Archiv für die Kategorie 'Gerechtigkeit'

Christenverfolgung: Mehr als nur Streit um ein Wort

Harald Stollmeier am 4. Februar 2012

Die Zahl der in Nigeria von der muslimischen Sekte Boko Haram ermordeten Christen ist inzwischen vierstellig. Die Ankündigung der Sekte, alle Christen in Nigeria zu töten, gilt Beobachtern wie dem katholischen Philosophen Josef Bordat als hinreichend, um eine Christenverfolgung zu erkennen. Thomas Seiterich sieht es in Publik-Forum anders: Es gehe um Verteilungskämpfe – die Religion sei nicht die Ursache des Mordens. Deckungsgleich argumentiert Ruprecht Polenz (CDU), immerhin Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages.

Während Seiterich den Boko-Haram-Massenmorden eine Gebetskampagne von Open Doors für Christen in Ägypten gegenüberstellt und den Eindruck begünstigt, er bewerte beides gleich, verdient der Außenpolitiker Polenz, dass man ihn ernst nimmt – und mit ihm sein Argument, das letztlich lautet: Die Bezeichnung „Christenverfolgung“ lenkt von den Ursachen ab.

Bei näherem Hinsehen wird rasch klar: Die Opfer der Morde werden gezielt anhand ihrer Religion ausgewählt. Diese Menschen werden ermordet wegen des Glaubens, den sie mit Josef Bordat, Ruprecht Polenz und Thomas Seiterich gemeinsam haben. Und sie sind unschuldig: Es gibt keine Belege dafür, dass die christlichen Opfer ihrerseits vergleichbare Gewalt angewendet hätten, insbesondere nicht als Angreifer. Insofern ist es zweifellos eine Christenverfolgung.

Der Grund allerdings, aus dem die Mörder zur Waffe greifen, ist wohl nicht religiöser Art. Hinzu kommt, dass Boko Haram auch friedfertige Muslime ermordet. Deshalb ist es sozusagen keine dogmatische Christenverfolgung. Das ist insofern eine gute Nachricht, als man dann, wenigstens langfristig, etwas machen kann. Es ist bedeutsam, ob die Mörder sich zu Recht oder zu Unrecht auf den Koran berufen (in diesem Fall mit Sicherheit zu Unrecht), denn dann haben sie eine Wahl.

„Wenn wir diese schrecklichen Taten auf ihre religiöse Komponente reduzieren“, warnt Ruprecht Polenz im Dialog mit Moralblog, „dann gießen wir Öl ins Feuer, statt den bedrohten Christen zu helfen.“ Gefragt, wie man helfen kann, macht er auf die völkerrechtlichen Voraussetzungen aufmerksam: „Hier ist erstens die Regierung in Nigeria und zweitens die Afrikanische Union gefordert. Effektiver Schutz durch Intervention von außen würde neben einer entsprechenden Anforderung durch die nigerianische Regierung ein Mandat der UN voraussetzen.“

Zugegeben: Man kann nicht einfach ein Kanonenboot hinschicken. Aber man könnte das Gespräch suchen, in diesem Fall zunächst mit der nigerianischen Regierung und der Afrikanischen Union. Nähere Auskünfte gibt Polenz dazu nicht: „Die Bundesregierung legt nicht die Hände in den Schoß. Aber erfolgreiche Außenpolitik ist meistens diskret. Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel besucht in diesen Tagen Nairobi. Ich bin sicher, dass er die richtigen Worte findet und auch Konsequenzen deutlich macht.“

Politiker können mehr tun als Normalbürger, gerade deshalb aber dürfen sie oft weniger sagen. Das muss man ihnen zugestehen. Wie ist es aber mit den Normalbürgern selbst, und wie mit Journalisten? Gerade Journalisten verstehen sich ja oft nicht nur als Überbringer von Nachrichten, sondern auch als Erklärer, manchmal gar als Mahner und Warner. Und so ungern sie es hören: Ihr Schreiben hat Folgen. Immer.

Das heißt: Wenn ein Außenpolitiker wie Ruprecht Polenz vor dem Ausdruck „Christenverfolgung“ warnt, kann er dahinter wertvollen Einsatz zugunsten der Verfolgten verbergen. Wenn aber ein Journalist wie Thomas Seiterich, noch dazu in einem christlichen Magazin, die Christen gleichsam zu Mitschuldigen erklärt, dann signalisiert er damit, hoffentlich aus Versehen, dass man diese Glaubensgeschwister im Stich lassen darf.

In einem Punkt hat sogar Thomas Seiterich recht: Es wäre schrecklich, wenn sich Gesellschaft und Normalbürger bei uns durch das Unrecht, das Christen anderswo widerfährt, dazu verleiten ließen, in unserem Lande Muslimen und anderen Andersgläubigen ihrerseits Unrecht zuzufügen.

Was aber können wir christlichen Normalbürger tun? Erstens Briefe schreiben an die Frauen und Männer, die uns in den Parlamenten vertreten. Bundestags- und Landtagsabgeordnete sind daran interessiert, was ihren Wählern wichtig ist. Und wenn genügend Wähler schreiben, dass sie Anteil nehmen am Schicksal der Christen in Nigeria, Ägypten oder Nordkorea, dann wird das auch Politiker ermutigen, sich für diese Christen einzusetzen.

Zweitens beten, und zwar öffentlich. Das ist ernst gemeint,  weil das Gebet nicht nur Ausdruck dessen ist, was wir mit den Verfolgten gemeinsam haben, und nicht nur, weil der barmherzige Gott tatsächlich zuhören wird. Sondern auch, weil volle Kirchen eine Botschaft an die Menschen sind, und der Kirchgang, noch vor einer Generation Ausdruck von Anpassung, zu einer Demonstration des Glaubens, des Mutes und der Individualität geworden ist – und zu einer Demonstration der Solidarität mit den verfolgten Christen werden kann.

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Das Scherbengericht von Duisburg

Harald Stollmeier am 28. Januar 2012

STANDPUNKT

Am 12. Februar richten sich alle Augen auf Duisburg. Denn am 12. Februar ist in Duisburg „Abwahl.“ Die Wählerinnen und Wähler entscheiden darüber, ob Oberbürgermeister Adolf Sauerland vorzeitig aus dem Amt scheiden muss. Und ich darf mitwählen. Ich weiß noch nicht, was ich tun werde.

Abwahlkampfplakat an der Osteinfahrt des Tunnes Karl-Lehr-Straße, Duisburg

Abwahlkampfplakat an der Osteinfahrt des Tunnels Karl-Lehr-Straße, Duisburg. Bild: Caroline Stollmeier

Bin ich moralisch verpflichtet, für die Abwahl zu stimmen? Zwingt mich die Achtung für die 21 Todesopfer der Loveparade-Katastrophe dazu? Die Initiatoren der Abwahl vom „Neuanfang für Duisburg“ scheinen das zu glauben, und zu ihnen gehören redliche Menschen wie die Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas und Alt-Oberbürgermeister Josef Krings. Aber haben sie Recht?

Einerseits ist die Katastrophe selbst nicht das Werk des Oberbürgermeisters. Wahrscheinlich hätte er sie nicht einmal verhindern können. Und ich halte es für unbestreitbar, dass er insgesamt viel für Duisburg getan hat: Bis zur Loveparade war seine Bilanz gut. Andererseits hätte auch ich mir nach der Katastrophe einen Oberbürgermeister gewünscht, der die richtigen Worte findet und unangemessene vermeidet – und das ist Adolf Sauerland seinerzeit nicht gelungen.

