnatio Memoriae

Harald Stollmeier am 24. Juli 2011

Norwegen gedenkt seiner Toten. Die Massenmedien der westlichen Welt, und vielleicht nicht nur diese, diskutieren die Motive des Mörders und die mögliche Mitverantwortung der Gruppen und Überzeugungen, auf die sich dieser beruft. Mir wird dabei schlecht.

Denn wer wehrlose Menschen ermordet, ist in erster Linie ein Feigling. Keine Überzeugung kann solche Taten im Geringsten rechtfertigen, auch die richtigste nicht. Und kein feiger Mörder verdient es, dass sein Name und sein Foto um die Welt gehen.

Ich habe den Namen des Mörders gelesen. Schreiben werde ich ihn nicht. Nie.

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Gegen maßlose Gewalt hilft nur maßvolle Gewalt

Harald Stollmeier am 1. Juli 2011

Buchbesprechung: Herbert Pribyl (Hg.),Terrorismus – eine apokalyptische Bedrohung?

Terrorismus kann man nur dann erfolgreich bekämpfen, wenn man dabei nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet. Bevor man ihn mit dem rechten Maß bekämpfen kann, muss man ihn korrekt definieren und richtig verstehen, aus historischer, politikwissenschaftlicher, psychologischer und philosophischer Sicht. Außerdem muss man die eigenen Werte richtig verstehen, und die Grenzen, die diese dem eigenen Handeln auferlegen.

Es muss eine der interessantesten akademischen Tagungen des Jahrzehnts gewesen sein, als sich zu diesem Zweck im März 2009 vierzehn Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen aus Deutschland, Österreich und Ungarn unter der Leitung von Prof. DDr. Herbert Pribyl an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz versammelten, unter ihnen mit  Peter Gridling vom Österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auch ein ausgewiesener Praktiker.

Entsprechend lesenswert ist das seit 2010 in Buchform vorliegende Ergebnis dieser Tagung, obwohl über eine befriedigende Definition von Terrorismus offenbar kein Einvernehmen erzielt worden ist. Am genauesten scheint es Manfred Spieker zu treffen, der unter Berufung auf Herfried Münkler den Terrorismus als eine Kommunikationsstrategie auffasst, die ohne Massenmedien keine Erfolgsaussicht hätte (S. 123f.).

Wie schon das Titelbild nahelegt, werden die Anschläge vom 11. September 2001 als Zäsur diskutiert. Herbert Pribyl (S. 163f.) setzt die Zäsur früher, nämlich mit dem Ende des Kalten Krieges an und beobachtet seit 1990 erstens zunehmende Angriffe auf Unschuldige und zweitens das Streben nach hohen Opferzahlen.

Terrorismus ist heute ein fast ausschließlich islamistisches Phänomen. Das ist zwar auch eine Folge des Imperialismus und des Nahostkonflikts. Ein pauschaler Argwohn gegen alle monotheistischen Religionen im Sinne von Jan Assmanns „mosaischer Unterscheidung“  ist bei näherem Hinsehen (Jakob Mitterhöfer, S. 87-100) ebensowenig angebracht wie ein Freispruch für den Islam.

Der Erlanger Islamwissenschaftler Jörn Thielmann (S. 101-120) legt überzeugend dar, dass sowohl der dramatische Unterschied zwischen dem Islam und den übrigen monotheistischen Religionen als auch das Problem mit islamistisch begründeter Gewalt nicht im Inhaltlichen liegen. Nicht was im Koran steht ist das Problem, sondern die in der islamischen Welt vorherrschende Anschauung, der Koran sei direkt und unmittelbar Gottes Wort. Diese Anschauung verhindert die historisch-kritisch gebotene Einordnung der blutrünstigsten Koranpassagen in einen längst überwundenen Zusammenhang und damit ihre Widerlegung als Rechtfertigung terroristischer Gewalt (S. 107f.).

Terrorismus ist ein schweres Übel; man darf ihn mit Gewalt bekämpfen, vielleicht sogar einen Krieg gegen den Terrorismus führen. Dennoch warnen mehrere der Autoren eindringlich vor einer Überschätzung der Möglichkeiten dieses Krieges (Stefan Lakonig, S. 256f.) und vor einer Unterschätzung der Kosten und Folgen (Bernhard Adamec, S. 263-277).

Herbert Pribyl (S. 163-176) und, noch schärfer, Josef Spindelböck (S. 177-197) fordern die Anwendung strenger sittlicher Kriterien im Kampf gegen Terrorismus und Terroristen, insbesondere der Lehre vom „gerechten Krieg“, schließlich vor allem rechtsstaatliches Vorgehen und internationale Zusammenarbeit. Josef Spindelböcks Schlusswort zu seinem eigenen Aufsatz hätte sich gut als Schlusswort für das gesamte Buch geeignet: „Nur ein Tätigwerden im Namen des staatlichen und weltweiten Gemeinwohls ist bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gerechtfertigt, nicht aber die Durchsetzung eigener Interessen und Machtansprüche.“

Das Buch Terrorismus – eine apokalyptische Bedrohung ist 2010 im Be&Be-Verlag, Heiligenkreuz erschienen und u. a. im Online-Klostershop zum Preis von 15,90 Euro erhältlich.

