Archiv für die Kategorie 'Gerechtigkeit'

Darfur – helfen verboten?

Harald Stollmeier am 14. Juni 2011

Während sich die Augen der Weltöffentlichkeit auf die arabischen Länder der Mittelmeerküste richten, nimmt die Katastrophe im westsudanesischen Darfur ihren Lauf. Schon seit acht Jahren führen dort arabische Reitermilizen („Janjaweed“ = Teufel zu Pferde) einen Stellvertreterkrieg gegen die sesshaften schwarzafrikanischen Fur, Masalit und Zaghawa, zunehmend mit Hubschraubern und anderer hochtechnischer Ausrüstung, die sie von der islamistischen Regierung in Khartum erhalten. Die Zahl der Todesopfer wird auf 200 000 bis 400 000 geschätzt, wobei ein großer Teil davon nicht durch direkte Kampfeinwirkung sondern durch Hunger und Seuchen umgekommen ist.

Was in Darfur geschieht, hat viel Ähnlichkeit mit den ethnischen Säuberungen in Bosnien-Herzegowina und später im Kosovo. Die Beweise für die entscheidende Rolle der Regierung in Khartum reichten dem Internationalen Strafgerichtshof aus, um am 12. Juli 2010 wegen Völkermords einen internationalen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Umar Hasan Ahmad al-Baschir auszustellen. Zur Verhaftung al-Baschirs ist es allerdings noch nicht gekommen; eine Polizei hat der Internationale Strafgerichtshof ja nicht.

Aber zu Reaktionen der sudanesischen Regierung ist es gekommen: Sie hat die meisten ausländischen Hilfsorganisationen ausgewiesen und macht den wenigen verbliebenen die Arbeit so schwer wie möglich. Nach einer kurzen Unterbrechung wegen Friedensverhandlungen zwischen den Fur-Milizen und der sudanesischen Regierung haben die Janjaweed im Frühjahr 2011 ihre Angriffe wieder aufgenommen.

Die humanitäre Lage ist bedrückend. „In Zalingei, der Hauptstadt der Fur“, berichtet Dr. Abdelmoula Kangoum vom Deutsch-Afrikanischen Ärzteverein in der Bundesrepublik Deutschland, „ist die Einwohnerzahl durch Flüchtlinge von 60 000 auf fast 890 000 angestiegen. In der ganzen Stadt gibt es vier Ärzte, nur einer davon ist ein Facharzt. Die Hygieneprobleme sind dramatisch.“

Der Deutsch-Afrikanische Ärzteverein in der Bundesrepublik Deutschland (2010 mit dem Duisburger Integrationspreis ausgezeichnet)  und der Afrikanische Ärzteverein in Skandinavien wollen dieser Situation mit einem straff konzipierten Hilfsprojekt begegnen. Sie planen den Bau von Latrinen, den Bau von Brunnen, ein umfassendes Impfprogramm mit Schulung von Impfhelfern und die gezielte Bekämpfung und Prävention von Durchfallerkrankungen.

Das Projekt ist auf 18 Monate angelegt. Während dieser Zeit wollen je drei Ärzte für je drei Monate unentgeltlich vor Ort arbeiten; die meisten von ihnen stammen aus der Region und sind mit deren Sprache und Kultur vertraut. Ziel des Projekts ist nachhaltige Hilfe vor allem durch Ausbildung und Aufklärung örtlicher Helfer.

Warum hoffen die Deutsch-Afrikanischen Ärzte, in Darfur helfen zu dürfen, während die meisten, wenn nicht alle anderen Organisationen die Region verlassen müssen?

„Die Regierung in Khartum hat uns signalisiert“, berichtet Dr. Kangoum, „dass wir in Darfur helfen dürfen, vielleicht weil sie weniger Sorge hat, wir könnten durch westliche Regierungen instrumentalisiert werden. Es ist sogar für die sudanesische Regierung offensichtlich, dass wir keine ‚christlich-zionistischen Agenten‘ sind. Eine Rolle spielen vielleicht auch die Friedensverhandlungen, die in Quatar zwischen der sudanesischen Regierung und den darfurischen Rebellen begonnen haben.“

Das Hilfsprojekt der Afrikanischen Ärzte wird von verschiedenen Förderern mit Sachspenden unterstützt; die Ärzte selbst arbeiten gratis. Deshalb belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf nicht mehr als 352 000 Euro, in denen Kosten für Arzneimittel, Flüge und ein Geländefahrzeug enthalten sind.

„Darfur ist meine Heimat“, sagt Dr. Abdelmoula Kangoum, „und deshalb geht mir das Leid der Betroffenen besonders nah. Es kommt hinzu, dass meine Kollegen und ich dort nützlicher sein können als andere Helfer, weil wir nicht als Fremde kommen. Vor allem aber sind wir jetzt wegen der politischen Lage die einzigen, die helfen dürfen. Wenn wir nicht helfen, sind die Menschen in Darfur allein.“

Das Spendenkonto des Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins in der Bundesrepublik Deutschland e. V. ist:

Kontonummer: 4613907
bei der

Commerzbank AG Duisburg
Bankleitzahl: 350 400 38

(Gemeinnützigkeit anerkannt vom Finanzamt Duisburg – Süd, Landfermannstrasse 25, 47051 Duisburg - Steuernummer 109/5842/0523)

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Ethik-Preis für Peter Singer – ein Ausdruck der Meinungsfreiheit

Caroline Stollmeier am 6. Juni 2011

Die Träger des mit 10.000 Euro dotierten Ethikpreises der Giordano-Bruno Stiftung sind der australische Philosoph und Ethiker Prof. Peter Singer sowie die italienische Philosophin Paola Cavalieri. Am 3. Juni 2011 wurde der Preis feierlich in der Deutschen Nationalbibliothek Frankfurt übergeben. Im Vorfeld der Preisverleihung gab es einige Proteste, die sich vor allem gegen Positionen Peter Singers zur Euthanasie richteten; diese standen allerdings in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anlass der Ehrung.

