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Urheberrecht: Wir wissen, wo dein Auto steht …

Harald Stollmeier am 16. Mai 2012

Das Urheberrecht verdient Schutz, genau wie das Privateigentum. Man soll dabei nicht maßlos werden, aber das ist auch schon alles. Das ist meine Meinung, und ich habe es bislang nicht für nötig gehalten, sie öffentlich zu sagen, zumal sie weitgehend dem geltenden Recht entspricht, und zumal eine Gruppe von Hauptbetroffenen unter dem Titel „Wir sind die Urheber!“  genau die richtigen Worte dazu publiziert hat.

Nun aber werden die Unterzeichner dieser Erklärung von einer anderen Gruppe aus dem Schutz der Anonymität heraus bedroht. Ihre persönlichen Daten werden veröffentlicht, und die Täter kündigen den Künstlern an, sie unaufhörlich zu verfolgen.

Anscheinend vertreten die Anonymen eine abweichende Meinung zum Urheberrecht. Aber man kann nicht mit ihnen darüber diskutieren, weil sie ja gar nicht diskutieren wollen. Sondern einschüchtern. Nekulturny.

Was kann man tun? In „Ali Baba und die 40 Räuber“ markiert der Spion der Räuberbande Ali Babas Haus mit einem Zeichen, damit die Bande in der folgenden Nacht in das Haus eindringen und Ali Baba ermorden kann. Die kluge Sklavin Morgiane entdeckt das Zeichen – und malt es auf alle Häuser der Umgebung.

Deshalb unterzeichne ich den Aufruf „Wir sind die Urheber!“ – hier   (und Dank an Josef Bordat für den Hinweis).

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Organtransplantation: Nächstenliebe oder Mord?

Harald Stollmeier am 5. April 2012

Organentnahme ist Mord. Das jedenfalls behaupten einige katholische Lebensrechtler und warnen vor der Ausschlachtung von Patienten, die eigentlich gerettet werden könnten, aus rein kommerziellen Motiven. Wahr ist: Nicht schon allein das Leid der Menschen, die auf ein Spenderorgan hoffen, rechtfertigt die Organtransplantationen. Wahr ist aber auch: Wenn Kritiker unter Berufung auf fragwürdige Einzelfälle behaupten, Organverpflanzungen seien ethisch unzulässig, dann machen sie es sich nicht nur wesentlich leichter als Papst und Kirche – sie berufen sich auch zu Unrecht auf Papst und Kirche für ihr pauschales Urteil.

Der Deutsche Bundestag ändert das Transplantationsgesetz: Aus der Zustimmungslösung wird eine Entscheidungslösung. Inhaltlich gilt zwar nach wie vor, dass nur Menschen Organe entnommen werden, deren ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Aber alle Erwachsenen in Deutschland werden künftig regelmäßig befragt, und die Intention der Befragung ist klar. Kritiker sind alarmiert.

Einige katholische Publizisten halten Organtransplantationen für unvereinbar mit dem katholischen Bekenntnis, manche halten sie sogar für Mord. Selbst der Papst habe seine früher zustimmende Haltung relativiert. Ist das wahr? Muss man als Katholik gegen Organtransplantationen sein?

Im Katechismus der Katholischen Kirche von 1993 (Katechismus 2296) steht zwar „Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar“, aber weiter heißt es: „…, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.“

Das heißt: Organtransplantationen sind unter bestimmten Bedingungen sittlich erlaubt, und Organspende ist unter diesen Bedingungen ein Akt der Nächstenliebe. Im Kern der Bedingungen steht neben der echten Freiwilligkeit der Entscheidung des Spenders das Verbot der direkten Herbeiführung seines Todes. Nur „ex cadavere“, ergänzt Papst Bendedikt XVI., dürfen Organe entnommen werden.

Für einige katholische Publizisten und z. B. den katholischen Fundamentaltheologen Josef Schuhmacher entzieht diese Bedingung der gesamten heutigen Transplantationsmedizin die Grundlage. Denn für sie kann mit dem Tod des Spenders nur der vollständige Tod gemeint sein, der nicht vorliegt, solange das Herz noch schlägt. Schlägt das Herz aber nicht mehr und wird der Körper nicht mehr mit Sauerstoff versorgt, so sterben auch die einzelnen Organe – mit der Folge, dass sie nicht mehr verpflanzt werden können. Wie kann, fragen diese Kritiker, ein Mensch tot sein, dessen Organe noch leben?

Das deutsche Transplantationsgesetz sieht als Lösung dieses Dilemmas die strikte Anwendung des Hirntodkriteriums an: Ein hirntoter Mensch kann lebende Organe spenden. Zwar wenden die Kritiker ein, das Hirntodkonzept sei direkt zu diesem Zweck formuliert worden. Aber damit ist es noch nicht in der Sache widerlegt.

Wie tot ist denn ein Mensch, der die Bedingungen des Hirntodes erfüllt? Ist er lebendig, so dass die Entnahme lebenswichtiger Organe Mord ist? Oder ist Hirntod gleich Tod? Diese Frage ist tatsächlich entscheidend, eigentlich nicht nur für die Haltung von Katholiken.

Für Papst Benedikt XVI. muss diese Frage auf der Höhe der Wissenschaft beantwortet werden; das „ex cadavere“ in seinem Vortrag vor einem Kongress der Päpstlichen Akademie für das Leben im November 2008 ist eine Aufforderung zur Diskussion, nicht ihr vorweggenommenes Ergebnis. Dafür spricht auch, dass der Papst im selben Vortrag ausdrücklich auf die vielen Menschen hinweist, die auf ein Spenderorgan warten.

Es wäre deshalb zumindest voreilig, aus dem Brief des Prälaten Dr. Georg Gänswein an den Münchner Arzt Dr. Gero Winkelmann auf eine neuerdings restriktive Haltung des Papstes zu Organtransplantationen zu schließen. In diesem Brief teilt Prälat Gänswein mit, der Organspendeausweis des Heiligen Vaters sei mit seiner Wahl zum Papst „ipso facto“ ungültig geworden und eine Berufung darauf folglich nicht mehr statthaft.