Es ist deswegen trotz meiner CDU-Mitgliedschaft gut möglich, dass ich bei einer regulären Oberbürgermeisterwahl nicht Adolf Sauerland wähle, weil ich finde, dass ein anderer Kandidat besser für das Amt geeignet ist. Aber bei der Abwahl am 12. Februar gibt es ja keinen anderen Kandidaten. Eine OB-Abwahl am 12. Februar würde nicht bedeuten, dass Adolf Sauerland schlechter geeignet ist als ein anderer Kandidat. Sie würde bedeuten, dass er schlechter geeignet ist als jeder andere vorstellbare Kandidat – und wenn es Horst Schlämmer wäre.

Eine solche Abstimmung ist ein Scherbengericht. Gerecht ist sie jedenfalls nicht.

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Sexuelle Gewalt: sind die Opfer mitschuldig?

Caroline Stollmeier am 13. Dezember 2011

Eine sexuelle Belästigung, ein Missbrauch oder gar eine Vergewaltigung werden häufig nicht angezeigt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Nicht zuletzt bleiben solche Taten unbestraft, weil viele Opfer mit dem Vorwurf rechnen, sich mitschuldig gemacht zu haben.

„Die Opfer sind Opfer und nur Opfer“, macht die Kriminalhauptkommissarin Claudia Jacoby von der kriminalpolizeilichen Vorbeugungsdienststelle in Duisburg unmissverständlich klar. Sie beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Prävention von Gewalt gegen Frauen und Kinder. Außerdem kennt sie die Gründe, aufgrund derer ein Ausbruch von sexueller Gewalt nicht zur Anzeige gebracht wird. Die Opfer schämen sich und sind zutiefst verunsichert oder eingeschüchtert. Bei Freunden, Verwandten oder Kollegen finden sie außerdem kaum Verständnis. Diese unterstützen nämlich häufig noch die Selbstzweifel, mit denen sich das Opfer ohnehin schon quält.

Viele Opfer entschließen sich erst Jahre nach der Tat dazu, gegen den Täter vorzugehen. Das kompliziert zwar die Beweislage, aber die Polizei ermittelt trotzdem, wenn sie eingeschaltet wird. Schwierig ist es, wenn es zu diesem Zeitpunkt nur noch die Aussagen von Opfer und Täter gibt. Beweise am Tatort oder auch am Opfer können nur unmittelbar nach der Tat gesichert werden.

„Viele Frauen empfinden großen Ekel und duschen nach einem Missbrauch stundenlang. Das ist verständlich. Aber besser wäre es, Spuren fachgerecht sichern zu lassen und aufzubewahren; Verletzungen sollten für ein mögliches späteres Strafverfahren dokumentiert werden. Der vertraute Gynäkologe oder eine Notfallambulanz können das machen und sind nicht verpflichtet die Polizei einzuschalten“, erläutert Jacoby.

„Sexualstraftäter werden erfahrungsgemäß eher angezeigt, wenn sie dem Opfer unbekannt sind; beispielsweise der Exhibitionist auf dem Spielplatz. In den meisten Fällen von sexueller Gewalt sind sich Opfer und Täter jedoch bekannt oder sogar miteinander verwandt“, sagt Jacoby, „wir müssen deshalb leider von einer hohen Dunkelziffer ausgehen“.

Die Polizei ermutigt Opfer von sexueller Gewalt, sich zu melden und die Tat anzuzeigen. „Das bringt ja sowieso nichts“, denken einige Opfer vielleicht. Das ist allerdings nicht richtig, auch wenn sich die Ermittlungen gegen den Täter selbstverständlich einfacher gestalten, je weniger Zeit seit der Tat verstrichen ist. Aber auch einer möglicherweise notwenigen späteren Traumabewältigung kann die Einleitung eines Strafverfahrens zuträglich sein. Und nicht zuletzt sind Sexualstraftäter häufig Wiederholungstäter. Sind sie der Polizei erst einmal aufgefallen, kann das spätere Ermittlungen erleichtern.

Opfern von sexueller Gewalt stehen in unserem Rechtssystem viele Hilfen zur Verfügung. Sie haben beispielsweise Anrecht auf einen Opferanwalt und Prozesskostenhilfe – auch bei Nichtbedürftigkeit. Unter Umständen können sie nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Schadenersatz und die Kostenübernahme für eine traumatologische Behandlung in einer Opferambulanz erhalten. Wichtiger dürfte jedoch sein, dass sie besonderen Schutz während des Strafverfahrens genießen. Sie können beispielsweise darauf bestehen, nur mit weiblichen Beamten zu sprechen oder sich während der Verhandlung in einem Zeugenschutzzimmer aufzuhalten. Die Öffentlichkeit und auch der Täter können auf Antrag an den vorsitzenden Richter oder die vorsitzende Richterin während der Vernehmung des Opfers ausgeschlossen werden.

Kriminalhauptkommissarin Jacoby kennt viele Tricks, mit denen sich bereits sehr junge Frauen wirksam gegen sexuelle Gewalt schützen können: „Wenn man auf der Straße angesprochen wird, sollte man sich vor allem in einsamen Gegenden auf kein Gespräch einlassen, sondern selbstbewusst weiter gehen und das nächste beleuchtete Haus ansteuern.

Fühlt man sich verfolgt, sollte man die Straßenseite wechseln, sich einer Personengruppe anschließen und um Hilfe bitten, mit dem Mobiltelefon den Notruf 110 wählen und den Kontakt halten, bis die Polizei eingetroffen ist und nicht zum eigenen Hauseingang gehen. Bei konkreter Bedrohung rate ich, durch die direkte Ansprache einer Person auf sich aufmerksam machen und damit praktisch ‚Öffentlichkeit’ herzustellen.

Auch zuhause kann man sich schützen. Dabei helfen die Kollegen der technischen Prävention in der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle kostenlos. Ist aber bereits jemand – möglicherweise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen – in der Wohnung und bekommt man ein ungutes Gefühl, sollte man verlangen, dass derjenige die Räumlichkeiten  verlässt. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, sollte man selber sofort die eigenen vier Wände verlassen und mit Verstärkung, beispielsweise durch die Nachbarn, zurückkommen.

Bei dem Versuch, sich mit Waffen und technischen Hilfsmitteln selbst zu verteidigen, ist Vorsicht geboten, denn diese kann der Täter möglicherweise an sich bringen und dann gegen das Opfer verwenden, oder man muss zu nah heran. Ich empfehle eigentlich gerne den Schrillalarm. Das ist ein kleines Gerät, das man bequem mitnehmen kann und beim Auslösen großen Lärm macht, eine Tatsache, die alleine vielleicht schon dazu führt, dass man dem überraschten Angreifer entkommen kann. Außerdem ist einem die Aufmerksamkeit anderen Menschen gewiss.“

„Es werden immer wieder Fälle bekannt, in denen ein Täter vom Opfer abgelassen hat, wenn dieses sich zur Wehr gesetzt hat. Die Angreifer setzen auf Hilflosigkeit und Einschüchterung“, erklärt Jacoby „deshalb empfehle ich jeder Frau dringend: Wehre dich entschieden und laufe weg, sobald du kannst.“

Der Vorwurf, dass eine Frau einen Ausbruch von sexueller Gewalt selbst provoziert hat, ist in der Regel ebenso ungerecht wie unbegründet. Insbesondere Mädchen und junge Frauen kleiden und verhalten sich nicht etwa zu dem Zweck sexuell aufreizend, ältere Männer zu verführen. Stattdessen geht es ihnen um Anerkennung in der Gruppe Gleichaltriger. Jacobys Erfahrungen bestätigen das. „Ich sage den Mädchen, die zu mir zur Beratung kommen, dass es in Ordnung ist, sich figurbetont zu kleiden, sich hübsch zu machen und sich vorteilhaft zu stylen. Niemand ist deshalb berechtigt, sie für leicht verfügbar zu halten. Die Mädchen wollen gefallen. Aber sie müssen auch lernen, damit umzugehen, wenn sie Jungen und Männern dann tatsächlich auffallen. Pfeift ihnen ein Junge hinterher, verstecken sich die Mädchen aber leider oft hinter ihren langen Haaren und signalisieren dadurch Unsicherheit. Das ist genau falsch. Hier wäre Selbstbewusstsein gefragt. Brust raus, Po rein, ein aufrechter Gang. Und im Zweifelsfall sollte bereits ihr fester Blick sagen: Denk nicht mal dran…!“