Die wissenschaftsorientierte und religionskritische Giordano-Bruno Stiftung (gbs) ehrte Peter Singer und Paola Cavalieri nicht etwa für ihr Lebenswerk als ethischste Menschen überhaupt, sondern ganz konkret für ihren engagierten Einsatz für die Tierrechte, insbesondere für ihr 1993 initiiertes Great Ape Project.

Das Great Ape Project fordert einige jener Privilegien für Orang-Utans, Gorillas, Bonobos und Schimpansen, die bisher nur für Menschen gelten: das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und ein Verbot der Folter. Da Menschenaffen über ein Bewusstsein verfügen, sich mental in andere Wesen hineinversetzen und in die Zukunft denken können, sollen sie als Personen anerkannt und als Individuen respektiert werden.

Gründer und Vorstandssprecher der gbs Dr. Michael Schmidt-Salomon begründete die Vergabe des Ethikpreises für die Initiatoren des Great Ape Project damit, dass sie dazu betragen könnte den „Speziesismus“ zu überwinden und sie das Prinzip der gleichen Berücksichtigung gleichwertiger Interessen verträten. Außerdem wertete er das Projekt als Türöffner für andere Forderungen der Tierrechtsbewegung und eine Chance das „größenwahnsinnige Weltbild der Menschen at acta zu legen“.

In seiner Laudatio auf die Preisträger stellte Dr. Colin Goldner fest, dass ernsthafte Tierrechtler Tierschützer ablehnen, die „Hund und Katzen streicheln, aber Hühner und Kühe essen“. Man wolle sich Tieren nicht „von oben herab“ zuwenden, nur weil man sie niedlich findet, sondern man fordert Grundrechte für Tiere ein, weil das logisch sei.

Als Grundlage für die Tierrechtsbewegung gilt Singers Buch Animal Liberation, erstmal erschienen 1975. Darin formuliert er die These, dass die Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens nicht ausreicht, um moralische Überlegenheit zu rechtfertigen. Stattdessen beruft er sich auf den Begriff der „Person“, der nicht auf die Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens abzielt, sondern auf Eigenschaften wie Selbstbewusstsein, Selbstkontrolle, Sinn für Zukunft und Vergangenheit, die Fähigkeit, Beziehungen aufzubauen, sich um andere zu kümmern, Kommunikation und Neugier.

Schimpansen und Bonobos sind mit Menschen genetisch näher verwand als mit Gorillas oder Orang-Utans. Singer und andere Wissenschaftler regen an, insbesondere die vier Großen Menschenaffen unter den Personenbegriff zu fassen und leiten daraus ihre Forderungen nach Grundrechten ab.

Der Personenbegriff Singers beinhaltet allerdings einige Tücken. Demzufolge kann nämlich ein Mitglied der Spezies Homo sapiens unter bestimmten Umständen zwar als Mensch, nicht aber als Person gelten und damit unbedingt schützenswert seien. Dies gilt beispielsweise für ungeborene Kinder oder schwerst hirngeschädigte Neugeborene.

Es gibt gute Gründe, diese Positionen Singers zu kritisieren. Keineswegs jedoch ergibt sich aus der Ablehnung bestimmter Positionen Singers zwingend die Ablehnung aller seiner Positionen oder schlichtweg seiner Person. Und überhaupt nicht zu rechtfertigen ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit, die manchen Singer-Kritikern angemessen erscheint.

Noch heute kann man sich „fremdschämen“ für die Auswüchse der Anti-Singer-Proteste in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren, bei denen es regelmäßig gelang, die Veranstaltungen mit Singer zu sprengen – und bei denen die Entgleisungen vom Niederbrüllen bis zu tätlichen Angriffen reichten. In einem Fall wurde die Meinungsfreiheit in Form von Peter Singers gewaltsam heruntergerissener Brille sogar buchstäblich mit Füßen zertreten. Auch der Vorwurf der Nazi-Ideologie ist nicht nur sachlich unberechtigt sondern auch gefühllos einem Mann gegenüber, von dessen vier Großeltern drei in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden.

Bei der Preisverleihung in Frankfurt kam es nicht zu Ausschreitungen – die anwesenden Kritiker verhielten sich zurückhaltend. Ein Teil der öffentlich vorgetragenen Kritik ist darüber hinaus vielleicht Ausdruck eines Missverständnisses.