Aber ungültig geworden ist der Organspendeausweis aus zwei Gründen, die mit der Frage der Organspende selbst gar nichts zu tun haben: Erstens ist es völkerrechtlich ausgeschlossen, dass das Staatsoberhaupt eines souveränen Staates den Gesetzen eines anderen Staates unterliegt. Zweitens gelten für den Umgang mit dem Leichnam eines Papstes strenge Regeln, die u. a. mit Reliquientheologie zu tun haben und die Abgabe von Organen ausschließen.

Während Heinz-Josef Algermissen, der Bischof von Fulda, in einer persönlichen Stellungnahme in der Tagespost im März 2012 Unbehagen gegenüber dem Hirntodkriterium äußert und (zu Recht!) auf die Notwendigkeit gründlicher Aufklärung der Organspender und ggf. ihrer Angehörigen hinweist, ist die offizielle Haltung der Deutschen Bischofskonferenz zum Hirntodkriterium und zum deutschen Transplantationsgesetz zustimmend.

Als durchaus repräsentativ dafür wird man den Vortrag von Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 24. Juni 2011 betrachten dürfen (S. 3-4): Für Weihbischof Losinger ist das Hirntodkriterium nach sorgsamer Abwägung „ein hinreichend sicheres Kriterium der Todesfeststellung […], das mit der ärztlichen Pflicht zur Lebenserhaltung und dem Tötungsverbot vereinbar ist“ – obwohl es „in der Tat“ aus pragmatischen Rücksichten auf die Erfordernisse der Transplantationsmedizin formuliert wurde.

Wem die Deutsche Bischofskonferenz nicht katholisch genug ist, den mag beruhigen, dass auch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2008 den Hirntod ausdrücklich als „Tod des Individuums“ anerkennt (S. 22): „Das Gehirn ist tot und das Funktionieren der anderen Organe wird direkt oder indirekt durch künstliche Mittel aufrechterhalten. Dieser Zustand ergibt sich einzig und allein durch die Anwendung moderner medizinischer Technologien und, von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann er nur für eine begrenzte Zeit aufrechterhalten werden.“

Das bedeutet: Bei korrekter Anwendung des Hirntodkriteriums ist die Explantation von Organen aus Sicht der katholischen Kirche zulässig. Insbesondere ist sie kein Mord.

Kritiker sollten deshalb unterscheiden zwischen der ethischen Zulässigkeit der Organtransplantation bei Vorliegen klar formulierter Bedingungen – die man jedenfalls nicht im Einklang mit dem Lehramt bestreiten kann – und der Frage, ob diese Bedingungen im Einzelfall oder auch im jeweils geltenden Gesetz erfüllt sind.

Die Päpstliche Akademie der Wissenschaften nimmt es dabei mit dem Hirntod ganz genau (S. 22): „Dass Hirntod den Begriff ‚Tod’ einschließt, mag ein zentrales Problem bereiten, aber innerhalb neurologischer Kreise (mit wenigen Ausnahmen) wird anerkannt, dass sich Hirntod durch etwas Essentielles von allen anderen schweren Dysfunktionen des Gehirns unterscheidet, die Änderungen im Bewusstsein umfassen (z.B. Koma, Vegetativer Zustand oder Minimaler Bewusstseins Zustand). Wenn die Kriterien für Hirntod nicht erfüllt sind, dann ist die Grenze zwischen Tod und Leben nicht überschritten, gleich wie schwer oder irreversibel die Hirnschädigung auch sein mag.“

Damit bewegt sich die Akademie auf der bereits von Papst Johannes Paul II. in seinem Vortrag beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung am 29. August 2000 in Rom vorgegebenen Linie. In diesem Vortrag weist Papst Johannes Paul II. darauf hin, „daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als „moralische Gewißheit“ bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.”

Auch andere Kriterien sind für die ethische Zulässigkeit der Organtransplantation unverzichtbar. Dazu gehört die vollständige Freiwilligkeit der Spende, die bei einer reinen Widerspruchslösung übrigens auch für Weihbischof Losinger (S. 6) nicht gewährleistet ist. Diese Freiwilligkeit setzt die vollständige Aufklärung der Beteiligten ebenso voraus, wie sie kommerzielle Interessen ausschließt. Wer seine Organe aus wirtschaftlicher Not spendet, der tut es nicht vollständig freiwillig.

Entscheidend ist und bleibt aber die strikte Einhaltung des Hirntodkriteriums und insbesondere die Frage: Ist gewährleistet, dass vor einer Organentnahme gründlich und korrekt geprüft wird, ob der Hirntod (vollständig und unwiderruflich!) wirklich vorliegt? Können Inhaber eines Organspendeausweises sicher sein, dass ihre Spendereigenschaft ihnen bei bewusstloser Einlieferung ins Krankenhaus nicht zum Nachteil gereicht?

Das deutsche Transplantationsgesetzt schreibt hierzu u. a. zwei Untersuchungen durch voneinander unabhängige und an der Organentnahme unbeteiligte Ärzte vor, die noch dazu umfassend dokumentiert werden müssen. „Wegen der strengen gesetzlichen Bestimmungen zur Hirntoddiagnostik“, sagt die Geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation Dr. Ulrike Wirges, „wird kein Mensch so gut auf Lebensspuren untersucht wie ein möglicher Organspender“ ( Siehe NOVITAS. Das Magazin für Versicherte und Freunde der Novitas BKK, Nr. 1/März 2012, S. 17).

In der Tat: Ein Arzt, dem die Manipulation eines Hirntodprotokolls nachgewiesen würde, wäre in jeder Hinsicht erledigt. Hinzu kommt: In einem solchen Fall müssten zwei Ärzte gemeinsame Sache machen und darüber hinaus sicherstellen, dass Krankenschwestern und Krankenpfleger entweder nichts bemerkten oder nichts verrieten.