„Ich rede mit den Mädchen auch über den Umgang mit sexueller Belästigung. Das ist unter Jugendlichen oft das gleiche wie später am Arbeitsplatz. Je nachdem, ob anzügliche Worte, Gesten und Berührungen von einem beliebten oder eher unbeliebten Jungen kommen, werden diese unterschiedlich bewertet; bei dem einen fühlen sie sich geschmeichelt, bei dem anderen beleidigt und angegriffen“, berichtet Jacoby, „hier plädiere ich klar für mehr Gerechtigkeit. Man sollte sich selber und anderen deutlich klar machen, wann eine Grenze überschritten ist.“

„Für mich beginnt sexuelle Gewalt immer dann, wenn eine sexuelle Handlung nur noch einem der Beteiligten Spaß macht beziehungsweise wenn sie nicht mehr dazu dient, Zuneigung auszudrücken, sondern lediglich die eigenen Bedürfnisse befriedigt. Es ist immer ein Machtmissbrauch“, sagt Jacoby. Jede Frau (und natürlich auch jeder Mann) hat jederzeit das Recht, eine sexuelle Handlung zu verweigern. Und niemand ist dazu berechtigt, sich über diese Weigerung hinweg zu setzen – welche guten Gründe er auch immer dafür zu haben glaubt.“

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Euro-Krise deckt ethische Mängel auf

Harald Stollmeier am 19. November 2011

Arbeitskreis Ethik und Soziale Marktwirtschaft tagte in Aachen

Die Euro-Krise ist ohne Würdigung ihrer sittlichen Grundlage weder erklärbar noch heilbar. Darin waren sich die Mitglieder des von der ASM geförderten wissenschaftlichen Arbeitskreises Ethik und Soziale Marktwirtschaft (ESMA) bei ihrer Jahrestagung in Aachen einig. Die rund 20 deutschen und österreichischen Wissenschaftler und Praktiker aus verschiedenen Fakultäten diskutierten die aktuellen Entwicklungen vor dem Hintergrund von Texten der Deutschen Bischofskonferenz, Joachim Starbattys und Friedrich Beutters. Auch die publizistischen Klagen von Charles Moore („Hat die Linke doch recht?“) und Constantin Seibt fanden Gehör – Zustimmung allerdings nicht.

Denn nach Ansicht des ESMA-Kreises beweist die Aufeinanderfolge von Bankenkrise, Schuldenkrise und Währungskrise gerade nicht das Scheitern der Sozialen Marktwirtschaft: Denn deren Regeln sind im Vorfeld der Krise missachtet worden.

Bei der Diskussion der Euro-Krise diagnostizierten die Gesprächsteilnehmer verschiedene Facetten eines dramatischen Vertrauensverlustes, der seine Wurzeln in Konstruktionsmängeln der gemeinsamen Währung hat. So gibt beispielsweise nicht etwa die Europäische Zentralbank den Euro aus; das tun vielmehr die einzelnen Partnerländer, ohne dass die Zentralbank sie daran hindern könnte. Schwankende Auslegungen von Verträgen wie bei der „No bail out“ Klausel des Lissabon-Vertrages und allzu intransparente Legitimationen von gemeinsamen Maßnahmen bewirken ein Übriges.

Die Gesprächsteilnehmer erkannten als wesentlichen Grund der aktuellen Vertrauenskrise einen kaum durchschaubaren ethischen Konflikt zwischen Einzelmaßnahmen zur Rettung des Ordnungsrahmens einerseits und vertragsrechtlicher Zuverlässigkeit andererseits. Und sie stellten die offene Frage, wer legitimerweise erstens die Notlagen und zweitens die Wirksamkeit der Maßnahmen feststellt.

Der ESMA-Kreis am Mutterhaus der Aachener Franziskanerinnen

Der ESMA-Kreis am Mutterhaus der Aachener Franziskanerinnen

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Evolutionärer Humanismus: ein tragisches Missverständnis?

Harald Stollmeier am 31. Oktober 2011

Offener Brief an den Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon,

als katholischer Akademiker setze ich mich mit meinen bescheidenen Kräften dafür ein, unsere Welt humaner zu machen. Als ich anlässlich Ihrer diesjährigen Auszeichnung von Peter Singer und Paola Cavalieri erstmals auf Sie und die Giordano Bruno Stiftung aufmerksam wurde, war ich neugierig und wohlwollend: Wie könnte man auch als gläubiger Katholik anders als wohlwollend auf den Versuch von Menschen ohne Religion reagieren, „trotzdem“ nicht nur persönlich ein anständiges Leben zu führen, sondern darüber hinaus unsere Welt humaner zu machen?

Ich schreibe bewusst „trotzdem“ in Anführungszeichen, damit deutlich wird, dass ich damit nicht meine, Agnostizismus stünde im Widerspruch zu einer ethisch anspruchsvollen Lebensführung. Aber ich meine, dass Menschen, die ein im moralischen Sinne gutes Leben anstreben, obwohl sie sich davon keinen himmlischen Lohn versprechen, dafür großen Respekt verdienen, wie Ehrenamtliche sozusagen, deren intrinsische Motivation höher sein muss als die von Profis – die werden ja dafür bezahlt …

Unglücklicherweise dauerte es nicht lange, bis ich herausfand, dass auch Sie ein „trotzdem“ verwenden, aber wie es scheint ganz ohne Anführungszeichen. Bitte widerlegen Sie mich, wenn ich im Unrecht bin, aber für mich ist eine der Kernaussagen Ihres Buches Manifest des evolutionären Humanismus, dass religiöse Menschen, vor allem katholische Christen, allenfalls trotz ihrer Religion ein anständiges Leben führen können, und Priester, Bischöfe oder gar Päpste überhaupt nicht.

Ich bin überzeugt, dass Sie sich irren, und ich sehe in diesem Irrtum ein tragisches Missverständnis, denn wer eine humanere Welt anstrebt, sollte dabei nicht ausgerechnet die Menschen bekämpfen, die dasselbe wollen.

Zugegeben: Sie sehen diesen Widerspruch nicht, weil Sie sich darauf festgelegt haben, dass die religiösen Menschen im Allgemeinen und die katholischen Christen im Besonderen einer humaneren Welt schlichtweg im Wege stünden.

Sie behaupten, Religion sei vernunftwidrig, weil sie ihre Begründung und ihre Legitimation letztlich außerhalb dieser Welt finde. Sie behaupten zudem, die Bibel selbst beweise, dass Judentum und Christentum in ihrem Kern grausam, tückisch, rassistisch seien, und für alle Fälle erklären Sie noch unter Berufung auf Karlheinz Deschner, man könne die Kirchengeschichte NUR als Kriminalgeschichte lesen.

Fangen wir beim dritten Vorwurf an: Er widerlegt sich durch seine Beschränkung auf das „nur“ beinahe von selbst. Gar so simpel ist nichts auf dieser Welt, nichts Menschliches jedenfalls. Und wie kann man das Christentum in Bausch und Bogen verurteilen, ohne das Handeln von Menschen wie Franz von Assisi, Bartolomé de Las Casas oder Mutter Theresa auch nur zu erwähnen?