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Darfur – helfen verboten?

Harald Stollmeier am 14. Juni 2011

Während sich die Augen der Weltöffentlichkeit auf die arabischen Länder der Mittelmeerküste richten, nimmt die Katastrophe im westsudanesischen Darfur ihren Lauf. Schon seit acht Jahren führen dort arabische Reitermilizen („Janjaweed“ = Teufel zu Pferde) einen Stellvertreterkrieg gegen die sesshaften schwarzafrikanischen Fur, Masalit und Zaghawa, zunehmend mit Hubschraubern und anderer hochtechnischer Ausrüstung, die sie von der islamistischen Regierung in Khartum erhalten. Die Zahl der Todesopfer wird auf 200 000 bis 400 000 geschätzt, wobei ein großer Teil davon nicht durch direkte Kampfeinwirkung sondern durch Hunger und Seuchen umgekommen ist.

Was in Darfur geschieht, hat viel Ähnlichkeit mit den ethnischen Säuberungen in Bosnien-Herzegowina und später im Kosovo. Die Beweise für die entscheidende Rolle der Regierung in Khartum reichten dem Internationalen Strafgerichtshof aus, um am 12. Juli 2010 wegen Völkermords einen internationalen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Umar Hasan Ahmad al-Baschir auszustellen. Zur Verhaftung al-Baschirs ist es allerdings noch nicht gekommen; eine Polizei hat der Internationale Strafgerichtshof ja nicht.

Aber zu Reaktionen der sudanesischen Regierung ist es gekommen: Sie hat die meisten ausländischen Hilfsorganisationen ausgewiesen und macht den wenigen verbliebenen die Arbeit so schwer wie möglich. Nach einer kurzen Unterbrechung wegen Friedensverhandlungen zwischen den Fur-Milizen und der sudanesischen Regierung haben die Janjaweed im Frühjahr 2011 ihre Angriffe wieder aufgenommen.

Die humanitäre Lage ist bedrückend. „In Zalingei, der Hauptstadt der Fur“, berichtet Dr. Abdelmoula Kangoum vom Deutsch-Afrikanischen Ärzteverein in der Bundesrepublik Deutschland, „ist die Einwohnerzahl durch Flüchtlinge von 60 000 auf fast 890 000 angestiegen. In der ganzen Stadt gibt es vier Ärzte, nur einer davon ist ein Facharzt. Die Hygieneprobleme sind dramatisch.“

Der Deutsch-Afrikanische Ärzteverein in der Bundesrepublik Deutschland (2010 mit dem Duisburger Integrationspreis ausgezeichnet)  und der Afrikanische Ärzteverein in Skandinavien wollen dieser Situation mit einem straff konzipierten Hilfsprojekt begegnen. Sie planen den Bau von Latrinen, den Bau von Brunnen, ein umfassendes Impfprogramm mit Schulung von Impfhelfern und die gezielte Bekämpfung und Prävention von Durchfallerkrankungen.

Das Projekt ist auf 18 Monate angelegt. Während dieser Zeit wollen je drei Ärzte für je drei Monate unentgeltlich vor Ort arbeiten; die meisten von ihnen stammen aus der Region und sind mit deren Sprache und Kultur vertraut. Ziel des Projekts ist nachhaltige Hilfe vor allem durch Ausbildung und Aufklärung örtlicher Helfer.

Warum hoffen die Deutsch-Afrikanischen Ärzte, in Darfur helfen zu dürfen, während die meisten, wenn nicht alle anderen Organisationen die Region verlassen müssen?

„Die Regierung in Khartum hat uns signalisiert“, berichtet Dr. Kangoum, „dass wir in Darfur helfen dürfen, vielleicht weil sie weniger Sorge hat, wir könnten durch westliche Regierungen instrumentalisiert werden. Es ist sogar für die sudanesische Regierung offensichtlich, dass wir keine ‚christlich-zionistischen Agenten‘ sind. Eine Rolle spielen vielleicht auch die Friedensverhandlungen, die in Quatar zwischen der sudanesischen Regierung und den darfurischen Rebellen begonnen haben.“

Das Hilfsprojekt der Afrikanischen Ärzte wird von verschiedenen Förderern mit Sachspenden unterstützt; die Ärzte selbst arbeiten gratis. Deshalb belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf nicht mehr als 352 000 Euro, in denen Kosten für Arzneimittel, Flüge und ein Geländefahrzeug enthalten sind.