Das schließt dennoch nicht aus, dass beruflicher Erfolgsdruck unsensiblen Umgang mit Angehörigen, honorarorientierte Moralaufweichungen und sogar kriminelles Verhalten hervorrufen kann. Es gibt dagegen keine Garantie. Wollte man aber deshalb die gesamte Tranplantationsmedizin abschaffen, so würde man nicht nur das Kind mit dem Bade ausschütten. Man dürfte sich auch als Gesunder im Grunde überhaupt nicht mehr zum Arzt wagen.

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Jeder Mensch kann friedlich sterben

Harald Stollmeier am 27. März 2012

Rezension: Gian Domenico Borasio, Über das Sterben, Verlag C. H. Beck, München 2011

Sterben kann entsetzlich sein. Aber eine gute und gut organisierte Palliativmedizin kann dazu beitragen, dass es nur noch sehr, sehr selten entsetzlich ist. Der andere entscheidende Faktor für ein friedliches Sterben ist die Vorbereitung, die jeder Einzelne für sein eigenes Sterben treffen kann.

Das wichtigste Einzelinstrument dabei ist die Vorsorgevollmacht, mit der jeder Mensch für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern kann, einen Menschen seines Vertrauens umfassend bevollmächtigt, auch für Entscheidungen gegenüber dem Arzt. Der entscheidende Schritt aber, den jeder Mensch tun kann, ist mit den eigenen Angehörigen oder auch engen Freunden über den eigenen Tod und die eigenen Wertvorstellungen und Wünsche im Zusammenhang damit zu reden, reden, reden.

Gian Domenico Borasio, einer der Wegbereiter der Palliativmedizin in Deutschland, klärt in diesem Buch über das Sterben auf: über das Missverhältnis zwischen den Wünschen und Befürchtungen der Menschen einerseits und der statistischen Wirklichkeit andererseits, aber auch über gefährliche medizinische Mythen, deren Folge furchtbares Leid über Sterbende bringt. Das gilt vor allem für Atemnot und Durst, die Plagen, vor denen sich die meisten Menschen zu Recht fürchten.

Zu Bekämpfung von Durst ist die Bekämpfung des Durstgefühls entscheidend, und dabei spielt die Befeuchtung der Mundschleimhaut eine zentrale Rolle. Die Zuführung großer Mengen von Flüssigkeit ist, zumindest bei Menschen in der Sterbephase, eher schädlich und belastet Herz und Lunge.

Gegen Atemnot hilft nichts besser als Morphin, von dem es aber in vielen Lehrbüchern immer noch heißt, es führe zu Atemlähmungen. Borasio (S.135): „Diese Fehlvorstellung ist zwar wissenschaftlich längst widerlegt […]. Trotzdem haben viele Ärzte immer noch Angst davor, Morphin bei Atemnot einzusetzen …“

Gegen die Angst, die naturgemäß mit Atemnot einhergeht und diese in einem Teufelskreis verstärkt, nennt Borasio Benzodiazepine als wirksames Mittel. Dringend empfiehlt er, die Angehörigen anzuleiten, wie man diese Medikamente unter die Haut verabreicht. Atemnot (S. 136) „ist ein medizinischer Notfall.“

Mehr Aufklärung unter Ärzten führt zu besserer Aufklärung der Patienten und ihrer Angehörigen und kann manches Dilemma lindern: Höfliche, in der Sache aber deutliche Kritik übt Borasio, der den Willen des Patienten hoch achtet, auch den Sterbewillen, an der Aufklärung im Vorfeld von Euthanasien (S. 159): „Zwei Ärzte bestätigten dem Patienten unabhängig voneinander, dass er ohne Euthanasie ‚qualvoll ersticken‘ werde. Der Patient entschied sich dann nachvollziehbarerweise für die Euthanasie […]. Das Problem ist nur, dass die Information, die er bekommen hatte, falsch war.“

Ein friedliches Sterben braucht mehr als Medikamente: Menschen in der letzten Phase ihres Lebens brauchen Zuwendung, brauchen Menschen, die Zeit für sie haben. Oft gehen diese Menschen als Beschenkte nach Hause, denn (S. 191): „Im Angesicht des Todes erkennen die Menschen, worauf es wirklich ankommt.“

Gian Domenico Borasios nützliches, gut lesbares Buch Über das Sterben kostet 17,95 Euro.

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Wie Lämmer unter den Wölfen

Harald Stollmeier am 24. März 2012

Rezension: Eva-Maria Kolman, Pakistan. Christen im Land der Taliban. München 2012

Als Mitglied einer Delegation des katholischen Hilfswerks  KIRCHE IN NOT bereiste Eva-Maria Kolmann im November 2011 Pakistan und hatte Gelegenheit, genau hinzusehen. Ihr tagebuchartiger Bericht macht die Situation der ungefähr 1,2 Millionen katholischen Christen in einem der gefährlichsten Länder der Welt erfahrbar. Gemeinsam mit Eva-Maria Kolmann begegnet der Leser Christen von atemberaubendem Lebensmut.

Schwester Daniela Baronchelli in der Buchhandlung der Paulusschwestern in Karatschi hat eine Polizeirazzia hinter sich. Schwester Timothy Villaram hat einen schweren Bombenanschlag auf die Kathedrale von Lahore überlebt. Die 26-jährige Nähschülerin Asia zieht ihre Kinder in einem der Slums von Karatschi groß. Bischof Andrew Francis von Multan kann nicht ohne Polizeieskorte aus dem Haus gehen. Schwester Nazreen Daniels in Rawalpindi betreut Frauen, die vergewaltigt wurden. Der 9-jährige Samir aus Lahore wurde kurz vor seiner Erstkommunion entführt, konnte aber entkommen.