Dabei ist es wahr, dass durch Christen und unter Berufung auf das Christentum entsetzliche Verbrechen verübt wurden. Wollen Sie aber für diese Verbrechen das Christentum oder gar Christus verurteilen, dann müssen Sie ein wenig genauer hinschauen.

Sie können sich dabei auf das Werk eines katholischen Historikers und Priesters stützen: Arnold Angenendt sichtet in seinem meines Erachtens epochalen Buch Toleranz und Gewalt die Sünden der Christen und ihrer Kirche(n) ebenso gründlich wie kritisch, und im Gegensatz zu Deschner in dem Bemühen, seinen Forschungsgegenständen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Dabei tritt unter anderem zutage, dass Gewaltanwendung im Namen Christi in einer Welt auftrat, der Gewaltanwendung vertraut war: Genaugenommen sind Ereignisse wie die Hinrichtung der sächsischen Gefangenen in Verden an der Aller oder das Massaker bei der Eroberung Jerusalems im ersten Kreuzzug vor dem Hintergrund dessen, was damals außerdem vorgekommen ist, keineswegs Ausnahmeerscheinungen. Entsetzlich, erschütternd und himmelschreiend sind sie vor allem, wenn man den Maßstab der Botschaft Christi an sie anlegt. Und genau das haben Christen jeweils zeitnah getan.

Es ist nicht gerecht, wenn man jedes von Christen verübte Verbrechen auf ihr Christentum zurückführt, nicht einmal dann, wenn die Täter sozusagen im Hauptberuf Christen waren. Die meist unausgesprochen damit verbundene Unterstellung lautet: Wären diese Menschen keine Christen gewesen, dann hätten sie sich humaner verhalten. Man braucht nicht einmal besonders belesen zu sein, um zu erkennen: Es ist eher umgekehrt. Menschen haben unabhängig von ihrer Religion das Zeug zu solchen Grausamkeiten, und es spricht viel dafür, dass der Einfluss des Christentums meistens mäßigend, ja zivilisierend gewesen ist. Ob er mäßigend genug war, ob die Christen ihren eigenen Maßstäben in der Regel gerecht geworden sind, das ist eine andere Frage, die Angenendt differenziert und ohne Selbstgerechtigkeit beantwortet.

Wollen wir für einen Augenblick Ihre strengen Maßstäbe an die Aufklärung und ihre Protagonisten in der Französischen Revolution anlegen? Wollen wir neben den insgesamt 97 zwischen 1540 und 1800 wegen direkter Glaubensvergehen von der römischen Inquisition (Angenendt S. 285) und den insgesamt ungefähr 6 000 von der spanischen Inquisition (Angenendt S. 283) zum Tode verurteilten Menschen für einen Augenblick an die 50 000 Menschen denken, die allein von 1792 bis 1794 in Frankreich hingerichtet wurden, oder an die über 100 000 Menschen, die während dieser Zeit den Massakern der Revolutionskommissare zum Opfer fielen (Angenendt S. 69)? Es ist ja nicht so,  dass die Aufklärung des 18. Jahrhunderts in Ihrer Weltanschauung eine Nebenrolle spielte. Die historische Gründlichkeit müsste Ihnen eigentlich gebieten, die Nebenwirkungen der Aufklärung wenigstens beiläufig zu erwähnen.

Dabei meine ich nicht etwa, dass diese Grausamkeiten eine notwendige Folge der Aufklärung gewesen wären; auch in diesen Fällen spricht viel dafür, dass Menschen einfach das Zeug dazu haben. Allerdings wird man wohl sagen dürfen, dass den Revolutionskommissaren vielleicht ein mäßigender Einfluss gefehlt hat.

Sie dagegen, sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon, halten die Bibel selbst für verbrecherisch, und Sie zitieren als Beleg die durch Gott angeordneten ethnischen Säuberungen des Alten Testaments und die Aussagen Christi zum Jüngsten Gericht im Neuen Testament. Christus unterstellen Sie gar ein „jenseitiges Auschwitz“ mit „himmlischer Rampe“ (Manifest S. 51), was unabhängig von der Frage des guten Geschmacks zumindest eine verkürzte Darstellung ist.

Dabei ist nicht einmal Ihre Kritik am Alten Testament gerecht; vor ihrem historischen Hintergrund erscheinen die von Ihnen kritisierten Passagen als mehr oder weniger zeitgemäß; das schließt die Akzeptanz der antiken Sklaverei ein. Sie werden einwenden, dass diese Eroberungsaufträge in Ihren Augen deshalb so besonders verwerflich sind, weil sie ja als direkter Befehl des allmächtigen Gottes gelten. Diese wörtliche Auslegung des Alten Testaments ist unter Christen heute allerdings selten geworden, und aus katholischer Sicht ist sie gar Häresie.

Ein wenig anders sieht es mit dem Neuen Testament aus, denn es überliefert ja in großer Zahl Aussagen von Jesus Christus, dessen göttliche Vollmacht im Mittelpunkt des christlichen Glaubens steht. Das heißt: Wörtliche Aussagen von Jesus Christus haben in der Tat hohes Gewicht (womit ich der historisch-kritischen Analyse im Einzelfall nicht vorgreifen will).

Wenn Sie aber vor diesem Hintergrund Anstoß nehmen an der Ankündigung des Jüngsten Gerichts, müssen Sie zweierlei berücksichtigen. Erstens sind das die Gebote, deren Einhaltung Christus zur Voraussetzung für die Erlösung des Einzelnen erklärt. Im zehnten Kapitel des Lukasevangeliums finden Sie diese Gebote auf das Wesentliche verdichtet: „Du sollst den Herrn, Deinen Gott, lieben mit ganzen Herzen und ganzer Seele, mit all deiner Kraft und all deinen Gedanken und: Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst.“

Die naheliegende Frage, wer denn dieser Nächste sei, beantwortet Christus direkt anschließend mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter, das meines Erachtens zur Allgemeinbildung gehört.

Zweitens sollten Sie Ihre kategorische Ablehnung der Vorstellung von einem Jüngsten Gericht selbst überdenken. Diese Vorstellung ist die logische Konsequenz des Glaubens an einen gerechten Gott. Und wenn es auch wahr ist, dass man Menschen mit dem Jüngsten Gericht einschüchtern kann, so ist es doch auch wahr, dass es während des größten Teils der menschlichen Geschichte und noch heute auf dem größten Teil der Erde nicht die Armen und Unterdrückten sondern die Reichen und Mächtigen sind, deren Verhalten mit dieser Einschüchterung gemäßigt wurde und wird – nicht die Unterdrückten fürchten das Jüngste Gericht!

Ihr gewichtigstes Argument gegen Religion lautet: Sie ist vernunftwidrig, unwissenschaftlich, unwahr. Die Vernunftwidrigkeit ergibt sich für Sie aus der Berufung auf eine göttliche Offenbarung. Damit haben Sie insofern Recht, als die Tatsache der Offenbarung nicht falsifizierbar ist und sich einer vernünftigen Diskussion weitgehend entzieht. Sie ist wahr oder falsch, aber sie ist nicht überprüfbar.

Anders steht es mit den Inhalten der Offenbarung: Diese können sehr wohl auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität überprüft werden. Und wenn ein Christ die Gleichwertigkeit aller Menschen mit der biblisch überlieferten Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet, so spricht das keineswegs gegen die Gleichwertigkeit.

Sieht man also von der fehlenden Falsifizierbarkeit ihrer Legitimation ab, ist Religion keineswegs von vornherein vernunftwidrig. In der Argumentation selbst sind katholische Philosophen ebenso überprüfbar wie atheistische, und sie bestehen die Prüfung bemerkenswert oft; die Berufung auf Gott als Deus ex Machina ist in der katholischen Moraltheologie beinahe ebenso verpönt wie in der Astronomie.