Denn Singer setzt nicht Behinderte mit Tieren gleich. Er selbst sagt immer wieder ausdrücklich, dass er sich für Grundrechte bestimmter Tiere einsetzt, weil er sie auf moralisch gleicher Stufe mit Menschen sieht: Das ist eine Aufwertung der Tiere, nicht notwendigerweise eine Abwertung der Menschen. Dieser Unterschied ist der Giordano-Bruno-Stiftung wichtig. „Wir wissen“, erklärte Dr. Schmidt-Salomon am vergangenen Freitag wörtlich, „dass der Name Peter Singer in Deutschland immer noch für irrationale Reflexe sorgt. (…) Aber seien Sie versichert, dass wir Peter Singer nicht ehren würden, wenn er tatsächlich gegen Behinderte wäre.“

 

 

Peter Singer bedankt sich für den Ethik-Preis der gbs
(Peter Singer bei der Verleihung des Ethik-Preises der gbs in Frankfurt a.M., 3. Juni 2011, Foto: C. Stollmeier)
 
 
→ Empfehlenswerte Literatur dazu von Peter Singer: „Animal Liberation. Die Befreiung der Tiere“ und „Praktische Ethik. Neuausgabe“

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Elfjährige vergewaltigt: Zwei Jahre auf Bewährung

Harald Stollmeier am 27. Mai 2011

Große Empörung hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 24. Mai ausgelöst: Ein 26-jähriger Mann mit Migrationshintergrund erhielt für die fünf  Jahre zurückliegende Vergewaltigung eines damals elfjährigen Mädchens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Eltern wurden wegen Anstiftung ebenfalls zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Die Eltern des jungen Mannes (allerdings ohne sein Einverständnis) und ein Großonkel des Mädchens (allerdings ohne Wissen der Mutter und ohne Einverständnis des Mädchens) hatten in Anlehnung an heimische Bräuche eine „einvernehmliche Entführung“ arrangiert. Dabei kann die Ehe auch ohne Einverständnis der Brauteltern zustande kommen, wenn der Beischlaf vollzogen wurde. Der junge Mann respektierte zunächst die Weigerung des Mädchens, ließ sich dann aber von seinen Eltern zur Vergewaltigung drängen.

Der Strafrahmen für den Missbrauch bzw. die Vergewaltigung von Kindern im Strafgesetzbuch (§§ 176, 176a und 177) reicht von sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe; bei bis zu zwei Jahren kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint das Urteil des Landgerichts Osnabrück überraschend milde. Äußerst nachdenklich stimmt insbesondere der Eindruck, der kulturelle Hintergrund der Angeklagten habe strafmildernd gewirkt. Steht Kindern mit Migrationshintergrund weniger Schutz vor sexuellen Übergriffen zu als einheimischen?

„Der kulturelle Hintergrund hat keine Rolle beim Strafmaß gespielt“, wendet Landgerichtspressesprecher Holger Janssen im Gespräch mit Moralblog ein, „diese Tat war ein schweres Unrecht. Auch die Verteidigung hat klar bekannt, dass die Tat durch nichts, auch nicht durch den kulturellen Hintergrund zu rechtfertigen sei. In erheblichem Umfang strafmildernd wirkt dagegen regelmäßig ein volles Geständnis der Angeklagten, das in diesem Fall dem minderjährigen Opfer viel zusätzliches Leid erspart.” 

Die Aussetzung der Strafe auf Bewährung ist bei einem Strafmaß bis zu zwei Jahren und bei erstmaliger Straffälligkeit üblich; insofern ist zwar nicht formal, wohl aber indirekt die Bewährung bereits bei der Bemessung des Strafmaßes ermöglicht worden. Für Holger Janssen „ist bei einer sachlichen Diskussion über den Strafrahmen auch zu berücksichtigen, dass das ausgeurteilte Strafmaß genau der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung entspricht.“

 

→ KOMMENTAR der Moralblog-Redaktion:

Nicht nur als Eltern finden wir die Vorstellung unerträglich, dass der Vergewaltiger eines elfjährigen Mädchens das Gericht, wenn auch auf Bewährung, als freier Mann verlassen kann. Dabei ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück für sich betrachtet kein Skandal, erstens, weil das Gericht keine kulturellen Zugeständnisse gemacht hat, und zweitens, weil das Urteil nicht besonders aus dem Rahmen fällt.

Der Skandal liegt nicht in der möglichen Unrechtmäßigkeit des Urteils. Der Skandal liegt in seiner Rechtmäßigkeit. Das Gericht kann nichts dafür. Auch nicht dafür, dass drei “Hartz IV-Empfänger” erstens nicht zu einer Geldbuße verurteilt werden können, weil ja nichts bei ihnen zu holen ist, und zweitens nicht zu sozialen Einsätzen, weil sie ja dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden.

Aber der Gesetzgeber kann etwas dafür. Und er sollte sich wieder darauf besinnen, dass der Staat sein Gewaltmonopol zu dem Zweck hat, seine Bürger zu schützen.

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Zwischen Schwarz und Weiß

Harald Stollmeier am 27. März 2011

KOMMENTAR

zum Bericht Mehr als eine Minderheit

Was macht ein Wertkonservativer mit liberalen Tendenzen bei einer Veranstaltung zum 100. Internationalen Frauentag im Sultan Hochzeitssaal? Am besten Zuhören. Und dann Aufatmen und erkennen: Zwischen multikultureller Blauäugigkeit und der Furcht vor der Machtergreifung entweder einer islamistischen Diktatur oder der Fünften Kolonne Erdogans gibt es noch eine dritte Option: die Wirklichkeit.

Diese Wirklichkeit ist so unvollkommen wie die Lautsprecheranlage im alten Hamborner Bahnhof. Aber wer genauer hinsieht bemerkt:

  • Es gibt immer mehr Erfolgsgeschichten.
  • Beim Internationalen Frauentag war Deutsch Verhandlungssprache: Deutsch haben alle Migranten gemeinsam. Und je mehr sie erkennen, wie viele von ihnen keine Türken sind, desto mehr kommt es auf diese Gemeinsamkeit an.
  • Zwar bringen die Migranten schwerwiegende Integrationshindernisse mit. Aber die Migranten selbst setzen sie auf die Tagesordnung.
  • Äußerlichkeiten können täuschen: Im Sultan Hochzeitssaal lauschten Frauen mittleren Alters mit langen Gewändern und Kopftuch öffentlicher Kritik an Zwangsehen und Mädchenbeschneidung.