Die Christen in Pakistan sind eine stark benachteiligte, oft bedrohte Minderheit. Der Islam, der sie umgibt, wird dem Leser nicht pauschal sympathisch. Dabei hat er viele Gesichter (S. 77): „Es gibt in Pakistan Muslime, die an Weihnachten ihre Festtagskleidung anziehen, um mit ihren Kindern in einer Kirche eine Krippe anzuschauen, und es gibt andere, die selbst ihre moderateren Glaubensgeschwister töten.“

Eva-Maria Kolmanns Buch löst widerstreitende Empfindungen aus. Eine ist Zorn über das Unrecht, das Christen widerfährt (Hindus übrigens auch). Eine zweite ist Scham darüber, dass uns deutschen Christen so wenig klar ist, wie gut wir es haben. Eine dritte ist Freude darüber, dass es KIRCHE IN NOT immer wieder gelingt, den katholischen Christen in Pakistan zu helfen, durch Unterstützung für Kirchenbauten aber auch durch weniger sichtbare Taten. Die letzte ist: Dankbarkeit. Denn das Glaubenszeugnis von Menschen wie Shahbaz Bhatti, dem Minister für Minderheiten, der am 2. März 2011 wegen seines Einsatzes gegen das bösartige pakistanische Blasphemiegesetz ermordet wurde, kann auch unseren Glaubensmut stärken.

Eva-Maria Kolmans Pakistan. Christen im Land der Taliban ist kostenlos bei KIRCHE IN NOT zu beziehen. Eine Spende für die Arbeit von KIRCHE IN NOT in Pakistan ist es aber wert.

Bischof Max John Rodrigues von Hyderabad erzählt Kindern von Jesus. Bild: KIRCHE IN NOT

Bischof Max John Rodrigues von Hyderabad erzählt Kindern von Jesus.

(Bild: KIRCHE IN NOT)

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Warum ich gegen Abtreibung bin – und warum nicht

Caroline Stollmeier am 11. März 2012

Um es gleich vorwegzunehmen: Ich bin weder ein Fundamentalist noch ein Neo-Nazi noch sonst etwas, was Abtreibungsgegnern im Allgemeinen nachgesagt wird, damit man sie nicht ernst nehmen muss. Ich finde Abtreibungen aus logischen Gründen falsch – nicht aus ideologischen:

1. Ungeborene Kinder sind Menschen.
Inzwischen ist die Entstehung des Menschen ziemlich gut erforscht. Wie unter anderem in dem anerkannten medizinischen Lehrbuch von Sadler/Langman ausgeführt wird, ist der Mensch ein Mensch ab der Verschmelzung von Samen- und Eizelle. Es kann also keine Diskussionen darüber geben, dass das Wesen, das im Bauch seiner Mutter heranwächst ganz von Anfang an ein Mensch ist – egal wie wir es nennen und egal, ob es gewünscht oder ungeplant entstanden ist.

2. Es gelten die Menschenrechte.
Nach Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Auch wenn nicht in jedem Land jedes Menschenrecht umgesetzt wird (auch in Deutschland wird beispielsweise gleiche Arbeit nicht immer gleich entlohnt), so ist die Erklärung doch eine wichtige Orientierungshilfe, die annähernd weltweite Anerkennung findet.

3. Kinder haben ein Recht auf Leben.
Selbstverständlich berührt eine ungewollte Schwangerschaft die Freiheit der Mutter (in der Regel bedroht sie jedoch nicht deren Leben). Es gibt jedoch keinen zwingenden Grund, die Rechte der Mutter höher zu bewerten als die ihres Kindes, zumal hier eine zeitlich befristete Einschränkung der individuellen Freiheit einem Todesurteil gegenüber steht.

Darüber hinaus gibt es viele andere Argumente, die gegen Abtreibungen sprechen. Aber keins davon finde ich so zwingend, wie die, die ich Ihnen gerade genannt habe. Da jedoch im öffentlichen Umgang mit Abtreibungskritikern häufig mit üblen Verleumdungen gearbeitet wird, möchte ich noch einige Aspekte ansprechen, bei denen Sie zustimmen oder andere Meinung sein können. Keinesfalls jedoch sollten Ihnen diese Dinge „egal“ sein. Immerhin geht es hier im wahrsten Sinne des Wortes um eine Frage von Leben und Tod – für mehr als 100.000 Menschen in jedem Jahr alleine in Deutschland.

Nur Gott darf über Leben und Tod entscheiden.
Wenn man daran glaubt, dass alles Leben von Gott geschaffen ist und nur Gott selbst dieses Leben auch wieder beenden darf, dann ist alleine aus diesem Grund eine Abtreibung Unrecht. Ich halte es jedoch eher mit Kant: Handle nur nach der Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz wird. Das bedeutet für mich beispielsweise, dass ich mir manchmal aus einem Impuls heraus für bestimmte Verbrecher die Todesstrafe wünsche, obwohl ein allgemeines Recht auf Leben besteht. Gleichzeitig ist mir aber klar, dass auch ich durch ein rechtstaatliches System mit dem Tode bestraft werden könnte, falls ich mich entsprechend strafbar gemacht hätte. Und nur so ist es richtig.
Es gibt Menschen, die rechtfertigen Abtreibungen damit, dass bestimmte Kinder in ihren Augen kein lebenswertes Leben vor sich haben und deshalb besser sofort getötet werden sollten; vielleicht weil die Eltern arbeitslos sind, vielleicht weil sie Ausländer sind. Für mich sind all diese Argumente Unsinn. Denn warum sollten diese Dinge ausreichende Gründe sein, nicht zu leben? Was ist, wenn plötzlich die Mehrheit oder die Staatsgewalt der Meinung wäre, dass nur Kinder von Millionären geboren werden sollten oder nur Kinder mit grünen Augen? Dann ist man selber vielleicht ganz plötzlich betroffen (obwohl man es doch vorher nur gut gemeint hat). Wie will man rechtfertigen, dass für einen selber etwas nicht gelten muss, was man doch vorher als gültig für andere definiert hat?
Ich möchte, dass eine Institution oder Gruppe über Leben und Tod entscheidet, der ich auch die Entscheidung über mein eigenes Leben (oder das meiner Kinder) anvertrauen würde. Und das bedeutet, dass ich im Zweifelsfall niemanden über Leben und Tod anderer entscheiden lassen möchte.