Vielleicht sollten Sie sich die aktuellen katholischen Vorstellungen zum Naturrecht noch einmal ansehen, bevor Sie das ganze Konstrukt über Bord werfen. Die Vorstellung, dass ethische Maßstäbe unabhängig von staatlicher Festlegung sind, teilt nicht nur Papst Benedikt XVI.,  sondern auch der religiös unverdächtige Peter Singer.

Papst Benedikt XVI. gehört übrigens nicht erst seit seinem bemerkenswerten Vortrag vor dem Deutschen Bundestag zu den zahlreichen aktenkundigen katholischen Theologen, die regelmäßig in dem von mir skizzierten Sinne vernünftig argumentieren; Sie, sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Salomon, wissen natürlich selbst, wie viele das sind.

Diesem Problem begegnen Sie im Nachwort zu Ihrem Manifest mit einem Kunstgriff, für den Sie von Sir Karl Popper jedenfalls keinen Beifall erwarten können: Wenn ein dezidierter Christ Gutes tut oder auch nur vernünftig bzw. maßvoll argumentiert, dann ist er für Sie eben kein richtiger Christ. In Ihrem Humanismus bestimmen Sie, wer Christ ist.

Wissen Sie denn nicht, dass die Anerkennung der neodarwinistischen Evolutionstheorie als Stand der Wissenschaft für gläubige Katholiken absolut akzeptabel ist?  Der katholische Priester und Philosoph Martin Rhonheimer (noch dazu Mitglied des Opus Dei) hat im Februar 2006 in einem sehr höflichen (und mit dessen Einverständnis veröffentlichten) Brief den Erzbischof von Wien darüber aufgeklärt, nachdem dieser die Evolutionstheorie im Vorjahr scharf kritisiert hatte. Die Lektüre dieses Textes von Rhonheimer lohnt sich übrigens auch wegen seiner Bemerkungen zu möglichen Gottesbeweisen.

Denn auch wenn Religion zumindest in sich keineswegs notwendigerweise vernunftwidrig ist, so bleibt doch die Frage, ob sie in ihren Kernaussagen wahr ist, ein Stachel im Fleisch. Ich kann verstehen, dass Sie die möglichen Belege dafür, dass es vielleicht aber wahr ist (vgl. Martin Buber, Die Erzählungen der Chassidim, Zürich 1949, S. 363 f.), nicht näher untersuchen; diese Aufgabe haben Sie sich ja nicht gestellt.

Allerdings hat Ihr Hauptargument dagegen, dass es wahr sein könnte, eine bedauerliche Schwäche. Ihre Behauptung, der Mensch sei allein aus Zufall entstanden, gibt ja nicht einmal die Kernaussagen der Evolutionstheorie zutreffend wieder – diese erkennt das Zusammenwirken des Zufalls mit der Notwendigkeit in Form der Erfordernisse der Umwelt.

Sie betonen nicht ohne Stolz, dass die weitaus meisten herausragenden Physiker vor allem in den religiösen USA Agnostiker sind. Wissen Sie denn nicht, dass ein nennenswerter Teil dieser religiös unverdächtigen Physiker allen Ernstes über das “anthropische Prinzip” diskutiert? Diese Diskussion eignet sich zumindest als Warnung vor voreiligen Schlüssen; die Wahrscheinlichkeit, dass es keinen Gott gibt, ist geringer, als Sie schreiben.

Aber selbst wenn Sie mit Ihrer Einschätzung Recht hätten, wäre ich noch immer der Meinung, dass Ihre im Manifest gleich zweimal vorgetragene Einschätzung, religiöse Menschen dürften im Grunde kein Wahlrecht haben (vgl. Manifest S. 48f., S. 118f.), mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit über das Ziel hinausschießt.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass Ihre in vieler Hinsicht berechtigte Kritik am Islam das wesentliche Problem unberührt lässt, nämlich die in der islamischen Welt weithin anerkannte Lehre, der Koran sei direkt Gottes Wort. Diese Lehre steht einer historisch-kritischen Neuauslegung des Korans weit mehr im Weg als jeder noch so bedenkliche Inhalt. Und sogar unter diesen Bedingungen finden sich gläubige Muslime, die wie der Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmer Muhammad Yunus oder der Arzt und Katastrophenhelfer Dr. Abdelmoula Kangoum spürbare Beiträge zu einer humaneren Welt leisten.

Eine humanere Welt: Sie könnte das gemeinsame Ziel aller Menschen guten Willens sein. Um dieses Zieles willen bitte ich Sie: Beenden Sie Ihren Kreuzzug gegen die Religionen und laden Sie stattdessen alle Menschen guten Willens zur Zusammenarbeit ein. Ich verspreche Ihnen: Menschen guten Willens finden Sie überall.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Harald Stollmeier

PS: Als sehr nützliche Lektüre zur Klärung der Begriffe und Kategorien bei der Kirchenkritik empfehle ich den Aufsatz “Die Papstgegner. Wo sie Recht haben. Und wo nicht.” des katholischen Philosophen Dr. Josef Bordat.

Literatur

Schmidt-Salomon, Michael, Manifest des evolutionären Humanismus, 2. Auflage, Aschaffenburg 2006

Die Bibel. Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung, Stuttgart 1980

Angenendt, Arnold, Toleranz und Gewalt, Münster 2007

Buber, Martin, Die Erzählungen der Chassidim, Zürich 1949

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Eltern und Kinder: Selbstverständlichkeiten im Wandel

Harald Stollmeier am 30. August 2011

Ein Konstanzer Unternehmen will spätestens im Frühjahr 2012 ein Verfahren auf den Markt bringen, mit dem eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei Embryonen schon in der 10. Schwangerschaftswoche sicher festgestellt werden kann. Untersucht wird dabei nur das Blut der Mutter.  Die heute übliche Fruchtwasseruntersuchung mit ihrem ca. fünfprozentigen Risiko einer Fehlgeburt wird dann überflüssig. Spätabtreibungen wegen Trisomie 21 dürften damit bald der Vergangenheit angehören – weil die Abbrüche dann einfach früher stattfinden.

Tatsächlich dürfte die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche wegen Trisomie 21 sogar steigen, weil dann auch Eltern einen Test vornehmen lassen, die heute auf die Fruchtwasseruntersuchung wegen des Risikos einer Fehlgeburt verzichten. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, dem Hersteller dieser Tests mit wachsender Zahl überprüfbarer Faktoren märchenhafte Gewinne vorauszusagen – welche Eltern wollen denn nicht bestätigt bekommen, dass es ihrem Baby gut geht?

Lebensrechtler brauchen sich keine Illusionen zu machen: Sobald das funktioniert, wird es zur Selbstverständlichkeit. Ob auch die Entfernung von Embryonen mit unerwünschten Eigenschaften zur Selbstverständlichkeit wird, das ist eine andere Frage.

Ich frage mich, was wohl mein am 25. August 1924 im Alter von 61 Jahren verstorbener Ururgroßvater Bernard Evers aus Etteln bei Paderborn dazu sagen würde. In seinem Testament verfügte er unter anderem: „Meine Tochter Maria ist kränklich und bedarf der Pflege. Das Haus und das ganze Vermögen ist verpflichtet, dieselbe bis zu ihrem Ende in gewissenhafter und anständiger Pflege und Kleidung zu halten und eine standesmäße Beerdigung ihr zuteil werden zu lassen …“

Dorothea Evers geb. Nillies und Bernard Evers, vermutlich in ihrem Garten in Etteln

Dorothea Evers geb. Nillies und Bernard Evers, vermutlich in ihrem Garten in Etteln

Bernhard Evers war kein übermäßig moderner Mensch. Er war ein wohlhabender Ackerwirt, Mitglied der dörflichen Oberschicht, römisch-katholisch und ein strenger Vater. So streng, dass er dem Heiratswunsch seiner Tochter Elisabeth (deren Urenkel ich bin) massiven Widerstand entgegensetzte, weil ihm der junge Johann Isermann zu arm und auch sonst wohl nicht geeignet erschien. Erst nach der Geburt meiner Großtante Dorothea am 29. April konnte Elisabeth am 10. Juni 1914 den Vater des Kindes heiraten. Der Groll des Vaters klingt noch im Testament nach: “Meine Tochter Elisabeth … hat kein Recht mehr auf Forderungen.” So regelt man das unter westfälischen Dickschädeln.