Sicher: Auch 2012 wird mir die Duisburger Gleichstellungsbeauftragte nicht einleuchtend erklären können, inwiefern der sofortige Ausstieg aus der Kernenergie die Frauenbefreiung oder die Integration fördert. Aber das dürfte ich mit den meisten der Zuhörer mit Migrationshintergrund gemeinsam haben. Ich gehe 2012 wieder hin.

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Mehr als eine Minderheit

Harald Stollmeier am 27. März 2011

Veranstaltung zum 100. Internationalen Frauentag in Duisburg

„Einhundert Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag 1911 gibt es immer noch viel zu tun“, rief Fatma Hatice Güler, Sprecherin der Initiative 100 Jahre Internationaler Frauentag, „noch immer müssen Frauen in Deutschland mit schlechterem Lohn für gleiche Arbeit und mit schlechteren Aufstiegschancen rechnen. Und weltweit sieht es noch viel schlimmer aus: Gewalt, Beschneidung und Zwangsehen prägen ein bedrückendes Bild.“

Unter dem Motto „Gleichheit und Gerechtigkeit“ fanden sich am 26. März 2010 im Sultan Hochzeitssaal im alten Bahnhof in Duisburg-Hamborn etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter mindestens 30 Kinder, zu einem bunten Fest der Kulturen mit politischem Kern zusammen.

Schirmherrin Doris Freer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Duisburg, rief zu solidarischem Engagement für eine bessere Zukunft auf: „Es hat bedeutende Fortschritte gegeben seit 1911, aber sie mussten alle von den Frauen erkämpft werden, und das ist zum Teil noch gar nicht lange her – noch bis 1977 konnten Männer die Arbeitsverträge ihrer Frauen kündigen.“

Auf dem Podium rief FDP-Ratsfrau Betül Cerrah Frauen mit Migrationshintergrund zu mehr politischer Partizipation auf und bedauerte die Orientierung vieler junger Menschen mit türkischem Hintergrund an der Politik in der Türkei. Sladana Lucic, Koordinatorin des NRW-Mentorenprojekts für junge Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, zog eine detaillierte Bilanz der Arbeits- und Ausbildungssituation. Ihre Botschaft: Einerseits nähert sich die Lage der Migrantinnen der Lage der Deutschen an, andererseits ist noch viel zu tun; unter anderem bedeutet eine spürbar geringere Ausbildungsquote ein entsprechend höheres Arbeitslosigkeitsrisiko.

Dr. med. MBoyo Likafu vom Vorstand des Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins in der Bundesrepublik Deutschland machte auf die oft übersehene aber beträchtliche Minderheit afrikanischer und arabischer Frauen aufmerksam Immerhin 200 000 der insgesamt etwa 500 000 Migranten aus Afrika in Deutschland sind Frauen. Die Situation dieser Afrikanerinnen ist nach dem Bericht von Dr. Likafu doppelt schwierig, weil sie nicht nur aus den üblichen Gründen sondern zusätzlich wegen äußerer Merkmale und wegen ihrer Namen Diskriminierung erfahren. Die Vielfalt der Sprachen und der Migrationsmotive von Flucht bis Studium erschwert dabei die notwendige Solidarisierung. Aber, so Dr. Likafu. „Wir gehören dazu! Wir sind aktiv und engagiert!“

Ein sehr offenes Wort richtete Hiltrud Limpinsel vom Verein „Frauen helfen Frauen“ an die Teilnehmerinnen des Frauentages: „Jede Frau hier im Saal hat schon einmal Gewalt erlebt – Duisburg ist mit zwei meist vollbesetzten Frauenhäusern und über 1 000 Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt im Jahr massiv betroffen. Wenn Sie sehen, dass einer Nachbarin, Freundin oder Verwandten Gewalt widerfährt, dann sehen Sie nicht weg.“

Trotz dieses politischen Kerns war die von Yasemin Yadigaroglu vom Hauptsponsor ESTA  Bildungswerk moderierte Veranstaltung zum 100. Internationalen Frauentag im Sultan Hochzeitssaal im Stil keine politische Kundgebung: Tänze und Musik vom koreanischen Fächertanz bis zum Flamenco, machten einen großen Teil des Programms aus, ein vielfältiger Markt der Möglichkeiten mit Ständen u. a. des Migrantenunternehmervereins MUT, des Mädchenzentrums Mabilda, des Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins, der Diakonie, der Dersim Gemeinde Rhein-Ruhr und der Stadt Duisburg bot Informationen und Kontakte, und bei gutem Essen plaudernde Eltern und spielende Kinder sorgten für die Atmosphäre eines Familienfestes. Es war in Duisburg das erste Fest seiner Art, der Stimmung nach zu urteilen aber lange nicht das letzte.

Internationaler Frauentag: Koreanischer Fächertanz

Internationaler Frauentag: Koreanischer Fächertanz

Internationaler Frauentag: Fatma Hatice Güler

Internationaler Frauentag: Fatma Hatice Güler

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Mehr Kröten für den Klapperstorch

Caroline Stollmeier am 22. März 2011

In NRW protestieren die Hebammen. Sie wollen mehr Geld. Das kann man achselzuckend abtun mit einem: „Wer will das nicht?!“ Oder ist die Situation der Hebammen doch etwas Besonderes?