Wer weiß, was aus dem Kind geworden wäre?
In jedem neugeborenen Kind steckt unvorstellbares Potenzial. Und ob jemand später ein Heilmittel gegen Krebs entdeckt oder auf die schiefe Bahn gerät, kann man vorher nicht wissen. Das hängt nämlich nicht davon ab, wer die Eltern sind und unter welchen Umständen man gezeugt wurde. Ich finde, jeder sollte die Chance bekommen, das Beste aus seinem Leben zu machen. Und das geht eben nur, wenn man geboren wird.

Der Mensch ist ein gottgleiches Wesen.
Vielleicht stimmt das, vielleicht auch nicht. Das kann ich weder beweisen noch widerlegen. Ganz sicher ist das für mich aber kein ausschlaggebender Grund Abtreibungen abzulehnen.

Wir hätten kein demographisches Problem, wenn alle abgetriebenen Kinder geboren wären.
Dieses Argument halte ich für ein rein statistisches, das dem Thema nicht gerecht wird. Wer sichere Renten möchte, der kann nicht erwarten, dass andere Menschen dafür Kinder kriegen. Hier sollte lieber über eine Umgestaltung unseres Sozialversicherungssystems nachgedacht werden.

Wem gehört mein Bauch?
Mein Bauch gehört mir, diesen Ausspruch der Frauenrechtsbewegung kennt wahrscheinlich jeder. Er ist wahr. Aber in dem Moment, in dem ein anderer Mensch beteiligt ist, gehört mit gleicher Selbstverständlichkeit dessen Bauch ihm. Und das bedeutet auch, nur weil ein Mensch im Bauch eines anderen Menschen heranwächst (was einfach so ist und sich nicht wegdiskutieren lässt), darf nicht plötzlich der eine über den anderen verfügen.

Die Freiheit eines Menschen hat Grenzen, wo sie die Freiheit eines anderen beschränkt.
Niemand möchte unfrei sein. Insbesondere Frauen haben lange und hart gekämpft, um annähernd gleiche Rechte durchzusetzen, wie sie Männern zustehen. Aber die eigene Freiheit hat spätestens da ihre Grenzen, wo sie die Freiheit anderer Menschen beschneidet. Und das bedeutet, dass ich jedem zugestehe, seine eigene Sexualität so frei auszuleben, wie er möchte. Aber er darf sich dabei nie über den Willen anderer hinweg setzen. Und schon gar nicht darf die freie Auslebung der eigenen Sexualität mit Todesfolgen für andere Menschen verbunden sein. (Nebenbei bemerkt, ich finde selbstverständlich nicht, dass alle Spermien, die in einem Papiertaschentuch landen, getötete Kinder sind: Der Mensch entsteht erst bei der Befruchtung.)

Abtreiben ist keine Empfängnisverhütung.
Es gibt einige mechanische und natürliche Verhütungsmittel, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Verschmelzung von Samen- und Eizelle verhindern. Ich finde, es spricht nichts dagegen, sich dieser Mittel zu bedienen. Das bedeutet aber nicht, dass man quasi das Recht oder gar die Pflicht hätte, bei einer Verhütungspanne sein Kind abzutreiben. Da kein Verhütungsmittel absolut sicher ist, gehört zu einer selbstbestimmten Sexualität immer auch die eigene Verantwortung. Wer das Risiko eingeht, ungeplant schwanger zu werden, der darf im Falle eines Falles nicht sein Kind dafür verantwortlich machen.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich nicht der Meinung bin, dass unsere Gesetzgebung in Deutschland geändert werden muss. Wir haben ein relativ liberales Abtreibungsrecht, das eine straffreie Abtreibung zulässt, die außerdem in den meisten Fällen aus Steuermitteln finanziert wird. Aus meiner Sicht ist es keine unzumutbare Belastung für eine abtreibungswillige Frau, sich einer Beratung zu unterziehen, die je nach Beratungsstelle eine reine Formsache ist, ihr aber dennoch die Möglichkeit gibt, diese wichtige Entscheidung zuvor mit einem Unbeteiligten zu besprechen und jedes Für und Wider abzuwägen.
Anstelle einer Gesetzesänderung wünsche ich mir ein neues gesellschaftliches Umdenken. Eine Abtreibung ist keine reine Privatsache einer einzelnen Frau. Es geht immer auch um einen Vater, um Großeltern, um andere Verwandte und Freunde – und natürlich um ein Kind. Wer eine Frau in einer  verzweifelten Situation sich selbst überlässt, so dass ihr die Abtreibung als einziger Ausweg erscheint, lässt diese Frau im Stich – auch wenn er nichts weiter sagt als: Das musst du ganz alleine entscheiden.

Hilfe statt Abtreibung: 1000plus

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Spenden-Experiment: Und das Geld geht an…

Caroline Stollmeier am 8. März 2012

1.100 Euro konnten wir im Laufe eines Jahres zusammensparen. Wie versprochen möchten wir dieses Geld zum Menschenlebenretten einsetzen. Wir haben uns viele Gedanken darüber gemacht, wer das Geld am Ende bekommen soll. Neben vielen wichtigen Kriterien hat sich für uns herausgestellt, dass uns vor allem eins wichtig ist: Vertrauen.

Wir haben uns verschiedene Organisationen genauer angesehen. Von vorne herein sind nur diejenigen in Frage gekommen, die ausdrücklich versuchen Menschenleben zu retten. Natürlich retten auch Projekte, deren Ziele beispielsweise eine bessere Schulbildung oder mehr Gerechtigkeit sind, indirekt Menschenleben. Die Beschränkung ist keine Wertung. Sie ist lediglich die individuelle Vorgabe, die wir uns selbst für unser Experiment gemacht haben.

Zwei Vereinen fühlen sich mein Mann und ich in besonderer Weise verbunden, weil wir den Menschen hinter den Kulissen vertrauen und ihre Arbeitsweise überzeugend finden. Dieses Vertrauen ist im Laufe der Zeit gewachsen, nicht erst während des Spenden-Experiments. Wir wissen, beide Vereine retten erfolgreich Menschenleben – der eine in Deutschland, der andere im Sudan.