Damals war es selbstverständlich, dass ein Vater auf die Gattenwahl seiner zwanzigjährigen Tochter entscheidend Einfluss nahm. Ebenso selbstverständlich war es offensichtlich, für behinderte Kinder angemessen zu sorgen.

Die heute übliche größere Freiheit von Töchtern bei der Wahl ihres Ehemannes ist in meinen Augen ein Fortschritt. Sie ist die Konsequenz des christlichen Eheverständnisses (und des bürgerlichen), für das die Freiwilligkeit des Eheversprechens unabdingbar ist.

Ist der Verlust des gesellschaftlichen Einvernehmens über die Verantwortung für behinderte Kinder einfach die Kehrseite der Medaille? Muss ich das eine hinnehmen, wenn ich das andere bejahe? Bernard Evers mag das befürchtet haben, und eingetreten ist ja beides.

Logisch zwingend ist das aber nicht. Das belegt schon die Kombination von Behindertenermordung und Heiratsverboten im Nationalsozialismus. Logisch zwingend ist tatsächlich das Gegenteil: Die Achtung der freien Gattenwahl von Frauen einerseits und des Lebensrechts behinderter Kinder andererseits wurzeln beide in der Überzeugung, dass alle Menschen gleich viel wert sind. Ich hoffe deshalb, dass auch noch meine Enkel in der Verfügung bezüglich meiner Urgroßtante Maria etwas Anderes sehen werden als  eine Einschränkung der selbstverständlichen Freiheit des Hoferben, seine unnütze Schwester einfach zu verjagen.

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Aus Gründen der historischen Gerechtigkeit folgt unten der vollständige Text des Testaments, das mir in einer beglaubigten Abschrift vorliegt.

Das Testament von Bernard Evers

Abschrift.

Eröffnet am 15. Oktober 1924 auf dem Gerichtstage in Alfen.

Gez. Schulze,

Amtsgerichtsrat.

Mein letzter Wille für den Fall meines Todes.

§ 1.

Als Vermögensübernehmer (Erben) mit allen Mobilien und Immobilien, mit allen Aktiven und Passiven setze ich meinen Sohn Johannes ein.

§ 2.

Meine Tochter Elisabeth, jetzt verheiratete Isermann, hat ihr Kindesteil erhalten und hat kein Recht mehr auf Forderungen.

§ 3.

Mein Sohn Wilhelm hat ebenfalls volle Abfindung erhalten.

§ 4.

Meine Tochter Maria ist kränklich und bedarf der Pflege. Das Haus und das ganze Vermögen ist verpflichtet, dieselbe bis zu ihrem Ende in gewissenhafter und anständiger Pflege und Kleidung zu halten und eine standesmäße Beerdigung ihr zuteil werden zu lassen und außer dem Beerdigungsamt im ersten Jahre nach dem Tode wenigstens 2 hl. Messen nachlesen zu lassen.

§ 5.

Meine Töchter Theresia, Anna und Franziska sollen bei einer etwaigen Zustandekunft, sei es Verheiratung oder sonstiger Selbständigmachung folgende Aussteuer erhalten:
1. Zwei vollständige Betten, nämlich 2 anderthalbschläfrige Bettstellen, Matratzen, Unterbetten und Oberbetten, je 2 Kissen, 12 Bettücher, 12 Bett- und Kissenbezüge und 12 weiße Kissenbezüge, 2 Bettspreiten.
2. Einen Waschtisch mit Waschservice, zwei Konsolen, ferner entweder einen zweitürigen Kleiderschrank, der zugleich als Wäscheschrank dient oder einen eintürigen Kleider- und Wäscheschrank extra.
3. Ein Sofa, 6 Stühle, 1 Tisch und ein Büffet (Glasschrank für Porzellan), 1 Nähmaschine.
4. Ein Küschenschrank und 2 Brettstühle,
5. An Leibwäsche, 3 Dutzend leinene Hemde, ½ Dutzend Nachtjacken, ½ Dutzend Unterhosen, 2 Dutzend leinene und 1 Dutzend Damast – Handtücher, 1 Dutzend Trockentücher, 6 Paar Strümpfe, 1 seidenes Kleid, 1 wollenes und 1 Waschkleid, 1 Dutzend Schürzen, ½ Dutzend Tischtücher und ½ Dutzend Servietten.
6. An Porzellan: 1 Eßservice für 6 Personen, 1 Kaffeeservice, 6 weiße Tassen mit 12 kleinen Tellern, 1 Dutzend Eß- und Teelöffel, Gabeln und Messer und 1 Suppenlöffel.
7. Eine gute Milchkuh.
8. Außerdem eine Barabfindung in der Höhe von 3000 Mark Vorkriegszeit.

Falls eine oder alle drei Töchter wegen Kränklichkeit oder einem sonstigen vernünftigen Grunde nicht selbständig wird, so muß ihnen Unterkunft, Kleidung und Kost im Hause gewährt werden aber gegen angemessene Mitarbeit.

§ 6.

Als Testamentsvollstrecker bestimme ich meinen Schwager, den Pfarrer Johannes Nillies; falls derselbe ablehnt oder nicht kann, alsdann meinen Schwager Hermann Nillies in Alfen.

Etteln, den 20. Dezember 1923.

gez. Bernard Evers.

Vorstehende Abschrift übersenden wir mit dem Bemerken, dass Herr Pfarrer Johannes Nillies das Amt als Testamentsvollstrecker angenommen hat.

A.A.

Unterschrift

Justizbüro-Assistent.

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Damnatio Memoriae

Harald Stollmeier am 24. Juli 2011

Norwegen gedenkt seiner Toten. Die Massenmedien der westlichen Welt, und vielleicht nicht nur diese, diskutieren die Motive des Mörders und die mögliche Mitverantwortung der Gruppen und Überzeugungen, auf die sich dieser beruft. Mir wird dabei schlecht.

Denn wer wehrlose Menschen ermordet, ist in erster Linie ein Feigling. Keine Überzeugung kann solche Taten im Geringsten rechtfertigen, auch die richtigste nicht. Und kein feiger Mörder verdient es, dass sein Name und sein Foto um die Welt gehen.

Ich habe den Namen des Mörders gelesen. Schreiben werde ich ihn nicht. Nie.

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Peter Singer und das Lebensrecht

Harald Stollmeier am 5. Juli 2011

Nicht jeder, der Peter Singer bejubelt, hat seine Praktische Ethik gründlich gelesen: Seine Widerlegung der meistgenutzten Argumente für die ethische Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (Praktische Ethik, Reclam, S. 177-195) müsste auch hartgesottene Abtreibungsbefürworter nachdenklich machen. Denn für Peter Singer ist der menschliche Embryo von Anfang an ein Mensch.

Leider nützt das dem Embryonen wenig, weil Singer anschließend feststellt, dass dieser noch keine Person sei, sondern von seinem Bewusstsein her noch hinter einem Fisch und erst recht einem Huhn zurückbleibe. Und nur Personen will Singer den vollen Schutz der Menschenrechte zugestehen. Die Abtreibung eines zwölf Wochen alten Embryonen ist für Singer deshalb nicht an sich ein Unrecht.