Bereits im letzten Jahr gab es bundesweit zahlreiche Protestaktionen der Hebammen. Hintergrund war vor allem der stark angestiegene Beitrag zur Haftpflichtversicherung für diejenigen unter ihnen, die tatsächlich noch unmittelbar an Entbindungen beteiligt sind. Hebammen, die ausschließlich Vor- und Nachsorge anbieten, waren nicht betroffen, haben sich aber solidarisch gezeigt.

„Ich zahle im Jahr jetzt fast 3.700 Euro für meine Haftpflichtversicherung; das ist doppelt so viel wie vor der Erhöhung“, beklagt eine Beleghebamme aus Duisburg. „Unterm Strich bleibt mir ein Stundenlohn von etwa 7 Euro“, rechnet sie vor.

Florian Lanz, Pressesprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, ist verwundert über den Zeitpunkt der neuen Proteste. „Im letzten Jahr ist die Vergütung für Hebammen zwei Mal erhöht worden; die zweite Erhöhnung wurde von den Hebammenverbänden aufgrund der gestiegenen Kosten für die Haftpflichtversicherung ausgehandelt. Die aktuelle Vergütungsvereinbarung gilt noch bis Jahresende. Außerdem prüft das Gesundheitsministerium gerade, ob die Vergütung für Hebammen ganz allgemein unzureichend ist. Das Gutachten soll im Sommer fertig sein.“, sagt er gegenüber Moralblog.

Die Beträge und Pauschalen, die sie mit den Krankenkassen abrechnen können seien immer noch viel zu niedrig, beklagen hingegen unter anderem die heute in der Essener Innenstadt streikenden Hebammen. „Wenn noch mehr von uns ihren Beruf aus finanziellen Gründen aufgeben müssen, dann ist bald nicht mehr sichergestellt, dass die Frauen überall wählen können wo und wie sie ihre Kinder zur Welt bringen möchten“, erläutert eine von ihnen die möglichen Folgen.

„Es hat viel zu lange gedauert, bis sich etwas bewegt hat. Wir Hebammen sind einfach nicht so gut organisiert. Das liegt an unseren Arbeitszeiten. Aber vor allem haben wir kein Druckmittel“, sagt eine der Essener Streikenden. Sie betont: „Das hier ist auch kein richtiger Streik. Denn wenn wir einfach bis auf einen Notdienst alle unsere Arbeit niederlegen würden, dann träfe das genau die Falschen. Und das wollen wir nicht“

Und damit sind wir beim wahren Grund der Proteste angekommen: Hebammen tragen eine große Verantwortung gegenüber Frauen, Kindern und der Gesellschaft. Und sie wollen, dass sich diese Verantwortung auch in angemessener Bezahlung widerspiegelt.

„Es geht nicht nur um die Haftpflichtversicherung. Beispielsweise sind die Kosten für unsere Anfahrten auch immer ein Thema. Nicht zu vergessen die Zeit, die wir im Auto verplempern. Und wenn wir Fortbildungen machen, dann können wir die hohen Gebühren dafür zwar von der Steuer absetzen, aber es bleibt immer noch genug übrig. Und vor allem können wir in der Zeit nicht arbeiten, haben also außerdem einen Verdienstausfall“, erläutert die Duisburger Hebamme.

 „Jede Mutter, die von einer guten Hebamme betreut wurde, sieht diese Hilfe als sehr, sehr wertvoll an. In der turbulenten Phase, in der das eigene Leben von der Ankunft eines Kindes völlig auf den Kopf gestellt wird, ist die Hebamme manchmal der einzige ruhende Pol“, sagt die Mutter von zwei kleinen Kindern, die sich in Essen zu den Streikenden gesellt, „Rat und Tat meiner Hebammen während der Geburt und auch in den ersten Wochen danach waren für mich unbezahlbar. Ich fände es sehr schade, wenn andere Frauen diese Hilfe nicht mehr bekommen würden.“.  

Eine Alternative wäre, dass sich Frauen, die von einer Hebamme betreut werden, mehr als bisher an den Kosten beteiligen. Damit sind die Hebammen aber nicht einverstanden: „Wir ärgern uns selber, dass man überall immer mehr zuzahlen soll. Deshalb wollen wir da eigentlich nicht mitmachen.“ Und sie ergänzen: „Für viele Frauen wäre das auch nicht so einfach. Die könnten sich das nicht leisten.“

Für Hebammen ist der Beruf eher Berufung. Aber leben können müssen sie davon trotzdem. Möglich, dass das ausstehende Gutachten des Gesundheitsministeriums ihren Forderungen Nachdruck verleiht. Wahrscheinlich ist das aber nicht. Deshalb bringen die Hebammen ihr Anliegen momentan erneut auf die Straße. Was eine Hebamme für Frauen und Neugeborene tut kann kein Anderer genauso gut. Eine Hebamme trägt wesentlich dazu bei, dass der Start ins Leben glückt. Dafür gebührt ihr Dank – und entsprechende Entlohnung.

 

Postkartenaktion Kopie1

(Mit einer Postkartenaktion wirbt der Hebammenverband NRW um Unterstützung)

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Die PID-Entscheidung: Eine Chance für unsere Gesellschaft

Harald Stollmeier am 11. März 2011

OFFENER BRIEF AN ALLE BUNDESTAGSABGEORDNETEN

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

die bevorstehende Entscheidung über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist etwas Besonderes,

  • weil es keine klaren Fronten gibt;
  • weil es für Pro und für Contra humanitäre Argumente gibt
  • und weil ein Nein unserer Gesellschaft eine Chance geben kann, humaner zu werden.