Nach gründlicher Überlegung und ohne damit gleichzeitig die Arbeit anderer Organisationen abwerten zu wollen haben wir uns entschieden, die gesammelten Spenden je zur Hälfte an Pro Femina e.V. und den Deutsch-Afrikanischen Ärzte-Verein in der BRD e.V. zu übergeben.

Natürlich kann unsere Spende nur einen kleinen Beitrag zur wichtigen Arbeit dieser Vereine leisten. Aber wir hoffen, dass wir mit unserem Spenden-Experiment zeigen konnten, dass man auch mit einfachen Mitteln und ohne spürbaren Verzicht mehr Geld für gute Zwecke oder zur Bekämpfung von Missständen ausgeben kann. Nicht nur der Staat, nicht nur die Reichen, nicht irgendjemand, sondern ich.

Spenden-Experiment

Heute ist unser Spenden-Experiment abgeschlossen. Das Geld geht an Pro Femina und den Deutsch-Afrikanischen Ärzte-Verein. Wir wissen, hier werden Menschenleben gerettet.

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Spenden-Experiment: Reaktionen

Caroline Stollmeier am 5. März 2012

Wir haben den Beginn unseres Experiments veröffentlicht und insbesondere in der Anfangsphase kam das Thema gelegentlich mit Freunden zur Sprache. Die Reaktionen waren unterschiedlich. Sie reichten von Äußerungen wie „Respekt!“ bis hin zur Vermutung, dass wir „bekloppt“ seien.

Besonders gefreut haben wir uns über konstruktive Auseinandersetzungen. Ein Freund sagte uns, dass er überzeugt davon sei, dass auch Leute mit niedrigem Einkommen gerne Gutes tun würden, aber absolut nicht in der Lage sind, Geld zu spenden. Er schlug vor die Experimentregeln dahingehend abzuändern, dass man für je 10 Euro, die man für Luxus-Güter ausgibt, eine Stunde gemeinnützige Arbeit entsprechend seinen Fähigkeiten leistet.

Besonders schnell reagiert haben diejenigen, die uns gleich „ihre“ Projekte als Spendenempfänger vorgeschlagen haben. Diese Vorschläge haben wir selbstverständlich in unsere Überlegungen einbezogen.

Auch bei uns selber haben wir verschiedene Reaktionen auf das Experiment beobachtet. Wir haben genauer als vorher hingeschaut, wofür wir unser Geld ausgeben. Manchmal haben wir Dinge nicht gekauft, obwohl wir es unter normalen Umständen getan hätten. Wir haben auch die bisherigen Empfänger unserer Spenden und Mitgliedsbeiträge genauer unter die Lupe genommen. Wir haben uns Gedanken darüber gemacht, ob Menschenlebenretten wirklich das wichtigste Ziel ist, das es für uns geben kann (und sind zu dem Ergebnis gekommen: ja!). Und wir haben viel über andere Menschen gelernt. Beispielsweise haben viele resigniert, weil es gelegentlich Skandale um die Veruntreuung von Spendengeldern gibt oder jede Medaille auch ihre Kehrseite hat. Aber wir haben auch gemerkt, dass sich mindestens genau so viele Menschen für gemeinnützige Projekte einsetzen, einfach, weil sie ihnen wichtig sind und weil es sonst keiner tut.

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Das Spenden-Experiment: Selbsterfahrung Teil II

Caroline Stollmeier am 2. März 2012

Im Laufe unseres Experiments hat sich gezeigt, dass wir beim Kauf von alltäglichen Dingen nicht so viel Geld wie erhofft einsparen konnten. Aber es gab ja auch noch unsere Regel 1: „Die Hälfte des Betrags, den wir für Luxus-Güter (also Dinge, die wir nicht unbedingt brauchen und die man nur kauft, weil sie Freude machen) ausgeben, wollen wir spenden.“

Insbesondere in den ersten Tagen und Wochen des Experiments stellte sich immer wieder die Frage, ob eine „Unnützausgabe“ vorlag oder nicht. In dieser Phase haben wir bestimmte grundsätzliche Entscheidungen getroffen. Meistens war es jedoch ein individuelles Abwägen.

Freunde

Natürlich macht es einfach nur Spaß Freunde zum Essen einzuladen oder zu beschenken. Wir haben aber schnell entschieden, dass unsere Freunde nicht durch unser Experiment beeinflusst werden sollen. Immerhin geht es dabei nicht nur um uns. Und wir wollten auch niemandem ein schlechtes Gewissen einreden.

Geschenke, Restaurantbesuche und andere Dinge für unsere Freunde, haben wir grundsätzlich nicht zu den „Unnützausgaben“ gezählt.

Kinder

Natürlich haben unsere Kinder schon mehr als genug Spielzeug. Und auch ein Freizeitparkbesuch ist nicht unbedingt lebensnotwendig. Ähnliche Überlegungen wie im Zusammenhang mit unseren Freunden, haben uns aber dazu gebracht alle Ausgaben für unsere Kinder in unserem Experiment nicht zu berücksichtigen.

Lebensmittel

Gelegentlich konnten wir bestimmte Lebensmittel wie Pralinen oder bestimmte Biersorten eindeutig als Luxus-Güter einstufen. Manchmal fiel diese Entscheidung schwer, oder wir haben einfach nach einem Einkauf vergessen die Ausgaben zu berücksichtigen. Deshalb ist dieser Ausgabenblock der unsicherste in unserer Auflistung und hat dazu geführt, dass wir uns entschieden haben, am Ende die Spendensumme in plausibler Höhe aufzurunden.

Kosmetik

Wir kaufen generell sehr wenig reine Kosmetikprodukte (Duschgel, Deodorant, Klopapier und ähnliches zählt natürlich nicht!). Haben wir doch mal eine Creme oder ein Haarstylingprodukt gekauft, konnten wir das schnell als „Unnützausgabe“ klassifizieren.

Hobby

Ebenso einfach zu identifizieren waren Ausgaben für unsere Hobbys (wie beispielsweise Bastelbedarf), die in der Regel spendenwirksam wurden.