Dabei geht es nicht nur um Menschen mit Behinderungen: Es geht um alle – kein Wunder, dass Lebensrechtler auf den Namen Singer mit einem reflexartigen Sprung in den Schützengraben reagieren.

Vielleicht ist es eine gute Idee, stattdessen einmal zu prüfen, wie sich die konsequente Anwendung der Anschauungen Singers auf die Realität in Deutschland auswirken würde. Dann gäbe es nämlich erheblich weniger Schwangerschaftsabbrüche als heute, weil Singer auch die Auswirkungen einer Abtreibung auf andere Betroffene berücksichtigt. Es gäbe deshalb wahrscheinlich nur noch Schwangerschaftsabbrüche, die beide Eltern wirklich wollen. Abbrüche wegen Trennungsdrohung seitens des Vaters (der mit Abstand häufigste Abtreibungsgrund) oder wegen vermeidbarer Probleme der Mutter in Schule, Ausbildung und Beruf sind nämlich Paradebeispiele für präferenzutilitaristische Katastrophen.

Es gibt also mildernde Umstände: Bei konsequenter Anwendung der Regeln Singers würde die Welt per Saldo besser, nicht schlechter. Denn die meisten der Diagnosen, die heute in Deutschland Abtreibungen wegen Behinderung begründen, vor allem das Down-Syndrom, lassen den Personenstatus der betroffenen Menschen unberührt. Sie sind für Singer zwar wie alle Schwangerschaftsabbrüche an sich wertneutral, aber es gibt für sie keine besondere Rechtfertigung. Anders ist das allerdings bei Anenzephalie.

All dies gilt schon bei einer uneingeschränkten Anerkennung von Singers Anschauungen. Um einen besseren Schutz ungeborener Menschen zu begründen, bedürfte  es einer Weiterentwicklung – die vielleicht möglich ist. Der katholische Philosoph Josef Bordat weist darauf hin, dass Singer das Potenzial der Ungeborenen nicht angemessen berücksichtigt, und in dieser Beobachtung steckt Potenzial.

Denn genaugenommen begnügt sich Singer mit der Widerlegung von Argumenten zur Wahrscheinlichkeit der Entwicklung und zur Einmaligkeit des genetischen Codes. Im Übrigen geht er mit dem Potenzial eines Embryonen, zur „Person“ zu werden, wie mit einem Lottoschein um.

Vielleicht liegt es an der Momentaufnahme: Es kann sein, dass ein Embryo zum Zeitpunkt X die von Singer geforderten Personeneigenschaften nicht besitzt und dass seine statistische Chance, sie zu erwerben, gering genug ist, um dem Embryonen den vollen Schutz der Menschenrechte zu verweigern.

Aber kein Mensch existiert nur in einem Moment. Unser Leben ist von Anfang an ein Prozess. Das heißt: Wenn wir ein Bild betrachten, dürfen wir nicht vergessen, dass es ein Ausschnitt aus einem abendfüllenden Film ist.

Es ist nicht in erster Linie eine Frage der Wahrscheinlichkeit, ob aus einem Embryonen ein Baby und später ein erwachsener Mensch wird: Es ist eine Frage des bereits laufenden Prozesses, in dessen Verlauf standardmäßig eine Person entsteht. Und es ist ein Unterschied, ob man Ergebnisse vergleicht oder Prozesse in verschiedenen Stadien ihres Ablaufs.

Auch mit dieser Erweiterung des Singerschen Personenbegriffs (die Singer sich erst noch zu Eigen machen müsste) bliebe eine Lücke zwischen der präferenzutilitaristischen und der christlichen Sicht. Aber sie ist viel kleiner, als Lebensrechtler fürchten und Abtreibungsfans glauben – so klein, dass zwischen der christlichen Forderung, jeden Menschen von der Empfängnis an zu schützen, und der präferenzutilitaristischen Zulässigkeit der Tötung oder zumindest Nichtrettung eines Menschen ohne Personeneigenschaft in der Praxis gar kein Unterschied mehr zu bleiben braucht. Denn wenn man wirklich sicher sein will, dass ein bestimmter Mensch gar keine Chance hat, sich zur Person zu entwickeln, dann gibt man ihm wenigstens eine.

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Darfur – helfen verboten?

Harald Stollmeier am 14. Juni 2011

Während sich die Augen der Weltöffentlichkeit auf die arabischen Länder der Mittelmeerküste richten, nimmt die Katastrophe im westsudanesischen Darfur ihren Lauf. Schon seit acht Jahren führen dort arabische Reitermilizen („Janjaweed“ = Teufel zu Pferde) einen Stellvertreterkrieg gegen die sesshaften schwarzafrikanischen Fur, Masalit und Zaghawa, zunehmend mit Hubschraubern und anderer hochtechnischer Ausrüstung, die sie von der islamistischen Regierung in Khartum erhalten. Die Zahl der Todesopfer wird auf 200 000 bis 400 000 geschätzt, wobei ein großer Teil davon nicht durch direkte Kampfeinwirkung sondern durch Hunger und Seuchen umgekommen ist.

Was in Darfur geschieht, hat viel Ähnlichkeit mit den ethnischen Säuberungen in Bosnien-Herzegowina und später im Kosovo. Die Beweise für die entscheidende Rolle der Regierung in Khartum reichten dem Internationalen Strafgerichtshof aus, um am 12. Juli 2010 wegen Völkermords einen internationalen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Umar Hasan Ahmad al-Baschir auszustellen. Zur Verhaftung al-Baschirs ist es allerdings noch nicht gekommen; eine Polizei hat der Internationale Strafgerichtshof ja nicht.

Aber zu Reaktionen der sudanesischen Regierung ist es gekommen: Sie hat die meisten ausländischen Hilfsorganisationen ausgewiesen und macht den wenigen verbliebenen die Arbeit so schwer wie möglich. Nach einer kurzen Unterbrechung wegen Friedensverhandlungen zwischen den Fur-Milizen und der sudanesischen Regierung haben die Janjaweed im Frühjahr 2011 ihre Angriffe wieder aufgenommen.

Die humanitäre Lage ist bedrückend. „In Zalingei, der Hauptstadt der Fur“, berichtet Dr. Abdelmoula Kangoum vom Deutsch-Afrikanischen Ärzteverein in der Bundesrepublik Deutschland, „ist die Einwohnerzahl durch Flüchtlinge von 60 000 auf fast 890 000 angestiegen. In der ganzen Stadt gibt es vier Ärzte, nur einer davon ist ein Facharzt. Die Hygieneprobleme sind dramatisch.“

Der Deutsch-Afrikanische Ärzteverein in der Bundesrepublik Deutschland (2010 mit dem Duisburger Integrationspreis ausgezeichnet)  und der Afrikanische Ärzteverein in Skandinavien wollen dieser Situation mit einem straff konzipierten Hilfsprojekt begegnen. Sie planen den Bau von Latrinen, den Bau von Brunnen, ein umfassendes Impfprogramm mit Schulung von Impfhelfern und die gezielte Bekämpfung und Prävention von Durchfallerkrankungen.

Das Projekt ist auf 18 Monate angelegt. Während dieser Zeit wollen je drei Ärzte für je drei Monate unentgeltlich vor Ort arbeiten; die meisten von ihnen stammen aus der Region und sind mit deren Sprache und Kultur vertraut. Ziel des Projekts ist nachhaltige Hilfe vor allem durch Ausbildung und Aufklärung örtlicher Helfer.

Warum hoffen die Deutsch-Afrikanischen Ärzte, in Darfur helfen zu dürfen, während die meisten, wenn nicht alle anderen Organisationen die Region verlassen müssen?