Man kann gegen die PID sein,

  • obwohl man grundsätzlich für straffreie Abtreibung ist;
  • obwohl man gegen Spätabtreibungen ist;
  • obwohl man für In-Vitro-Fertilisation ist
  • und obwohl man allen Eltern gesunde Kinder wünscht.

Man sollte gegen die PID sein,

  • weil sie nicht der Heilung des untersuchten Patienten dient;
  • weil sie nur genetisch bedingte Behinderungen erkennt (und diese machen nur einen Teil der angeborenen Behinderungen aus)
  • und weil sie das Lebensrecht behinderter Menschen beeinträchtigt.

Einige Politiker sagen: Lieber PID als Spätabtreibungen! Das heißt: Wenn man ein ungeborenes Kind wegen einer angeborenen Behinderung töten will, dann soll man das so früh wie möglich tun – nur darum geht es. Aber in beiden Fällen wird das Kind getötet.

Natürlich sind Spätabtreibungen eine barbarische Praxis, und noch dazu widersinnig, weil gleich alte Kinder ohne Behinderung als Frühchen mit dem vollen Einsatz der modernen Medizin gerettet werden – und das mit Recht.

Aber wer die PID mit ihren Konsequenzen erlaubt, schafft dadurch die Spätabtreibungen ja nicht ab. Im Gegenteil: Er trägt zu ihrer Erleichterung bei, weil man ja Eltern, die erst spät in der Schwangerschaft mit einer Diagnose wie dem Down-Syndrom konfrontiert werden, nicht gut verweigern kann, was man Eltern mit künstlicher Befruchtung erlaubt: die möglichst frühzeitige Eliminierung eines behinderten Kindes, damit Platz für ein (jedenfalls erblich) gesundes geschaffen wird.

Bitte bedenken Sie: Jedes ungeborene Kind, auch vor der Implantation, ist ganz ohne Zweifel ein Mensch wie Sie und ich, nicht etwa ein Zellhaufen, wie immer wieder unbedacht oder auch bedacht geschrieben wird. Und selbst wenn man diesem ungeborenen Menschen erheblich weniger Rechte zumisst als allen geborenen: Können die Vorteile für die Gesellschaft oder auch für die Eltern den gewaltsamen Tod eines unschuldigen Menschen aufwiegen?

Ich habe Menschen mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen persönlich kennengelernt, und während einerseits ihre Behinderung unübersehbar war, galt das andererseits auch für ihre Lebensfreude. Die Selbstverständlichkeit, mit der unsere Gesellschaft diesen Menschen ein geringeres Recht zu leben zuweist als Ihnen und mir, sollte nicht das letzte Wort behalten.

Ich bitte Sie: Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung Ihrer Entscheidung, legen Sie sich selbst Rechenschaft ab über die Gründe für Ihre Entscheidung, denken Sie Ihre Entscheidung zu Ende. Es spricht sehr viel dafür, dass eine Entscheidung gegen die Zulassung der PID unserer Gesellschaft eine Chance gibt, unseren Umgang mit den Schwächsten zu überdenken. Bitte geben Sie unserer Gesellschaft diese Chance.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Harald Stollmeier

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Was macht Guttenberg zur Lichtgestalt?

Harald Stollmeier am 2. März 2011

KOMMENTAR

Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg hat zu Recht seine Ämter niedergelegt. Und obwohl  schon Politiker trotz weit schlimmerer nachträglich aufgedeckter Verfehlungen im Amt bleiben konnten (wie Joschka Fischer), sind auch schon Minister aus weit ehrenvollerem Anlass zurückgetreten (wie Rudolf Seiters).  All das ist unbestreitbar.

Trotzdem hat sich außerhalb der politischen Klasse eine beachtliche Bewegung zu seiner Verteidigung gebildet, und nach der Rücktrittserklärung bildete sich über Nacht ein Solidaritäts-Tsunami: Weniger als 36 Stunden nach ihrer Eröffnung zählt die Facebook-Gruppe „Wir wollen Guttenberg zurück“ über 450.000 Mitglieder. Was geschieht da eigentlich?

Die technische Seite ist mit der flächendeckenden Verbreitung von Facebook leicht erklärt. Nicht so leicht erklärt ist das inhaltliche Rätsel: Warum ist Karl Theodor zu Guttenberg zu einer solchen Lichtgestalt geworden? Am Heiligenschein kann es ja nicht liegen.

Wie kann es sein, dass ein so junger Mann ohne nennenswerte Verdienste, wenngleich von gutem Auftreten, zur Heilsfigur für Hunderttausende, ja zum Gegenentwurf für das gesamte politische System erhoben wird?

Und wie kann es sein, dass so viele Menschen einem wertkonservativ auftretenden Politiker eine Verfehlung verzeihen, die mit ihrer Missachtung der akademischen Redlichkeit an sich jeden Wertkonservativen schmerzen muss?

Die Erklärung liegt in Guttenbergs Unabhängigkeit, vor allem aber in einer Schwäche unseres Wahlsystems, durch die diese Unabhängigkeit zu einer Rarität wird: Das modifizierte Verhältniswahlrecht der Bundesrepublik Deutschland macht mindestens die Hälfte der Bundestagsabgeordneten (für die Landtage gilt das im Prinzip auch) stärker vom Wohlwollen ihrer Parteiführung als vom Wählerwillen abhängig. Denn die Parteiführung hat großen, meist entscheidenden Einfluss auf den Listenplatz eines Kandidaten. Die vom Grundgesetz vorgesehene Gewissensfreiheit der Parlamentarier wird dadurch weitgehend aufgehoben.