Kleidung

Wir haben nicht das kaputte Paar Schuhe, das ersetzt werden musste, berücksichtigt, sondern Kleidungsstücke und Accessoires, die wir nur kauften, weil sie uns gefielen. Es waren nicht viele, aber der eine oder andere Spendeneuro ist auf diese Weise zusammen gekommen.

Fazit

Aus der Anwendung von Regel 1 haben wir etwa 75 % unserer Spenden gewonnen.

Grundsätzlich konnten wir feststellen, dass sich schnell ein Gefühl dafür eingestellt hat, dass Luxus-Güter während des Experimentzeitraums für uns 50 % mehr kosten. Und entweder wir haben den (gefühlt) höheren Preis akzeptiert oder eben nicht. Wenn nicht, haben wir eben kein Geld ausgegeben. Das hat dazu geführt, dass wir im Experimentzeitraum mit Sicherheit weniger Luxus-Güter gekauft haben als davor.

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Das Spenden-Experiment: Selbsterfahrung Teil I

Caroline Stollmeier am 29. Februar 2012

Am Ende unseres Spenden-Experiments lässt sich sagen, dass das Experiment unser Konsumverhalten beeinflusst hat. Allerdings nicht immer so, wie wir es erwartet hätten…

Beginnen möchte ich meine Abschlussberichte mit unserer Regel 2: „Wenn wir im Alltag mit vertretbarem Aufwand Geld sparen können, spenden wir davon die Hälfte.“

Mineralwasser

Peter Singer schreibt etwas provokant, dass man eigentlich immer noch Geld für gute Taten übrig hat, wenn man Mineralwasser anstelle von Leitungswasser trinkt, da unser Leitungswasser zweifellos von guter Qualität ist. Im Grunde hat er ja Recht. Allerdings schmecken mir manche Mineralwassersorten einfach besser als Leitungswasser.

Ganz am Anfang des Experiments haben wir eher geschätzt als wirklich ausgerechnet, wie hoch die Spende sein könnte, die wir durch den Verzicht auf Mineralwasser zugunsten von Leitungswasser ersparen könnten. Wir kaufen nicht immer die gleiche Sorte Wasser, mal ist es eine ganz billige und mal eine relativ teure. Also mussten wir von einem Durchschnittspreis ausgehen, den wir mit den Kosten für unser Leitungswasser verglichen. Das Ergebnis war eine Spende in Höhe von 5 €-Cent pro Glas.

Insbesondere in den Sommermonaten haben wir häufiger als im Winter Leitungswasser getrunken. Gänzlich auf leckeres Mineralwasser verzichtet haben wir zu keiner Zeit. Und selbstverständlich haben wir auch unseren Besuchern niemals Leitungswasser serviert.

Der Verzicht auf Mineralwasser hat bei uns in einem Jahr zu einer Ersparnis von etwa 12 Euro geführt, was eine Spende nach Regel 2 von sechs Euro ausmacht.

Handelsmarken

Wirklich ohne großen Aufwand lässt sich Geld sparen, wenn man Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs von Handelsmarken anstelle von Herstellermarken kauft. In der Regel ist die Qualität der Ware absolut vergleichbar, der Preis aber deutlich geringer. Wir haben vor dem Experiment immer die gleiche Nudelsorte gekauft. Während des Experiments sind wir aber nahezu komplett auf billigere Produkte umgestiegen. Pro 500-Gramm-Packung Nudeln konnten wir so eine Spende in Höhe von 55 Cent ersparen.

Rückblickend mussten wir aber feststellen, dass wir auf diese Weise keine großen Einsparungen erzielen konnten. Das lag daran, dass wir bereits vor dem Spenden-Experiment verstärkt Handelsmarken gekauft hatten. Und ganz allgemein gesagt: Schlechte Erfahrungen haben wir damit nie gemacht.

Kaffee

Vor dem Spenden-Experiment haben wir meistens fair gehandelten Kaffee aus dem Eine-Welt-Laden in unserer Nähe gekauft. Dieser Kaffee ist relativ teuer, selbst wenn man ihn im Supermarkt bekommt (ca.6-7 Euro pro Pfund).

„Fair Trade“ hat einen guten Ruf. Ich habe die gute Idee dahinter bisher nie in Frage gestellt. Aber im Laufe des Experiments ist fast jede Ausgabe auf den Prüfstand gekommen, also auch die für unseren Kaffee.

Es wird immer gesagt, dass fair gehandelter Kaffee den Kaffeebauern angemessen hohe Entlohnung sichert, die dazu noch die manchmal existenzbedrohenden Schwankungen des Weltmarktpreises abfedert. Ich wollte wissen, wie viel mehr denn ein einzelner Bauer tatsächlich an einem Sack Kaffee verdient und ob sich dadurch wirklich der erheblich höhere Verkaufspreis rechtfertigen lässt (wir haben inzwischen Kaffee für unter 1,50 Euro pro Pfund gekauft).

Leider konnte ich diese Zahlen nicht herausbekommen. Angeblich ist es zu schwierig zu beziffern, was fair gehandelt für einzelne Bauern bedeutet. Ich habe davon gelesen, dass Gewerkschaften gegründet und Bildungsprojekte angestoßen werden. Also scheint es doch nicht darum zu gehen, wirklich dem einzelnen Bauern mehr Einkommen zu sichern? Ich konnte diese Frage nicht abschließend klären.

Für unser Experiment haben wir entschieden, keinen fair gehandelten Kaffee mehr zu kaufen und stattdessen auf billigeren Kaffee umzusteigen. Immerhin haben wir uns vorgenommen, mit den Einsparungen Menschenleben zu retten. Und das erscheint uns dringlicher als die Gründung von Gewerkschaften.

Restaurantbesuche

Wenn man auf Restaurantbesuche verzichtet, kann man ganz einfach Geld sparen. Nun, bedingt durch unsere Kinder gehen wir sowieso nicht häufig essen. Außerdem haben wir uns grundsätzlich entschieden, dass unsere Freunde und Gäste nicht unter unserer Experimentierfreude „leiden“ sollen. Also gab es keine Einsparungen durch den Verzicht auf Restaurantbesuche. Lediglich mein Mann hat sich in seinen seltenen Mittagspausen häufiger selbst verpflegt.