„Die Regierung in Khartum hat uns signalisiert“, berichtet Dr. Kangoum, „dass wir in Darfur helfen dürfen, vielleicht weil sie weniger Sorge hat, wir könnten durch westliche Regierungen instrumentalisiert werden. Es ist sogar für die sudanesische Regierung offensichtlich, dass wir keine ‚christlich-zionistischen Agenten‘ sind. Eine Rolle spielen vielleicht auch die Friedensverhandlungen, die in Quatar zwischen der sudanesischen Regierung und den darfurischen Rebellen begonnen haben.“

Das Hilfsprojekt der Afrikanischen Ärzte wird von verschiedenen Förderern mit Sachspenden unterstützt; die Ärzte selbst arbeiten gratis. Deshalb belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf nicht mehr als 352 000 Euro, in denen Kosten für Arzneimittel, Flüge und ein Geländefahrzeug enthalten sind.

„Darfur ist meine Heimat“, sagt Dr. Abdelmoula Kangoum, „und deshalb geht mir das Leid der Betroffenen besonders nah. Es kommt hinzu, dass meine Kollegen und ich dort nützlicher sein können als andere Helfer, weil wir nicht als Fremde kommen. Vor allem aber sind wir jetzt wegen der politischen Lage die einzigen, die helfen dürfen. Wenn wir nicht helfen, sind die Menschen in Darfur allein.“

Das Spendenkonto des Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins in der Bundesrepublik Deutschland e. V. ist:

Kontonummer: 4613907
bei der

Commerzbank AG Duisburg
Bankleitzahl: 350 400 38

(Gemeinnützigkeit anerkannt vom Finanzamt Duisburg – Süd, Landfermannstrasse 25, 47051 Duisburg - Steuernummer 109/5842/0523)

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Ethik-Preis für Peter Singer – ein Ausdruck der Meinungsfreiheit

Caroline Stollmeier am 6. Juni 2011

Die Träger des mit 10.000 Euro dotierten Ethikpreises der Giordano-Bruno Stiftung sind der australische Philosoph und Ethiker Prof. Peter Singer sowie die italienische Philosophin Paola Cavalieri. Am 3. Juni 2011 wurde der Preis feierlich in der Deutschen Nationalbibliothek Frankfurt übergeben. Im Vorfeld der Preisverleihung gab es einige Proteste, die sich vor allem gegen Positionen Peter Singers zur Euthanasie richteten; diese standen allerdings in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anlass der Ehrung.

Die wissenschaftsorientierte und religionskritische Giordano-Bruno Stiftung (gbs) ehrte Peter Singer und Paola Cavalieri nicht etwa für ihr Lebenswerk als ethischste Menschen überhaupt, sondern ganz konkret für ihren engagierten Einsatz für die Tierrechte, insbesondere für ihr 1993 initiiertes Great Ape Project.

Das Great Ape Project fordert einige jener Privilegien für Orang-Utans, Gorillas, Bonobos und Schimpansen, die bisher nur für Menschen gelten: das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und ein Verbot der Folter. Da Menschenaffen über ein Bewusstsein verfügen, sich mental in andere Wesen hineinversetzen und in die Zukunft denken können, sollen sie als Personen anerkannt und als Individuen respektiert werden.

Gründer und Vorstandssprecher der gbs Dr. Michael Schmidt-Salomon begründete die Vergabe des Ethikpreises für die Initiatoren des Great Ape Project damit, dass sie dazu betragen könnte den „Speziesismus“ zu überwinden und sie das Prinzip der gleichen Berücksichtigung gleichwertiger Interessen verträten. Außerdem wertete er das Projekt als Türöffner für andere Forderungen der Tierrechtsbewegung und eine Chance das „größenwahnsinnige Weltbild der Menschen at acta zu legen“.

In seiner Laudatio auf die Preisträger stellte Dr. Colin Goldner fest, dass ernsthafte Tierrechtler Tierschützer ablehnen, die „Hund und Katzen streicheln, aber Hühner und Kühe essen“. Man wolle sich Tieren nicht „von oben herab“ zuwenden, nur weil man sie niedlich findet, sondern man fordert Grundrechte für Tiere ein, weil das logisch sei.

Als Grundlage für die Tierrechtsbewegung gilt Singers Buch Animal Liberation, erstmal erschienen 1975. Darin formuliert er die These, dass die Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens nicht ausreicht, um moralische Überlegenheit zu rechtfertigen. Stattdessen beruft er sich auf den Begriff der „Person“, der nicht auf die Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens abzielt, sondern auf Eigenschaften wie Selbstbewusstsein, Selbstkontrolle, Sinn für Zukunft und Vergangenheit, die Fähigkeit, Beziehungen aufzubauen, sich um andere zu kümmern, Kommunikation und Neugier.

Schimpansen und Bonobos sind mit Menschen genetisch näher verwand als mit Gorillas oder Orang-Utans. Singer und andere Wissenschaftler regen an, insbesondere die vier Großen Menschenaffen unter den Personenbegriff zu fassen und leiten daraus ihre Forderungen nach Grundrechten ab.

Der Personenbegriff Singers beinhaltet allerdings einige Tücken. Demzufolge kann nämlich ein Mitglied der Spezies Homo sapiens unter bestimmten Umständen zwar als Mensch, nicht aber als Person gelten und damit unbedingt schützenswert seien. Dies gilt beispielsweise für ungeborene Kinder oder schwerst hirngeschädigte Neugeborene.

Es gibt gute Gründe, diese Positionen Singers zu kritisieren. Keineswegs jedoch ergibt sich aus der Ablehnung bestimmter Positionen Singers zwingend die Ablehnung aller seiner Positionen oder schlichtweg seiner Person. Und überhaupt nicht zu rechtfertigen ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit, die manchen Singer-Kritikern angemessen erscheint.

Noch heute kann man sich „fremdschämen“ für die Auswüchse der Anti-Singer-Proteste in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren, bei denen es regelmäßig gelang, die Veranstaltungen mit Singer zu sprengen – und bei denen die Entgleisungen vom Niederbrüllen bis zu tätlichen Angriffen reichten. In einem Fall wurde die Meinungsfreiheit in Form von Peter Singers gewaltsam heruntergerissener Brille sogar buchstäblich mit Füßen zertreten. Auch der Vorwurf der Nazi-Ideologie ist nicht nur sachlich unberechtigt sondern auch gefühllos einem Mann gegenüber, von dessen vier Großeltern drei in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden.

Bei der Preisverleihung in Frankfurt kam es nicht zu Ausschreitungen – die anwesenden Kritiker verhielten sich zurückhaltend. Ein Teil der öffentlich vorgetragenen Kritik ist darüber hinaus vielleicht Ausdruck eines Missverständnisses.

Denn Singer setzt nicht Behinderte mit Tieren gleich. Er selbst sagt immer wieder ausdrücklich, dass er sich für Grundrechte bestimmter Tiere einsetzt, weil er sie auf moralisch gleicher Stufe mit Menschen sieht: Das ist eine Aufwertung der Tiere, nicht notwendigerweise eine Abwertung der Menschen. Dieser Unterschied ist der Giordano-Bruno-Stiftung wichtig. „Wir wissen“, erklärte Dr. Schmidt-Salomon am vergangenen Freitag wörtlich, „dass der Name Peter Singer in Deutschland immer noch für irrationale Reflexe sorgt. (…) Aber seien Sie versichert, dass wir Peter Singer nicht ehren würden, wenn er tatsächlich gegen Behinderte wäre.“

 

 

Peter Singer bedankt sich für den Ethik-Preis der gbs
(Peter Singer bei der Verleihung des Ethik-Preises der gbs in Frankfurt a.M., 3. Juni 2011, Foto: C. Stollmeier)
 
 
→ Empfehlenswerte Literatur dazu von Peter Singer: „Animal Liberation. Die Befreiung der Tiere“ und „Praktische Ethik. Neuausgabe“

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