„Darfur ist meine Heimat“, sagt Dr. Abdelmoula Kangoum, „und deshalb geht mir das Leid der Betroffenen besonders nah. Es kommt hinzu, dass meine Kollegen und ich dort nützlicher sein können als andere Helfer, weil wir nicht als Fremde kommen. Vor allem aber sind wir jetzt wegen der politischen Lage die einzigen, die helfen dürfen. Wenn wir nicht helfen, sind die Menschen in Darfur allein.“

Das Spendenkonto des Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins in der Bundesrepublik Deutschland e. V. ist:

Kontonummer: 4613907
bei der

Commerzbank AG Duisburg
Bankleitzahl: 350 400 38

(Gemeinnützigkeit anerkannt vom Finanzamt Duisburg – Süd, Landfermannstrasse 25, 47051 Duisburg - Steuernummer 109/5842/0523)

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Elfjährige vergewaltigt: Zwei Jahre auf Bewährung

Harald Stollmeier am 27. Mai 2011

Große Empörung hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 24. Mai ausgelöst: Ein 26-jähriger Mann mit Migrationshintergrund erhielt für die fünf  Jahre zurückliegende Vergewaltigung eines damals elfjährigen Mädchens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Eltern wurden wegen Anstiftung ebenfalls zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Die Eltern des jungen Mannes (allerdings ohne sein Einverständnis) und ein Großonkel des Mädchens (allerdings ohne Wissen der Mutter und ohne Einverständnis des Mädchens) hatten in Anlehnung an heimische Bräuche eine „einvernehmliche Entführung“ arrangiert. Dabei kann die Ehe auch ohne Einverständnis der Brauteltern zustande kommen, wenn der Beischlaf vollzogen wurde. Der junge Mann respektierte zunächst die Weigerung des Mädchens, ließ sich dann aber von seinen Eltern zur Vergewaltigung drängen.

Der Strafrahmen für den Missbrauch bzw. die Vergewaltigung von Kindern im Strafgesetzbuch (§§ 176, 176a und 177) reicht von sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe; bei bis zu zwei Jahren kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint das Urteil des Landgerichts Osnabrück überraschend milde. Äußerst nachdenklich stimmt insbesondere der Eindruck, der kulturelle Hintergrund der Angeklagten habe strafmildernd gewirkt. Steht Kindern mit Migrationshintergrund weniger Schutz vor sexuellen Übergriffen zu als einheimischen?

„Der kulturelle Hintergrund hat keine Rolle beim Strafmaß gespielt“, wendet Landgerichtspressesprecher Holger Janssen im Gespräch mit Moralblog ein, „diese Tat war ein schweres Unrecht. Auch die Verteidigung hat klar bekannt, dass die Tat durch nichts, auch nicht durch den kulturellen Hintergrund zu rechtfertigen sei. In erheblichem Umfang strafmildernd wirkt dagegen regelmäßig ein volles Geständnis der Angeklagten, das in diesem Fall dem minderjährigen Opfer viel zusätzliches Leid erspart.” 

Die Aussetzung der Strafe auf Bewährung ist bei einem Strafmaß bis zu zwei Jahren und bei erstmaliger Straffälligkeit üblich; insofern ist zwar nicht formal, wohl aber indirekt die Bewährung bereits bei der Bemessung des Strafmaßes ermöglicht worden. Für Holger Janssen „ist bei einer sachlichen Diskussion über den Strafrahmen auch zu berücksichtigen, dass das ausgeurteilte Strafmaß genau der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung entspricht.“

 

→ KOMMENTAR der Moralblog-Redaktion:

Nicht nur als Eltern finden wir die Vorstellung unerträglich, dass der Vergewaltiger eines elfjährigen Mädchens das Gericht, wenn auch auf Bewährung, als freier Mann verlassen kann. Dabei ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück für sich betrachtet kein Skandal, erstens, weil das Gericht keine kulturellen Zugeständnisse gemacht hat, und zweitens, weil das Urteil nicht besonders aus dem Rahmen fällt.

Der Skandal liegt nicht in der möglichen Unrechtmäßigkeit des Urteils. Der Skandal liegt in seiner Rechtmäßigkeit. Das Gericht kann nichts dafür. Auch nicht dafür, dass drei “Hartz IV-Empfänger” erstens nicht zu einer Geldbuße verurteilt werden können, weil ja nichts bei ihnen zu holen ist, und zweitens nicht zu sozialen Einsätzen, weil sie ja dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden.

Aber der Gesetzgeber kann etwas dafür. Und er sollte sich wieder darauf besinnen, dass der Staat sein Gewaltmonopol zu dem Zweck hat, seine Bürger zu schützen.

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