Mitgliedschaften

Sowohl mein Mann als auch ich sind Mitglied in mehreren (Förder-)Vereinen und anderen mehr oder weniger gemeinnützigen Organisationen. Sofern wir dabei nicht einen Lebensbund eingegangen sind, der selbstverständlich nicht zur Diskussion stand, haben wir jedoch abgewogen und berücksichtigt, zu welchem Zweck unsere Mitgliedsbeiträge verwendet werden.

Ohne großen Aufwand ließ sich in einem Fall der Mitgliedsbeitrag reduzieren. Zwei Mitgliedschaften wurden komplett beendet. Wenn unsere emotionale Bindung an eine Organisation bzw. die Überzeugung, dass ein Verein Gutes tut immer noch groß ist, haben wir an der Mitgliedschaft und den Beiträgen natürlich nichts verändert.

Ein besonderer Fall ist die Kirchensteuer, die ich deshalb an anderer Stelle bereits diskutiert habe. Auch hier konnten wir keine Spenden ersparen.

Rabatte

Geld sparen konnten wir auch durch Rabatte oder besondere Aktionen. Experimentrelevant waren für uns aber nur Preisnachlässe, die wir nicht sowieso erhalten hätten. Beispielsweise waren wir ein Mal im Schwimmbad und haben erst vor Ort erfahren, dass genau an diesem Tag alle Besucher aus Duisburg zu einem ermäßigten Eintritt herein durften. Diese Einsparung war relevant für unser Experiment. Rabatte aufgrund von Kundenkarten, die wir bereits vor Experimentbeginn hatten, zählten hingegen nicht.

Bücher

Wir kaufen relativ viele Bücher. Mein Mann erwirbt am liebsten günstige Mängelexemplare. Daran gibt es nicht viel zu sparen. Aber mir haben es eher die leider oft teuren Fachbücher angetan. Als gegen Anfang des Spendenexperiments mal wieder die Anschaffung eines bestimmten Buches, das ich zudem nur aus den USA beziehen konnte, anstand, ist mir eingefallen, dass ich früher immer gute Erfahrung mit der Unibibliothek gemacht habe. Tatsächlich war das von mir gesuchte Buch im Bibliothekskatalog aufgeführt. Die Gebühr für den Benutzerausweis habe ich bereits durch den Verzicht auf den Kauf des ersten Buches eingespart.

Fazit

Durch die Anwendung von Regel 2 haben wir etwa 25 % unserer Spendensumme gewonnen. Wir haben erwartet, dass dieser Anteil höher sein würde. Im Rückblick lässt sich jedoch sagen, dass wir bereits vor Beginn des Experiments immer versucht haben, bei alltäglichen Dingen Geld zu sparen und dabei anscheinend sehr erfolgreich waren.

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Spenden-Experiment: Einsparung Kirchensteuer?

Caroline Stollmeier am 26. Februar 2012

Im Sinne unserer Experiment-Regel 2 „wenn wir im Alltag mit vertretbarem Aufwand Geld sparen können, spenden wir davon die Hälfte“ hatte ich eine Idee: die Kirchensteuer. Wir hier in Nordrhein-Westfalen zahlen 9 % Aufschlag auf die Lohnsteuer. Das bedeutet erhebliches Einspar- bzw. Spendenpotenzial!

Wir bezahlen die Kirchensteuer jeden Monat. Aber freiwillig. Sie ist keine richtige Steuer, die sich (legal) nicht vermeiden ließe. Wie auch andere nicht zwingende Ausgaben, die bei uns inzwischen seit gut einem Jahr auf dem Prüfstand stehen, lohnt es sich auch hier näher hin zu schauen, wofür die Kirchensteuer eigentlich verwendet wird.

Die Bistümer geben an, dass der größte Teil der Kirchensteuereinnahmen für die Seelsorge ausgegeben wird. Dahinter verbergen sich hauptsächlich Personalkosten. Für Verwaltung und die Instandhaltung von Kirchen und anderen Gebäuden wird auch relativ viel Geld ausgegeben. Nur ein kleiner Teil der Kirchensteuereinnahmen wird direkt für soziale und karitative Zwecke ausgegeben. Die konfessionellen Krankenhäuser, beispielsweise, müssen sich selber tragen. Auch Ordensgemeinschaften, die oft viel Gutes für die Menschen tun, bekommen kein Geld aus der Kirchensteuer.

In Kirchenaustritt wäre der einfachste Weg, die Kirchensteuer nicht zu bezahlen. Aber das kommt für meinen Mann nicht in Frage. Vielleicht ist das aber nicht der einzig mögliche Weg?

Wer sagt eigentlich, dass man zwingend Kirchensteuer zahlen muss, um Mitglied (in unserem Fall der katholischen) Kirche zu sein? In den meisten anderen Ländern lebt die Kirche nicht von Steuern, sondern von Spenden und anderen Einnahmen. Dieser Frage sind schon andere Leute nachgegangen. Allen voran der Kirchenrechtler Prof. Hartmut Zapp. Er ist der Meinung, dass man aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts Kirche austreten kann, ohne automatisch aus der Kirche als Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Das Kirchenrecht selbst kennt nämlich gar keinen Kirchenaustritt. Eine Taufe kann nicht ungültig werden.

Tja, diese Frage ist höchst brisant und anscheinend gar nicht so einfach zu beantworten. Prof. Zapp hat bereits vor mehreren Jahren in genau dieser Angelegenheit einen Rechtsstreit angefangen, der bis heute noch nicht entschieden ist. Es scheint jedoch grundsätzlich nicht ausgeschlossen zu sein, dass man bald auch in Deutschland keine Kirchensteuer zahlen muss, obwohl man Mitglied der Kirche bleibt, wenn man glaubt.

Im Rahmen unseres Spenden-Experiments komme ich aber zu dem Ergebnis: So lange der Rechtsstreit nicht entschieden ist, könnten wir die Kirchensteuer nur um den Preis des Kirchenaustritts einsparen, ein Aufwand, der uns unverhältnismäßig hoch erscheint.

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