Das gilt mit Einschränkungen auch für die Abgeordneten, die ihr Mandat im Wahlkreis errungen haben: Sie sind zwar nicht in ihrer Existenz, wohl aber in ihren Aufstiegsmöglichkeiten von der Parteiführung abhängig, weil diese ja die Mehrheit der Fraktion lenken kann. Solche Abhängigkeiten zwingen den Aufrichtigsten zu Kompromissen, mit denen er nicht glücklich sein kann, und es liegt auf der Hand, dass solche Bedingungen vor allem stromlinienförmigen Politikern förderlich sind. Und da die Wählerinnen und Wähler klüger sind, als es ihnen die Experten gewöhnlich zutrauen, haben sie das auch bemerkt.

Karl Theodor zu Guttenberg ist von der Wählermehrheit seines Wahlkreises in den Bundestag entsandt worden, verdankt sein Mandat also nicht vorrangig der Partei. Wirtschaftlich unabhängig, muss er zudem das Ausscheiden aus der Politik weniger fürchten als die meisten anderen Parlamentarier. Im Hinblick auf den weiteren politischen Aufstieg allerdings galt auch für ihn, dass man nicht die Hand beißen sollte, von der man gefüttert wird.

Der dramatische Aufstieg von Karl Theodor zu Guttenberg in der Gunst der öffentlichen Meinung datiert  von seinem öffentlichen Widerspruch gegen die Staatshilfen für Opel. Mit diesem prinzipiell begründeten Widerspruch riskierte er den Zorn der Bundeskanzlerin und des CSU-Vorsitzenden, aber er demonstrierte (vielleicht zu einem klug gewählten Zeitpunkt), dass er sich den Luxus einer eigenen Meinung nicht nur leisten kann sondern auch will.

Seine über 450.000 Facebook-Fans und wohl auch viele andere Anhänger müssen eine solche Demonstration ersehnt haben wie ein Verdurstender frisches Wasser, und sie verzeihen Guttenberg seine unsaubere Doktorarbeit, weil sie von einem Politiker, vor allem einer politischen Führungskraft, nicht Heiligkeit erwarten sondern Klarheit und Mut. Es ist nicht Guttenbergs Schuld, dass er als nahezu einziger Politiker diese Erwartung zu erfüllen scheint.

Es ist durchaus nicht sicher, dass Karl Theodor zu Guttenberg die Erwartungen seiner Fans wirklich erfüllen kann. Aber es ist sicher, dass diese Erwartungen bleiben werden, auch wenn Guttenberg geht – und dass sie eine Herausforderung für unsere Demokratie sind. Im Grunde gibt es nur zwei Lösungen für dieses Problem. Die erste besteht in dem Versuch, die Wählerinnen und Wähler davon zu überzeugen, dass ihre Vorstellung von Führung mit einer Demokratie nicht vereinbar ist und sie sich bescheiden müssen.

Die zweite bestünde in einer Veränderung des Wahlrechts hin zu einem mehr oder weniger reinen Mehrheitswahlrecht. Das hätte natürlich den Nachteil, dass in jedem Wahlkreis die Stimmen für die Verlierer unter den Tisch fielen. Es hätte aber den Vorteil, dass alle Abgeordneten wirklich nur noch ihrem Gewissen verpflichtet wären – und natürlich ihren Wählern.

Für die Parteiführungen wäre eine solche Reform mit einem schmerzlichen Verzicht auf Kontrolle verbunden, und für die Abgeordneten, die ihr Mandat über eine Landesliste erhalten haben, wäre es wahrscheinlich das Ende ihrer politischen Laufbahn. Ihre Zustimmung wäre somit Ausdruck beachtlicher Selbstlosigkeit. Grundsätzlich traue ich diese Selbstlosigkeit einer überwältigenden Mehrheit der deutschen Parlamentarier zu.

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Ist ein demokratisches Ägypten wünschenswert?

Harald Stollmeier am 4. Februar 2011

KOMMMENTAR

Der Aufstand in Ägypten lässt keinen von uns kalt. Und fast alle haben wir Sympathie für die Aufständischen angesichts der beinahe unvorstellbaren Armut, in der die Mehrheit der Ägypter lebt. Alle hoffen und viele glauben, dass der Aufstand im Ergebnis gut für die Ägypter ist.

Aber ist er auch gut für uns? Ist er gut für den Frieden in der Region, für den Frieden zwischen den Religionen? Wird am Ende eine ägyptische Demokratie mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung stehen oder eine Islamische Republik Ägypten mit schlimmerer Unterdrückung als zuvor nach innen und militantem Dschihad nach außen? Was sollen wir uns wünschen? Was sollen wir den Ägyptern wünschen? Was soll aus Ägypten werden?

Nichts ist wohlfeiler in diesen Tagen als Kritik an der realpolitischen Praxis des Westens, nichtislamistische Diktaturen zu hofieren, um islamistische Diktaturen zu verhindern. Es ist sogar ein bisschen peinlich, wie schnell sich in der Sprache der Medien der Präsident Mubarak in den Diktator Mubarak verwandelt hat, obwohl die Verfassungswirklichkeit in Ägypten unverändert ist.

Wer jetzt Realismus durch Idealismus ersetzt, fährt den falschen Kurs, auch wenn er die richtigen Werte vertritt. Natürlich haben wir das Recht, uns ein Ägypten zu wünschen, dass mit uns in Frieden lebt. Die Israelis haben ein noch größeres Recht, sich das zu wünschen – sie wohnen gleich nebenan.

Andererseits müssen wir den Ägyptern das Recht zugestehen, ihre Verfassung selbst zu bestimmen, jedenfalls wenn wir unsere eigene ernst nehmen. Wenn also die Ägypter eine islamische Republik wollen, mit Scharia und Steinigung, ist das dann nicht ihre Sache? Müssten wir nicht sogar, frei nach Voltaires Diktum „Ich lehne Deine Meinung ab, aber ich werde Dein Recht, sie zu äußern, bis in den Tod verteidigen“ aktiv dafür eintreten, dass die Ägypter ihren Willen auch bekommen? Müssen wir? Nein.

Denn die Demokratie ist zwar ein hohes Gut. Das höchste Gut ist sie für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aber nicht. Das Grundgesetz schließt seine eigene Abschaffung durch Mehrheitsbeschluss ausdrücklich aus, jedenfalls im Kernbereich der Grundrechte und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das heißt: Nicht die Demokratie ist für uns im Zweifelsfall unabdingbar. Unabdingbar, „alternativlos“ sind für uns vielmehr die Menschenrechte.

Alle Menschen sind gleich viel wert, ungeachtet solcher Faktoren wie Geschlecht, Rasse oder Religion, eigentlich ungeachtet aller Faktoren. So sieht es das Grundgesetz, und die Werte, zu denen es sich damit bekennt, sind allgemeingültig. Sie gelten auf der ganzen Welt und folglich auch in Ägypten. Deshalb haben die Ägypter in der Tat genau wie wir das Recht, ihre Verfassung selbst zu bestimmen. Aber unseren Beifall können sie dafür nur unter einer Bedingung verlangen: In dieser Verfassung sind alle Menschen gleich viel wert.

Eine solche Verfassung wäre natürlich keine Friedensgarantie. Aber zumindest Glaubenskriege und Ähnliches würde sie weder nach innen noch nach außen rechtfertigen. Eine solche Verfassung wünsche ich den Ägyptern und den Menschen, die in Ägypten leben – allen.

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Klare Linie, klare Sprache

Harald Stollmeier am 11. November 2010

Buchbesprechung: Josef Spindelböck, Christlich glauben und leben. Ein Leitfaden der katholischen Moral

Spindelböck: Christlich glauben und leben

Wie soll ein Christ sein Leben gestalten? Josef Spindelböcks neues Buch beantwortet diese Frage umfassend, gründlich und präzise, und das auf nur 110 Seiten einschließlich Literaturverzeichnis. Die erste Hälfte des Buches erklärt die Grundlagen der christlichen Moral, die zweite Hälfte macht ihre Konsequenzen für den Einzelnen und die Gesellschaft anhand der Zehn Gebote deutlich. In stets verständlicher Sprache beweist der Autor dabei, dass die katholische Moral nicht nur jeden angeht sondern auch für grundsätzlich jeden anwendbar ist.

Josef Spindelböck, Priester der Diözese St. Pölten und ordentlicher Professor für Moraltheologie, deckt dabei immer wieder überraschende Konsequenzen der Gebote auf, die allesamt nicht nur heute noch gültig sind sondern auch alles andere als weltfremd. So schließt das fünfte Gebot, „Du sollst nicht töten“, neben dem vollen Schutz ungeborener Menschen auch den Schutz von Tieren und Pflanzen ein, und das siebte und das zehnte Gebot, die Spindelböck zusammen bespricht, schützen nicht nur den Besitzenden vor Diebstahl sondern auch den Arbeiter vor Ausbeutung. 

Dieses Buch bietet, was immer noch viele Menschen von der katholischen Kirche erwarten: Orientierung. Die Klarheit der Sprache dient der Klarheit der Botschaft, und diese unterscheidet nicht zwischen populär und elitär sondern zwischen richtig und falsch. „Die christliche Ethik sagt ein großes ‚Ja’ zum Menschen und seiner Würde. Um dieses ‚Ja’ zu schützen, braucht es auch verschiedene kleine ‚Nein’ zu Einstellungen und Verhaltensweisen, die eben dieses ‚Ja’ in Frage stellen würden“(S. 11).

In Fragen der Lehre macht der Autor keine Kompromisse: Bestimmte Handlungen sind, wenn auch in unterschiedlicher Weise, gemäß katholischer Lehre objektiv schwere Sünden, nicht nur Mord, sondern zum Beispiel auch Ehebruch. Liegen die klare Erkenntnis der Sündhaftigkeit und die volle Freiwilligkeit vor, handelt es sich um „Todsünden“. Doch auch diese kann und will Gott vergeben, echte Reue als Abwendung vom Bösen vorausgesetzt. Die Kirche hilft vor allem durch das Bußsakrament bei der Umkehr zu Gott. Diese Hilfe gilt allen Sündern, und damit allen Menschen ohne Ausnahme, denn, so Spindelböck, „außer von Jesus Christus selbst […] und der seligsten Jungfrau Maria […] kann von niemand gesagt werden, er sei ohne Sünde“ (S. 53/54). 

Josef Spindelböcks nützliches Buch Christlich glauben und leben ist 2010 im Verlag St. Josef, Kleinhain, erschienen und kostet 8,90 Euro. Wert ist es mehr.

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